Unterhalt an Frau nach Patchwork im Trennungsjahr

4. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
kitcat
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 38x hilfreich)
Unterhalt an Frau nach Patchwork im Trennungsjahr

Hallo @all

Ehe mit 4 Kindern, 1 KD meines, 1 gemeinsam und 2 von Ihr.
Unterhalt an gemeinsames Kind wird geleistet.

Da mein Kind von Frau geschlagen wurde und deshalb die Trennung vollzogen wurde, verweigere ich den Unterhalt an Sie.
Gründe für eine Härtefallscheidung muss geklärt werden. Es liegt eine Strafanzeige vor.

Mein Kind lebt bei mir, Kindergeld ist auch noch nicht angekommen obwohl schon lange beantragt.

Gemeinschaftliche Wohnung soll ich die Kündigungszeit komplett alleine bezahlen. Sie ist mit den 3 Kindern fast von heute auf morgen in eine Neue Whg. gezogen die vom Amt bezahlt wird.
Mittlerweile hat Sie einen Neuen. (arme Kinder.... schon wieder ein Neuer vor der Nase)

1. kanns nicht sein das ich Ihr Mietanteil bezahlen muss (wir stehen beide im Mietvertrag)
das Amt hätte ihr erst nach Ablauf dessen Mietvertrag eine Wohnung stellen dürfen. Ich hätte mit meinem Kind auch woanders unterkommen können

2.kann ich die Unterhaltsleistungen an Sie erst nach Klärung der Strafsache und Härtefall Thema dem Amt zur Berechnung offen legen ? Das Amt erwartet von mir das ich alles Offen lege damit sie die Berechnung machen können.

3. was geschieht wenn ich die Berechnung des Unterhaltes noch weiter verweigere ?

4. kann ich etwas mit dem Thema BilligkeitsUnterhalt hier was Anfangen ?

Als Berechnungsgrundlage, ich leiste 280 Euro Unterhalt an das gemeinsame Kind. Vermutlich könnte ich rechtlich betrachtet auch eine Stufe weniger leisten nach Abzug von Fahrgeld.


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6 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40699 Beiträge, 14403x hilfreich)

1. Gegenüber dem Vermieter haftet Ihr als Gesamtschuldner. Da sie wohl kein Einkommen hat, kann sich der Vermieter an Dich wenden. Welches Amt stellt denn um Himmels willen Wohnungen? Keines. Das Amt (Job-Center?) finanziert allenfalls Wohnungen.

2. Ob Du Dein Verdienst offen legst, das ist Deine Entscheidung. Das Amt (wir sind jetzt im öffentlichen Recht) kann schätzen oder auch ein Zwangsgeld festlegen. Familienrechtlich kann sie oder das Amt darüber hinaus Auskunft erfordern.

Härtefallscheidung - in 99 von 100 Fällen funktioniert das nicht. Ist die Scheidung denn schon anhängig? Was sagt das Gericht dazu?

3. Siehe, was ich unter 2 geschrieben habe.

4. Nö, damit kann allenfalls sie was anfangen. Bemühe mal eine Suchmaschine.

Und der Unterhalt, den Du für das Kind zahlst, der ist ja auch nicht so sexy. Ich schließe daraus, dass Dein Verdienst auch nicht so wahnsinnig hoch ist. Lohnt sich da der Aufstand wirklich? Und wieso Du für das Kind, was nicht das ihrige ist, kein Kindergeld bekommst, das erschließt sich mir nicht. Das müsstest Du doch immer bekommen haben.

wirdwerden

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#2
 Von 
kitcat
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 38x hilfreich)

ja meinte ich natürlich, das Amt Ihr eine Wohnung sofort Finanziert hat ohne zu berücksichtigen das Sie noch 3 Monate in einer Wohnung gebunden ist.

Was ich über Suchmaschine finde ist schon heftig was ich Frau an Unterhalt Leisten müsse. 800 Euro an Sie, mein Eigenanteil sei 1199 Euro Wovon ich Leben muss, Miete zahlen, das was Mehrbedarf ist an Kind Bedarf, KFZ und dann noch so einige Schulden Tilgen muss.

Oder in welcher Größen Ordnung kann ich den Unterhalt bis zum Einreichen der Scheidung von ausgehen ?

Frau sollt man sein, gutes Geschäft gemacht.

Kann ich da die Strafanzeige nicht für irgendein Vorteil nutzen ?
Kann doch nicht Rechtens sein mein Kind mehrfach grün und blau zu schlagen (dokumentiert) und letztlich noch Geld dafür zu kriegen,


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#3
 Von 
kitcat
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 38x hilfreich)

Kann dies hier in Betracht kommen !???

Ein Trennungsverschulden kann allenfalls bei einer Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen grober Unbilligkeit eine Rolle spielen.

Verwirkung, § 1361 Abs. 3 (Unterhalt bei Getrenntleben) in Verbindung mit § 1579 Nr. 2 - Nr. 8 BGB (Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung) bei: Straftat gegen den Ehegatten oder einen nahen Angehörigen, Prozessbetrug im Unterhaltsprozess, Verschwendung, anschwärzen beim Arbeitgeber, unberechtigte Strafanzeigen, böswilliges Verlassen unter erniedrigenden Umständen, längeres eheähnliches Zusammenleben mit einem neuen Partner.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40699 Beiträge, 14403x hilfreich)

Also mit 800 € zum Leben, das ist noch innerhalb der Armutsgrenze, da macht niemand ein gutes Geschäft. Wirklich nicht.

Außerdem sind Deine Angaben nicht griffig, und teilweise sogar widersprüchlich. Wenn Du nur so wenig Kindesunterhalt zahlst, dann wird ja wohl kaum viel Geld für die Frau übrig bleiben. Außerdem kann man so einfach nicht peilen, was da wohl zu zahlen wäre.

Verwirkung - da muss schon was ganz kräftiges passiert sein. Einmal die Hand, die ausrutscht, die langt da kaum aus. Und, so schlimm kann es ja nicht gewesen sein, ansonsten würden die Kinder ja nicht bei ihr leben.

Und du schuldest uns immer noch die Antwort auf die Frage, ob denn inzwischen die Scheidung beim Gericht beantragt ist. Denn, wenn das Trennungsjahr schon unzumutbar ist, dann sollte man doch wenigstens den Antrag auf Ehescheidung eingereicht haben.

wirdwerden

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#5
 Von 
kitcat
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo,

ich selbst habe bei Gericht die Scheidung beantragt:

Allerdings kam der Verweis zurück das man ein Anwalt braucht usw.
So und die nächsten Infos waren das man erst dann per Anwalt eine Scheidung beantragen kann wenn das Trennungsjahr vorrüber ist.

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#6
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1413x hilfreich)

Hallo,
so ist es die Regel. Gerade in einem Härtefall brauchst du einen fähigen Fachanwalt. Allerdings würde ich mir da nicht allzu große Hoffnungen machen.
Auch um dich gegen evtl. von deiner Ex vorgebrachten Unterhaltsforderungen empfehle ich den Gang zum Anwalt.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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