Hallo zusammen,
Zur Erklärung:
Ich wurde im April 2006 geschieden! Die Ehe ist kinderlos geblieben, allerdings hat meine Ex-Frau ein Kind mit in die Ehe gebracht, welches heute 16 Jahre alt ist! Mittlerweile wurde ein Vergleich bzgl Unterhaltstahlungen geschlossen! Dieser gilt jedoch nur bis 31.12.2007 aufgrund des neuen Unterhaltsgesetz! Meine Ex-Frau hat eine Vollzeitstelle, verdient aber ca 600 Euro netto weniger als ich! Jetzt meine Frage: Muss ich nach dem neuen Unterhaltsgesetz überhaupt noch Unterhalt für meine Ex bezahlen????
-- Editiert von millgramm am 20.11.2007 09:09:50
-- Editiert von olli38 am 20.11.2007 09:58:13
Unterhalt ab 2008
Hallo und guten Morgen!
Kannst du bitte noch etwas genauer beschreiben, welche Art Unterhalt du bisher leistest und warum?
LG
Bisher habe ich keinen Unterhalt bezahlt! Meine Ex hat das natürlich gefordert und nun wurde vor dem Amtsgericht ein Vergleich beschlossen....3000 Euro nachehelichen Unterhalt! Ein generelles Urteil wollte bzw konnte der Richter aufgrund der sich ändernden Rechtslage nicht fällen!
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eingeklagt wurde im übrigen das doppelte sowie monatlicher Unterhalt von €273!!! Die 3000 sind selbstverständlich rückwirkend bis 31.12.2007 zu verstehen
Wenn deine Ex in Vollzeit arbeiten geht und ihr Einkommen für sie ausreicht, dann sehe ich keinen Grund weiter Unterhalt zu leisten. Die Eigenverantwortung der Unterhaltbeziehenden soll gestärkt werden und somit sollst auch du als Unterhaltszahler entlastet werden, damit du evtl. eine neue Familie gründen könntest.
Ehrlich geschrieben, verstehe ich ohnehin nicht warum dir Unterhalt aufgebrummt wurde, bzw. ihr darüber einen Vergleich geschlossen habt.
Das Kind ist und war nicht deins und die Frau kann sich selber versorgen. Warum also Unterhalt?
LG
es geht um aufstockungsunterhalt
es geht um aufstockungsunterhalt
Okay, jetzt hab ich´s verstanden.
Aufstockungunterhalt ist auch im neuen Recht noch vorgesehen.
Die Bedingungen die diesen rechtfertigen, haben sich jedoch geändert.
De gesamten Gesetzentwurf kannst du dir unter
http://www.bmj.bund.de/das-betreuungsrecht
herunterladen.
Ich habe dir das mal aus dem Gesetzentwurf herauskopiert:
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
...
3. § 1569 wird wie folgt gefasst:
„§ 1569
Grundsatz der Eigenverantwortung
Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten,
selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außer-
stande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen An-
spruch auf Unterhalt nur nach den folgenden Vorschrif-
ten.“
4. Dem § 1570 wird folgender Satz angefügt:
„Dabei sind auch die bestehenden Möglichkeiten der
Kinderbetreuung zu berücksichtigen.“
5. § 1573 Abs. 5 wird aufgehoben.
6. § 1574 Abs. 1 und 2 wird wie folgt gefasst:
„(1) Dem geschiedenen Ehegatten obliegt es, eine an-
gemessene Erwerbstätigkeit auszuüben.
(2) Angemessen ist eine Erwerbstätigkeit, die der
Ausbildung, den Fähigkeiten, einer früheren Erwerbs-
tätigkeit, dem Lebensalter und dem Gesundheitszustand
des geschiedenen Ehegatten entspricht, soweit eine sol-
che Tätigkeit nicht nach den ehelichen Lebensverhältnis-
sen unbillig wäre. Bei den ehelichen Lebensverhältnis-
sen sind insbesondere die Dauer der Ehe sowie die
Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftli-
chen Kindes zu berücksichtigen.“
7. In § 1577 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „(§ 1578)“
durch die Angabe „(§§ 1578 und 1578b)“ ersetzt.
8. § 1578 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den
ehelichen Lebensverhältnissen. Der Unterhalt umfasst
den gesamten Lebensbedarf.“
9. Nach § 1578a wird folgender § 1578b eingefügt:
„§ 1578b
Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts
wegen Unbilligkeit
(1) Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehe-
gatten ist auf den angemessenen Lebensbedarf herabzu-
setzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen
orientierte Bemessung des Unterhaltsanspruchs auch
unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur
Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen
Kindes unbillig wäre. Dabei ist insbesondere zu berück-
sichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hin-
blick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eige-
nen Unterhalt zu sorgen. Solche Nachteile können sich
vor allem aus der Dauer der Pflege oder Erziehung eines
gemeinschaftlichen Kindes, aus der Gestaltung von
Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe
sowie aus der Dauer der Ehe ergeben.
(2) Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehe-
gatten ist zeitlich zu begrenzen, wenn ein zeitlich un-
begrenzter Unterhaltsanspruch auch unter Wahrung der
Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erzie-
hung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig
wäre. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
(3) Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Un-
terhaltsanspruchs können miteinander verbunden wer-
den.“
LG
Vielen Dank!!!
Gerne!
Das ist der Entwurf, der am 30.11.2007 noch durch den Bundesrat geschleust wird, dort aber nicht zustimmungspflichtig ist.
Wir können also getrost davon ausgehen, dass der Gesetzentwurf so umgesetzt wird.
Wie die Gerichte damit verfahren, welche neuen Leitlininien sich hieraus ergeben werden, wird sich in der nächsten Zeit zeigen.
Viel Erfolg!
Hallo,
zu deiner Bemerkung ARTiger:
"Ehrlich geschrieben, verstehe ich ohnehin nicht warum dir Unterhalt aufgebrummt wurde, bzw. ihr darüber einen Vergleich geschlossen habt."
Bin ein ähnlich gelagerter Fall, es wird von mir 350 Euro Aufstockungsunterhalt verlangt.
Meine EXE arbeitet nicht, hat ihren Job selbst gekündigt, ist zu einem neuen Mann gezogen und hat bei der Berechnung Gehaltsbescheinigungen von 2006!!! vorgelegt.
Zur Zeit lasse ich über einen Notar ein freiwilliges Schuldanerkenntniss erstellen.
250 Euro monatlich befristiet bis July 2008.
Ehezeit 3,5 Jare keine Kinder, beide waren berufstätig, jetzt bin nur noch ich am arbeiten.
Grüße Micha
Hi, Micha!
Es kommt mir langsam wie Torschlusspanik vor.
Schnell versuchen die - nach noch gültigem Recht - Unterhaltsberechtigten die letztmögliche Kohle abzugreifen.
Ich weiss leider nicht ob es ratsam wäre den Kram jetzt einfach auszusitzen.
Immerhin schiebst du ihr nur 1500Euros nach und hast danach deine Ruhe und das gute Gefühl, alles richtig gemacht zu haben. Jezt weiss der gute Exgatte nämlich, wie die Exe wirklich tickt.
LG
Nun, selbst der Richter merkte in dem Verfahren an, dass er nicht glaube, dass ihr nach dem neuen Gesetz noch Unterhalt zustehe, da wir in unserem Fall nicht von einer langen Ehe sprechen können und auch keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind! Natürlich alles unter Vorbehalt, da dem Gericht noch nicht die neuen Gesetzesblätter zugeschickt worden seien!
Hallo alle zusammen
ich habe ein dringendes anliegen!!
ich bin 18 jahre alt noch in der schule, also wirtschaftsgymnasium!
ich bin mit meiner freundin schon bald 10 monate zusammen und wir wollen zusammenziehen!
sie hat einen job!
die sache sit die:
meine mutter(geschieden) will das nicht, obwohl es keine driftigen gründe, ausser dass es mir zu zeit psychisch nicht gut geht, auch begründet in der familiären situation.zuerst war alles in ordnung wir haben sogar zusammen wohnungen angeschaut, plötzlich war alles anders.ich würde nur naturalunterhalt bekommen und mehr nicht. wie ist das dann bei einer eheähnlichen gemeinschaft die ich dann logischerweiße mit dem umzug zu meiner freundin eingehen würde?ich habe schon viel im internet gelesen, dass sie mir zumindest meine lebenshaltungskosten zahlen muss, und das was darüber hinausgeht freiwillig ist!was jedoch wenn sie sich immer noch sträubt?muss ich dann zum anwalt und es einklagen?das will ich eigentlich nicht!
baldige antwort würde mir sehr helfen!
danke im vorraus!
Hi Timo,
ich habe zwar keine Ahnung was dich motivierte, dich an ausgerechnet diesen Beitrag anzuhängen, aber das könntest du ja nebenbei mal bitte aufklären - danke!
Normalerweise eröffnet man einen eigenen Thread, wenn man ein neues Anliegen hat.
So wird versucht ein Zusammenhang aus alten und neuen Beiträgen zu erkennen, wo keine sind und das macht wenig bis keinen Sinn.
Zu deiner Frage:
Deiner Mutter ist deutlich geworden, dass dein vorgeschalgener Weg auch zu ihren finanziellen Lasten gehen könnte, wenn sie sodann dir gegenüber zu Barunterhalt verpflichtet wäre.
Mit er Gewährung von Naturalunterhalt würde sie sich finanziell besser stellen.
Sie hat das Recht so zu entscheiden.
Ob das eurem Verhältnis zuträglich ist, scheint ihr relativ egal, wo sie doch zuerst so bemüht war, sich an deinem Auszug aktiv zu beteiligen.
Was die Lebensgemeinschaft betrifft:
Macht eine WG - und gut ist.
Keine Verpflichtung, seitens der Freundin und nix wird angerechnet. Ihr müsst nur getrennt wirtschaften und am besten getrennte Betten haben.
Versuche doch nochmal mit deiner Mutter zu reden und zu ergründen woher ihr Sinneswandel so plötzlich herkommt.
Wenn sie nicht oder unzureichend Auskunft zu erteilen gewillt ist, dann wird es vielleicht mal Zeit für dich, deinen Vater aufzusuchen und ein paar Dinge der Vergangenheit aufzuarbeiten - kann sehr nützlich, aber auch schmerzhaft sein!
Willkommen in der strittigen Welt der *Erwachsenen*!!!
-----------------
"Zu einer Partnerschaft bedarf es zweier Menschen, sich
zu trennen reicht einer!"
Hallo Timo,
deine Mutter entscheidet, wie sie ihrer Unterhaltspflicht nachkommen möchte.
Gewährt sie den natural, wirst du das schlucken müssen oder dein Anspruch könnte ganz oder teilweise verwirkt sein.
Erklärt sie sich mit deinem Auszug einverstanden, läge dein Bedarf bei 640€. Abgezogen davon wird das an dich auszuzahlende Kindergeld und zu beantragendes Bafög. Der Restbetrag wird einkommensabhängig zwischen deinen Eltern aufgequotelt.
Nur Timo,
versuch jetzt nix übers Knie zu brechen. Du bist erst 18, verpasst wirklich nix, wenn du noch ein paar Jährchen warten würdest.
Was ist mit deinem Vater? Zahlt er Unterhalt an dich?
Grüßle
-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"
-Hei danke für dier schnellen antworten.
-warum ich meinen beitrag unter den andren gesetzt hab?
^^
ich habs nich verstanden wie man einen eigenen eröffnet!sorry dafür!
-ich hatte nocheinmal ein gespräch mit meiner mutter und meiner freundin zusammen!mir sind die gründe klar warum sie das jetzt noch nicht will!nmanche argumente sind zwar aus der luft gegriffen, aber das driftigste ist wohl mein psychischer zustand!
aber auch daran wird gearbeitet....ich muss sozusagen "offiziell" noch daheim wohnen, das heist keine adressänderung, darf aber in dem sinn auch mal länger meiner holden bleiben!jedoch werden wir da auch noch gespräche führen, was das thema taschengeld anbelangt(bekomme keins mehr seit ich 14 bin, und mein körperlicher zustand lässt es nicht zu arbeiten zu gehen), da sie dazu gesetzlich ja verpflichtet ist und ich wenigstens damit meine freundin wenn ich bei ihr bin unterstützen möchte!
-finanziell würde es meine mutter wahrscheinlich kaum jucken, da sie sehr gut verdient, meinen vater schon eher, wenn man die zahlungsmoral ansieht!
aber auch dafür wird es eine lösung geben!
-trotzdem vielen dank euch beiden, dass ihr euch die mühe gemacht habt meinen beitrag zu lesen und erst recht eine antwort darauf zu sschreiben!DANKE!
liebe grüße
Timo
Hallo Timo9079,
Dann bleibt mir der Rat, zu deinem Therapeuten Kontakt aufzunehmen und dort, gemeinsam, mit deinem Mädel aufzuschlagen.
Wenn dieser bessere Heilungschancen in einem neuen Umfeld zu erkennen vermag, solltest du eine entsprechende, verbindlich ausgestellte Empfehlung nutzen.
off topic:
Weitere Kommentare zu den *Argumenten* deiner Mutter verkneife ich mir einstweilen, sonst heisst es wieder: Der ARTiger.....!
Da lasse ich erstmal unbescholtene UserInnen nachhaken, wenn die überhaupt wollen.
Nix für ungut, Timo!
Lieben Gruß
-----------------
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--- editiert vom Admin
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