Muss ein Vater einem volljährigen Kind, dass nie gearbeitet hat, aber selbst mit zwei eigenen Kinder auf Hartz IV in einer Mietswohnung sitzt, noch Unterhalt zahlen?
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Unterhalt an Kinder über 18 ohne Arbeit?
Nach dem Familienrecht nein. Nach dem Verwandtenunterhalt eventuell.
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--- editiert vom Admin
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Hallo,
nein, das volljährige Kind hat in dem Fall keinen Unterhaltsanspruch ggü. den Eltern. Warum wird hier nur nach dem Vater gefragt?
Vorrangig wäre der Kindesvater der beiden Kinder deren Mutter zum Unterhalt verpflichtet.
meri, kannst Du mir das mal erklären?
quote:
Nach dem Verwandtenunterhalt eventuell
Damit kann ich unterhaltsrechtlich nichts anfangen.
LG nero
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--- editiert vom Admin
@nero070:
quote:
Vorrangig wäre der Kindesvater der beiden Kinder deren Mutter zum Unterhalt verpflichtet.
das kommt darauf an, ob dieser überhaupt Leistungsfähig ist.
quote:
Damit kann ich unterhaltsrechtlich nichts anfangen
siehe unterhaltsrechtliche Leitlinien...Selbstbehalt.
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--- editiert vom Admin
Muss ein Vater einem volljährigen Kind, dass nie gearbeitet hat, aber selbst mit zwei eigenen Kinder auf Hartz IV in einer Mietswohnung sitzt, noch Unterhalt zahlen?
quote:
Offenbar fragt doch der Vater hier an, ob er seinem Sohn gegenüber noch unterhaltspflichtig ist.
quote:
Woraus offenbart sich denn aus der Anfrage, dass es sich um den Sohn des TE handelt?
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Hallo,
quote:
Offenbar fragt doch der Vater hier an, ob er seinem Sohn gegenüber noch unterhaltspflichtig ist.
Stimmt!
quote:
Das solltest du nochmals sortieren.
OK!
Ich denke, dass das volljährige Kind, welches hier nichtarbeitend mit zwei Kindern in einer Wohnung sitzt, eine Tochter ist. Dieser wäre m.M.n. vorrangig der Vater der beiden Kinder zum Unterhalt verpflichtet, wie auch seinen beiden Kindern.
Der hier Fragende wäre damit aus der Unterhaltspflicht raus. Eben auch, weil das volljährige Kind keiner Ausbildung nachgeht.
So besser?
LG nero
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Hallo,
bevor es noch verwirrender wird, sollte doch der TE seine Darstellung etwas verfeinern.
LG nero
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OK, war vielleicht etwas ungenau gefragt.
Beim volljährigen Kind (nennen wir es T) des vermeintlich unterhaltspflichtigen Vaters handelt es sich um seine Tochter. Bei der Mutter von T ist nichts zu holen. T stellt nun einen Anspruch, untermauert mit einem Brief vom RA, auf Unterhalt. Meiner Meinung nach ist dieser abzulehnen, da T keiner Arbeit nachgeht, mittlerweile 20 ist und somit seit Jahren aus der Schule raus (Ausbildung nie angefangen). Unterhaltsrechtlich sollte die Sache klar sein....
Verwandtenunterhalt kann doch hier nicht anfallen. T bekommt vom Sozialamt Hartz IV - dieser Satz ist gesetzlich gedeckt und wird doch nicht bei den Verwandten wieder vom Sozialamt zurückgefordert.... oder etwa doch?
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quote:
T bekommt vom Sozialamt Hartz IV - dieser Satz ist gesetzlich gedeckt und wird doch nicht bei den Verwandten wieder vom Sozialamt zurückgefordert.... oder etwa doch?
Ich gehe davon aus, daß das Sozialamt die Einkommensverhältnisse der Eltern überprüft hat, oder nicht?
'Normalerweise' ist der Kindesvater zu Unterhalt für das Kind und die Kindesmutter verpflichtet, zumindest bis es 3Jahre alt ist.
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