Unterhalt an Kindsmutter

13. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Rechtundrecht
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt an Kindsmutter

Hallo zusammen, und zwar hab ich von dem Anwalt meiner Kindsmutter einen Brief bekommen in dem steht

—-—> ( Das ihr ein Unterhalt zusteht nach Paragraph 1615 I BGB.. Um die Höhe zu überprüfen fordern wir sie auf Auskunft zu ihren Einkünften zu erteilen..
Wir setzten eine Frist bis 20.10.2020 zur Erteilung der Auskunft.
Sollte die Frist nicht eingehalten werden, dann sind wir beauftragt gerichtliche Schritte einzuleiten.. <———

Wie gehts es jetzt weiter?

Sollte ich am besten direkt zu einem Anwalt gehen?
Oder der Kindsmutter Anwältin meine Einkünfte zu schicken warten was passiert und dann einen Anwalt aufsuchen?

Ich hab leider überhaupt keine Ahnung und würd mich fun ein bisschen Klarheit freuen.

Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Um die Auskünfte zu erteilen benötigst du keinen Anwalt. Wenn die Berechnung und Forderung dann kommt, würde ich das prüfen lassen und zwar von einem FACHanwalt für Familienrecht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120244 Beiträge, 39857x hilfreich)

Zitat (von Mrqueees):
Sollte ich am besten direkt zu einem Anwalt gehen?

Wovon möchte man den bezahlen?



Zitat (von Mrqueees):
Oder der Kindsmutter Anwältin meine Einkünfte zu schicken

Das wäre nun doch arg übertrieben, es reicht völlig die Auskünfte zu senden.



Zitat (von Mrqueees):
Wie gehts es jetzt weiter?

A) man erteilt die Auskünfte und schaut was geantwortet wird
B) man erteilt die Auskünfte nicht und schaut was das Gericht schreibt (kostet dann eventuell ein paar hundert EUR)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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