Unterhalt an Ex-Frau mit Kind

20. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
udo71
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 8x hilfreich)
Unterhalt an Ex-Frau mit Kind

Hallo,
leider habe ich nur aehnliche Faelle gefunden, aber nicht diesen :-(
Ich bin geschieden, meine Ex wohnt mit unseren 2 Kindern und ihrem neuen zusammen und die beiden haben auch schon ein Kind zusammen dessen Vaterschaft "der neue" auch schon anerkannt hat!
Muss ich jetzt noch Unterhalt fuer meine EX zahlen??
vielen Dank
Udo71

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
udo71
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,
danke erstmal fuer die Antwort :-)
Meine Kinder sind 5 und 9 Jahre alt.
Der *neue* ist berufstaetig und hat zusaetzlich mit seinem Vater zusammen einen Bauernhof. Sollte also wohl reichen!
Muss ich das ueber RA und/oder Gericht machen??
vielen Dank und Frohe Weihnachten
Udo

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#3
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

naja....sollte wohl reichen kann ganz so einfach nicht sein.....ist der "Neue" zusammen mit Deiner Ex gemeldet? Oder lebt er auf dem Bauernhof offiziell und Frau in ner Wohnung? Dann wärst Du in der Beweispflicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
udo71
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,
ich wusste es schon immer, das ist alles nicht so einfach :-(
Das ist jetzt mal 'ne gute Frage, werde ich mal versuchen rauszubekommen!
Aber ich denke, da er gebaut hat, dass er auch dort gemeldet ist. Genau wie die Ex und die 3 Kinder.
Werd' mal recherchieren ;-)

Also danke erstmal
bis denn
Udo

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo Udo,

wäre ganz wichtig, wenn Du weißt, daß Deine Ex ganz offiziel mit ihrem Freund zusammenwohnt. Bei dem Alter Eures jüngsten Kindes könnte es aber dennoch sein, daß Du EU zum Teil zahlen musst. Eine eheähnliche Gemeinschaft wird i.d.R. von Gerichten erst nach 2-3 Jahren als solche gewertet, zuvor kann Dir aber ein Haushaltsentlastungsbetrag angerechnet werden, welchen Du vom EU abziehst, dies ist betraglich jedoch verschieden, abhängig von Leistungsfähigkeit des Neuen und abhängig von dem, was DU zahlen müsstest.
Naja-und stell mal wirklich Recherchen an- viele Frauen sind gerissen und melden sich nicht zusammen an mit dem Neuen, so daß der Ex das Nachsehen hat.

was ich jetzt allerdings nicht genau sagen kann-im Falle das alle dort offiziell zusammenwohnen- wie das durch das dritte Kind, welches ja von ihm ist, aussieht. Wenn Sie alledings weiterhin EU fordert, solltest Du Dir ohnehin besser einen guten Anwalt nehmen, welcher alles genau ausrechnet. Und sollten sie nicht zusammen gemeldet sein, wäre das Sammeln von Beweisen einer gemeinsamen Haushaltsführung angeraten. Aber mach Dich erstmal schlau.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hunter54
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 26x hilfreich)

In einer solchen Situation würde ich mich immer fragen, sind alle Kinder von mir?

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