Unterhalt an 19j unehelichen Sohn

7. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
torleck
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 10x hilfreich)
Unterhalt an 19j unehelichen Sohn

Hallo Leute,
ich hätte mal ne Frage zu nachfolgendem Sachverhalt.
Mein unehelicher Sohn wird im Mai 2008 29 j. Leider wurde mir, seit der Geburt von ihm, der Kontakt von seiner Mutter untersagt.Auch das Jugendamt konnte mir nicht weiterhelfen. Irgendwan habe ich dann auch die Hoffnung aufgegeben, irgendwelchen Kontakt zu ihm zu bekommen. Selbstverständlich habe ich pünktlich meinen UH 18 jahre lang bezahlt. Mit seinem 18-ten geburstag habe ich die Zahlungen eingestellt. Umso überraschter war ich, als ich vor einigen Tagen ein Schreiben eines REa erhielt, indem mein "Junior" knapp 400 € Arbeitslosen UH fordert. Klar wollte ich im Vorfeld einige Infos. Er ist wohl mit 15j mit einem Hauptschulabschluss von der Schule, und von da an hat er mit Hilfe meines UH das süsse Leben genossen. Mittlerweile bezieht er Hartz 4. Mir stellt sich nun die Frage, ob ich ihm immer noch UH verpflichtet bin, und wenn ja, wie lange. Das von seiner Seite keine Motivation zur Arbeitsaufnahme besteht, dürfte nach den viereinhalb Jahren "Urlaub", wohl außer Frage stehen.

Vorab schon vielen Dank
Stefan

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo

Volljährige Kinder müssen grundsätzlich selbst für ihren Unterhalt sorgen, wenn sie nicht gerade in einer Ausbildung stecken. Das gilt auch für die Zeit zwischen Zivildienst oder Bundeswehr und dem Beginn einer Ausbildung. Das kann zum Beispiel durch einfache Aushilfsjobs geschehen.

Wird in diesem Zeitraum ein nicht vergütetes Praktikum absolviert, das nicht der späteren Berufsausbildung dient, brauchen Sie als Eltern nicht zu zahlen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.5.2006, 2 Wf 87/06, FamRZ 2007 S. 165

Bei volljährigen Kindern sind immer beide Eltern barunterhaltspflichtig.

mfg Ostseeperle

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#2
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Schon erstaunlich, wie Anwälte immer versuchen dumme zu finden die zahlen.
Du mußt auch nur zahlen, wenn du entsprechend leistungsfähig bist.
D.h. dein Selbstbehalt liegt bei 1100 Euro gegenüber dem erwachsenen Sohn.
Wenn er nicht mehr in die allgemeinbildende Schule geht.

Gruss
leinad

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#4
 Von 
torleck
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

@Haselstauch, klar 19j, hab mich vertippt.

Persönlich wird er wohl nicht bei mir vorbei kommen. Dafür hat er ja nen Anwalt. Ich habe nun auch einen Anwalt eingeschaltet. Er hat die Forderung der Gegenseite zurück gewiesen mit der Begründung, das er nicht "Bedürftig" ist, da er ja Geld vom Arbeitsamt bezieht. Ebenso kommt er seiner Verpflicht selbst für seinen Unterhalt zu sorgen nicht nach. Mein Anwalt sagte, er müsse jetzt die "Hosen runterlassen", und komplette Auskunft über die letzten Jahre geben.
Meine Persönliche Meinung ist auch, das er schon die letzten Jahre ein "lockeres Leben" geführt hat. Bekommt er jetzt noch UH von mir, hat er ja überhaupt keine Lust mehr noch irgendwann Arbeiten zu gehen. Mit seinen knapp 20j, und den letzten viereinhalb Jahren Urlaub (ups hat ja noch nie gearbeitet ;-)), wird es sowieso schwer für ihn Arbeit zu finden. Von einer Ausbildung will ich gar nicht erst reden. Ebenso Ärgert mich, wenn ich doch UH zahlen muß, meine Familie für diesen Faulenzer zurückstecken muß.
Lassen wir uns mal überraschen.

Gruß
Stefan

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#5
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

hallo

kann ich voll und ganz nachvollziehen stefan sowas ist auch echt ätzend .

mfg Ostseeperle

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