Meine Tochter wurde mit 12 Jahren in Obhut genommen. Jetzt ist sie 18. Seit dem bekommt Jugendamt Kindergeld. Was auch verständlich ist. Aber in diesem Jahr habe ich eine Mahnung gekriegt, wo steht, dass ich sollte zahlen an Jugendamt Kindergeld, obwohl ich es seit Jahren nicht bekomme. Wie ich verstanden habe, jetzt muss ich ein Schulbescheinigung vorlegen bei der Familienkasse. Aber die Tochter will nicht ins Kontakt treten, um dieses Formular mir zu geben. Kann ich selbst in der Schule Schulbescheinigung holen, ohne Zustimmung meiner Tochter? Oder muss Jugendamt Schulbescheinigung holen? Ich habe 6 Jahre zuvor ein Formular unterschrieben, wo stand, dass Kindergeld an Jugendamt gezahlt wird.
Kann es sein dass die Schule mir keine Bescheinigung gibt? Wenn ich Schulbescheinigung nicht bekomme, muss ich selbst das Geld in Höhe Kindergeldes an das Jugendamt zahlen? Und wenn ja, dann bis 21 Lebensjahr des Kindes?
Unterhalt an Jugendamt für 18-jährige
Die Frage ist, ob es sich hier um das Kindergeld handelt, welches die Familienkasse der Arbeitsagentur auszahlt, oder aber um Kindesunterhalt. Ist es ersteres, dem Jugendamt freundlich mitteilen, dass man nix bekommt, dass die Tochter, wie ja bekannt ist, nicht im elterlichen Haushalt lebe und dass man auch keinen Unterhalt in Höhe des Kindergeldes leiste, so dass das Kind einen Abzweigungsantrag stellen könne. Wenn es um Kindesunterhalt geht, dann muss gerechnet werden.
wirdwerden
Es handelt sich um das Kindergeld, welches die Familienkasse der Arbeitsagentur auszahlt.
Dieses Abzweigungsantrag vielleicht habe ich schon im 2012 unterschrieben. Deshalb bekommt Jugendamt das Geld.
-- Editiert von Yara123 am 30.06.2018 20:39
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Dann schreibst Du dem Jugendamt das, was ich weiter oben angedeutet habe und gut ist.
Natürlich haben wir mit der Volljährigkeit der Tochter eine andere Situation als zuvor.
wirdwerden
-- Editiert von wirdwerden am 01.07.2018 08:44
-- Editiert von wirdwerden am 01.07.2018 08:45
Es handelt sich offensichtlich um ein stationär untergebrachtes Kind und um den Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes nach § 94 Abs.3 SGB VIII
und du bist der/die Kindergeldberechtigte.
Wenn das Kind über das 18. Lebensjahr hinaus untergebracht ist (was in dem Schreiben stehen dürfte), dann brauchen Jugendamt und Familienkasse deine Unterschrift auf dem Kindergeld-Antrag ab Volljährigkeit. Die Schulbescheinigung senden die Betreuer selbst zur Familienkasse. Danach läuft die bereits 6 Jahre bestehende Erstattung der Familienkasse an das Jugendamt wie gewohnt weiter.
Du brauchst weder mit dem Kind in Kontakt treten noch musst du eine Zahlung direkt leisten (es sei denn du bekommst versehentlich Kindergeld ausgezahlt).
-- Editiert von smogman am 01.07.2018 10:53
Danke!
Sie haben Recht, es handelt sich um ein stationär untergebrachtes Kind und um den Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes nach § 94 Abs.3 SGB VIII
.
Ich habe kein Kindergeld auf mein Konto erhalten.
Sie haben geschrieben: „dann brauchen Jugendamt und Familienkasse deine Unterschrift auf dem Kindergeld-Antrag ab Volljährigkeit".
Soll ich erneut Antrag stellen bei Familienkasse? Oder Familienkasse sollte mir einen speziellen Formular senden? Soll ich an die Betreuer schreiben?
Zitat :Dann schreibst Du dem Jugendamt das, was ich weiter oben angedeutet habe und gut ist.
Natürlich haben wir mit der Volljährigkeit der Tochter eine andere Situation als zuvor.
wirdwerden
-- Editiert von wirdwerden am 01.07.2018 08:44
-- Editiert von wirdwerden am 01.07.2018 08:45
Danke! Habe schon geschrieben an Jugendamt.
Was meinen Sie mit anderer Situation?
Ab Volljährigkeit des Kindes benötigt die Familienkasse verschiedene Formulare. Die kann man kostenlos im Internet herunterladen (z.B. KG5d). Oder man lässt sie sich vom Jugendamt (Wirtschaftliche Jugendhilfe) oder von den Betreuern zuschicken. Es ist auch egal, ob die ausgefüllten Formulare an Jugendamt, Einrichtung oder direkt an die Familienkasse gesendet werden. Hauptsache es wird erledigt.
Solange das Kind weiterhin in einer Einrichtung lebt, gibt es hinsichtlich des Kindergeldes als Kostenbeitrag nach § 94 SGB VIII
ab Volljährigkeit keine Änderungen.
Wenn das volljährige Kind die Einrichtung verlässt, kann es dann selbst einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse stellen.
Danke für Ihre Antwort! Könnte es sein, das Jugendamt oder Betreuer Antrag bei Familienkasse schon gestellt hat? Und im Mai Familienkasse hat das Geld spät überwiesen und deshalb habe ich eine Mahnung nur für Mai 2018 bekommt? Oder nur ich kann Antrag auf Kindergeld stellen? Sorgerecht wurde mir entzogen.
Einfach mal die Betreuer der Tochter fragen. Die kümmern sich sonst auch um deren Geld und müßten sich bei den Anträgen auskennen.
Wenn ich kein Ausbildungsschein bekomme oder Familienkasse mein Atrag ablehnt, soll ich selbst Kindergeld an Jugedamt zahlen? Bis 21 oder bis 25 Jahren des Kindes?
Die richtigen Ansprechpartner arbeiten im Jugendamt - Wirtschaftliche Jugendhilfe.
Dass eine Mahnung erstellt wurde (vermutlich von der Stadt- oder Kreisverwaltung), dürfte dort lediglich ein buchungstechnisches "Problem" sein. Vermutlich hat man das Kindergeld für ein ganzes Jahr ins Soll gestellt - schließlich ist es ja Dein Kostenbeitrag. Gezahlt hat diesen aber jahrelang die Familienkasse pünktlich auf dein Kassenzeichen beim Jugendamt. Und jetzt ging keine Zahlung bei der Stadt/Kreisverwaltung ein, da ab Volljährigkeit das Kindergeld erstmal eingestellt wurde. Dazu rufst Du beim Jugendamt an und bittest um Ausbuchung der angefallenen Mahngebühren und um Aussetzung vom Mahnverfahren, damit du keine weitere Mahnung bekommst. Die Mitarbeiter in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe wissen, was zu tun ist.
Da Du weiterhin der kindergeldberechtigte Elternteil bist, kannst (im Regelfall) auch nur du selbst den Antrag unterschreiben. Das machst du entweder in Absprache mit dem Jugendamt oder allein auf der Familienkasse. Das Sorgerecht spielt hierfür keine Rolle, zumal es ab 18 ohnehin keinen Sorgeberechtigten mehr gibt.
Zitat :Wenn ich kein Ausbildungsschein bekomme oder Familienkasse mein Atrag ablehnt, soll ich selbst Kindergeld an Jugedamt zahlen? Bis 21 oder bis 25 Jahren des Kindes?
Um den Teil musst du dich nicht kümmern. Das können Kind (und/oder Betreuer) selbst einreichen.
Sollte Kindergeld abgelehnt werden, muss auch kein Kostenbeitrag mehr nach § 94 Abs.3 SGB VIII gezahlt werden. Der entsprechende Bescheid des Jugendamtes muss ab diesem Zeitpunkt schriftlich aufgehoben werden.
Zitat :Der entsprechende Bescheid des Jugendamtes muss ab diesem Zeitpunkt schriftlich aufgehoben werden.
Vielen Dank für die Erklärungen! Um den Bescheid muss ich mich selbst kümmern?
Wenn Kindergeld abgelehnt wird und wird kein Kostenbeitrag mehr nach § 94 Abs.3 SGB VIII gezahlt, wird mir Jugendamt Unterhalt für das Kind berechnen?
Zitat :Und jetzt ging keine Zahlung bei der Stadt/Kreisverwaltung ein, da ab Volljährigkeit das Kindergeld erstmal eingestellt wurde.
Was komisch ist, dass das Kind im März 18 wurde. Mahnung aber für Mai kam nur Ende Juni.
Ein solcher Aufhebungsbescheid ist erst mal nicht so wichtig, da Kindergeld vermutlich wegen weitere (Schul-)ausbildung bewilligt wird.
Eine Mahnung für Mai zum Ende Juni ist ganz normal.
Unterhalt zahlst du während der Dauer der stationären Unterbringung gar nicht. Du wirst stattdessen zum Kostenbeitrag herangezogen. Dein Kostenbeitrag für 2018 errechnet sich aus deinem Einkommen im Jahr 2017. Bei einem funktionierenden Jugendamt bekommst du jährlich nach entsprechender Prüfung einen Bescheid. Der Kostenbeitrag aus Einkommen ist unabhängig vom Kostenbeitrag aus Kindergeld und wird schon immer geprüft. Auch in den vergangenen Jahren.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Ich habe bei wirtschaftliche Jugendhilfe angerufen. Mir wurde gesagt, dass diese Mahnung ein Fehler war. Jugendamt hat schon Schulbescheinigung abgeschickt an die Familienkasse. Jetzt verstehe ich nicht, was ich tun soll.
Bei der Familienkasse wurde mir gestern gesagt, dass ich soll einen neuen Antrag auf Kindergeld stellen. Ich habe Antrag schon ausgefüllt und unterschrieben. Heute aber eine andere Sachbearbeiterin hat gesagt, dass das ganze Kram sollte machen der, bei wem meine Tochter wohnt, oder sie selbst. Aber sie wohnt in einem Kinderheim.
Kann Betreuer von Kinderheim oder Jugendamt Kindergeldberechtigte werden für mein Kind? Wenn ja, dann muss ich dann selbst Kostenbeitrag vom meinem Lohn überweisen an Jugendamt dazu zu Kindergeld, dass Jugendamt von der Familienkasse bekommt? Gilt es derselbe, wenn die Tochter Antrag auf Kindergeld selbst stellt?
In der Mahnung stand „zweiter Kostenbeitrag". Was bedeutet das?
Seit vielen Jahren habe ich an die Familienkasse Schulbescheinigung angereicht für mein Sohn (der blieb in der Familie) als er 18 wurde. Damals musste ich kein Antrag erneut auf Kindergeld stellen. Und jetzt bin ich in Gedanken, was ich tun soll.
Können Sie mir noch schreiben, was ändert sich für mich, wenn meine Tochter bis 25 Jahre woanders lebt? Zum Beispiel eine Wohnung mietet. Muss ich da was zahlen?
Warum sprichst du heute mit einer anderen Sachbearbeiterin, wenn du gestern schon alle Auskünfte erhalten hast? Du stellst den Antrag auf Kindergeld und zusammen mit der bereits eingereichten Schulbescheinigung kommt es zur Weiterbewilligung und alles läuft wie bisher. Eventuell ist das Wort Antrag hier irreführend für dich, da es letztlich nur Erklärungen sind (wie z.B. im Formular KG5d).
Die Auskunft der Sachbearbeiterin von heute ist für deinen Fall falsch. Betreuer oder Jugendamt können nur in sehr wenigen Ausnahmefällen - die hier nicht vorliegen - kindergeldberechtigt werden.
Auch die Tochter kann keinen eigenen Antrag auf Kindergeld stellen. Sie kann lediglich die Abzweigung beantragen, aber erst nach Auszug aus dem Heim.
Solange stationäre (!) Jugendhilfe läuft, bist du kostenbeitragspflichtig. Der Kostenbeitrag setzt sich zusammen aus 1. dem Kostenbeitrag aus Einkommen und 2. dem Kostenbeitrag aus Kindergeld. Die absolute Obergrenze für stationäre Jugendhilfe liegt bei 27. Dazu kommt es jedoch im Regelfall nicht.
Wenn die Hilfe beendet wird und die Tochter allein und eigenständig lebt, entfällt die Kostenbeitragspflicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Tochter dann wieder einen Anspruch auf zivilrechtlichen Kindesunterhalt hat und diesen geltend macht. Bevor dies aber nicht passiert, muss man sich keine Gedanken darüber machen.
Vielen Dank!
Die erste Sachbearbeiterin hat mir gesagt, dass ich muss auf Internetseite Formular für 18-Jährige ausfüllen. Und das sind KG1, KG5a, V04. Nicht KG5d. Was anderes es gibt es da nicht. Nur diese Formulare für die Eltern, deren Kinder 18 sind.
KG1 – Antrag auf Kindergeld.
KG5a – Schulbescheinigung.
V04 – Haushalstzugehörigkeit.
Und wie ich verstanden habe, muss ich einen neuen Antrag stellen KG1.
-- Editiert von Yara123 am 04.07.2018 09:18
Kann es sein, dass ich wurde falsch informiert bei Familienkasse? Und es wird reichen ein Schulbescheinigung zu schicken ohne Antrag auf Kindergeld? So war es früher, wie ich mich erinnere.
Das wird dir hier keiner genau sagen können.
Reiche einfach die Formulare ein, die deine zuständige Sachbearbeiterin für erforderlich hält.
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