Hallo,
Ich muss es nun entgültig genau wissen.
Da gibt es einen Vater der seit über 30 Jahren fleißig arbeiten geht. Der hat eine Tochter, die 18 Jahre ist und zuhause wohnt. Diese Tochter hat letztes Jahr an der VHS versucht den Realschulabschluss nachzumachen, hat es aber nicht geschafft. Nun dieses Jahr versucht sie es erneut. Weil der Vater schon mal geschimpft hat, hat sie sich Proforma mal bei einigen Firmen um einen Ausbildungsplatz beworben, was natürlich nichts gebracht hat. Die Tochter liebt das Schulleben, Montags, Dienstags, Donnerstags, Freitags Schule bis 12 Uhr, Mittwoch frei. Und immer wieder fällt von ihr der Satz, “ der Vater muss sowieso bis 27 Jahre Unterhalt an mich bezahlen”
Ist das wirklich so? Muss der Vater für seine Arbeitsscheue Tochter bis 27 Jahre Unterhalt bezahlen?
Wie ist es wenn sie auszieht, wer kommt dann für sie auf? Auch der Vater?
danke
Unterhalt an 18 Jährige Tochter
Hallo,
hatten wir das nicht schon mal?
Seit dem hat sich nix geändert.
quote:
Und immer wieder fällt von ihr der Satz, “ der Vater muss sowieso bis 27 Jahre Unterhalt an mich bezahlen”
Auch das hatten wir schon mal. Und es ist immer noch falsch!
Keine Schule, kein Studium, keine Ausbildung - kein Anspruch!
VHS gilt nicht.Tagsüber ist Zeit, zu jobben.
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
quote:
Wie ist es wenn sie auszieht, wer kommt dann für sie auf? Auch der Vater?
Mit der Kraft ihrer Hände Arbeit wird sie das schaffen...:)
Besteht ein Titel?
Wenn ja, hättest du den schon längst abändern müssen.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Mal angenommen die Tochter hat VHS irgendwann mal beendet, und findet danach keine arbeit. Dann hat sie ja auch kein Einkommen, wer kommt dann für sie auf?
tamkat
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Hallo,
Eltern müssen also nur eine Ausbildung finanzieren, keine Ausbildung, kein Unterhalt.
Kann mir dann auch jemand die dementsprechenden Paragrafen sagen?
Mädchen von 18 Jahren sind ja schon mal Bockig und eigensinnig. Wenn sie von zuhause auszieht, obwohl ihre VHS noch nicht beendet ist, und keinen Job für nach der VHS findet, dann hat sie doch kein Einkommen wenn der Vater nicht zahlen muss, wovon soll sie dann leben?
Tamkat
Dann muss sie halt den A.rsch hochkriegen und irgendwo jobben!
Der Vater ist dann jedenfalls nicht unterhaltspflichtig.
Volljährige Kinder haben die Pflicht, zielstrebig und zügig einen Berufsabschluß zu erlangen. Verstoßen sie dagegen, können sie zumindest teilweise, aber auch ganz ihren Unterhaltsanspruch verlieren. Bummler müssen nicht auf ewig von den Eltern unterstützt werden.
Wenn sie von zuhause auszieht, obwohl ihre VHS noch nicht beendet ist, und keinen Job für nach der VHS findet, dann hat sie doch kein Einkommen wenn der Vater nicht zahlen muss, wovon soll sie dann leben?
Zitat:
Wohin will sie denn ohne Kohle ziehen?
Quelle: der von Loddar schon mal gepostete Link, vielleicht solltest du dort endlich mal lesen gehen Treffpunkt Eltern - Unterhalt ab 18Zitat:In welcher Art und Weise der Unterhalt gewährt werden soll können Eltern, die Unterhalt gewähren bestimmen, kommt das volljährige Kind dieser Anordnung nicht nach, so verliert es zumindest teilweise seinen Unterhaltsanspruch. Z.B. ein volljähriges, unverheiratetes Kind noch in der Ausbildung, so können die Eltern bestimmen, dass das Kind bei ihnen wohnt, statt sich eine Mietwohnung zu nehmen. § 1612 Abs. 2 BGB
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"LG KuschelbaerR
Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"
-- Editiert am 01.03.2009 21:19
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