Unterhalt an 22.Jährige

13. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
hexe7799
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt an 22.Jährige

Hallo!

Meine 22.Jährige Tochter beim Vater lebend hat ihr Fachabitur-Fachhochschulreife für Fremdsprachen und Bürokommunikation abgeschlossen.Da sie sich nicht sonderlich um etwas bemüht hat habe ich mir einen Anwalt geholt und bin vor Gericht gegangen um den Unterhalt einstellen zu können. Dort eröffnete sie mir dann das sie am Jahresende ins Ausland wolle um Tourismus studieren zu können.Der Richter gab mir allerdings Recht das sie bis dahin sich mit einem Job selbst versorgen muss und entschied das ich mit sofortiger Wirkung keinen Unterhalt mehr zuzahlen brauch. Wenn sie Ihr Studium beginne müsste sie Bafög beantragen und dann eventuelle Unterhaltsansprüche neu überprüfen lassen.
Nun will sie auf einmal nicht mehr ins Ausland weil die Beziehung zu ihrem Freund der auch an dieser Uni wo sie hinwollte studiert gescheidert ist. Sie wolle jetzt lieber bei ihrem Papa wohnen bleiben und das richtige Abitur nachmachen was noch mal 1 Jahr dauert damit sie an der dortigen Uni ein Lehramtsstudium machen kann obwohl 60 km weiter eine FH-Uni ist an der sie Tourismus studieren könnte.
Nun meine Frage muss ich für das sogesehne 2.Abitur wieder Unterhalt bezahlen oder kann ich sagen sie solle jetzt ihrem ersten Studienwunsch nachgehen auf das sie die letzten 3 Jahre hingearbeitet hat? Zumal sie ja ein Berufbezogenes Fachabitur absolviert hat.

Vielen Dank schon mal für Eure antworten

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Ob das "zweite" Abitur jetzt noch zu finanzieren ist, das dürfte eine Ermessensentscheidung sein. Ob das "durchgeht2 oder nicht, das wird m.E. davon abhängen, wie gut oder schlecht deine Tochter die Notwendigkeit des Zweitabiturs begründet und vielleicht auch wie "zügig" ihre bisherige Ausbildung verlaufen ist ...

Da solltest das mit deinem Anwalt besprechen, und Kosten, Chancen und Risiken im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung abklären.

-- Editiert am 13.02.2011 17:36

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#2
 Von 
hexe7799
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Na ja von zügig kann keine Rede sein sie hat mit 16 Realschulabschluss gemacht bis 18 gegammelt was wir auch schon finanziert haben, mit 18 1/2 haben mein Ex und ich dann gesagt das wir nicht mehr für sie aufkommen sie solle entweder eine Ausbildung machen oder weiter Schule. Daraufhin hat sie das Fachabi gemacht.
Würde das "2.Abitur" noch zur allgemeinen Schulausbildung gehören???

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#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Die "Gammelei" bis zum 18. Lebensjahr wird i.a. den Unterhaltsanspruch nicht einschränken.

Aber nachdem die Tochter drei Jahre "Fach-Abitur" gemacht hat und nun noch ein weiteres Jahr "richtiges Abitur" dranhängen möchte, da könnte ein Gericht die Zügigkeit der Ausbildung verneinen.

Wenn das zusätzliche Jahr aber anerkannt würde, dann würde es vermutlich schon noch zur allgemeinen Schulausbildung gehören. Das ist aber m.E. nicht so sehr von Belang, da die Privilegierung so oder so entfällt, da die Altersgrenze (21 Jahre) überschritten ist.

Das Ganze ist vermutlich ein Grenzfall. M.E. hängt alles davon ab, ob sich der Richter von den Argumenten der Tochter überzeugen lässt oder nicht. Da solltest du wohl besser anwaltlich vertreten sein.


-- Editiert am 13.02.2011 18:51

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