Unterhalt an Mutter

22. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Sgelover
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 16x hilfreich)
Unterhalt an Mutter

Hallo, bin Familienvater und im Außendienst tätig.Ich soll jetzt Unterhalt an meine Mutter bezahlen--laut Grundsicherungsamt.Verdiene sehr gut (über 7000 Euro) und bin angeblich unterhaltspflichtig.Zu meiner Mutter besteht kein Kontakt und sie hat ihr Leben lang selbständig gearbeitet und alles verjubelt---ohne fürs Alter vorzusorgen.Sehe ein das ich zahlen muss---aber wieviel???Sie meint,sie bräuchte knapp 1200 Euro---geht das??Was muss ich bezahlen??Nur die Höhe der Grundsicherung???

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sgelover
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 16x hilfreich)

..auch meine Frau verdient ca.3000 Euro.Nicht falsch verstehen--ich möchte zahlen und werde auch zahlen.Aber wieviel darf meine Mutter verlangen.Sie ist jetzt 63 und kerngesund--darf aber jetzt in Rente.Hat allerdings nie eingezahlt !

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Sgelover,

Unterhalt bekommt nur wer bedürftig ist.

Bedürftig ist nur wer sich nicht selbst versorgen kann.

Gesunde Frau mit 63 Jahren kann arbeiten.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 22.04.2014 13:46

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32822 Beiträge, 17247x hilfreich)

Da hier das Grundsicherungsamt schreibt und nicht das JC, ist sie offenbar nicht "kerngesund", denn sonst bekäme sie ja Alg 2. Abgesehen davon weiß ich nicht, wie der TE so ganz ohne Kontakt mit seiner Mutter deren Gesundheitszustand beurteilen will.
Aber zur eigentlichen Frage: Zu erstatten ist natürlich nur die Grundsicherung, die derzeit 391 Euro plus Miete beträgt. Das Geld kann steuerlich als "außergewöhnliche Belastung" abgesetzt werden.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

quote:
Da hier das Grundsicherungsamt schreibt und nicht das JC, ist sie offenbar nicht "kerngesund",


Ob das Grundsicherungsamt geschrieben hat,ist noch unbekannt.

Kann auch eine Aussage der Mutter sein?

lg

edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sgelover
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 16x hilfreich)

Es hat sich nur meine Mutter gemeldet--allerdings war sie beim Grundsicherungsamt und ich soll mein Gehalt offenlegen.Jetzt habe ich da angerufen,und mitgeteilt das meine Mutter schon kostenfrei in meiner Wohnung(Anlageobjekt) wohnt.Das wäre mein "Bier" !!Aber ich verzichte so schon auf Mieteinnahmen!!!Sie ist halt ein Raffzahn!was tun???

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sgelover
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 16x hilfreich)

Ich habe den Kontakt abgebrochen,da meine Mutter eine "rechte Gesinnung "hat und meine ausländische Frau stets schwer beleidigt.Lass sie halt in meiner Whg. leben---aber schon über 8 Jahre keinen Großartigen Kontakt

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32822 Beiträge, 17247x hilfreich)

Ja, dann hätten Sie das vielleicht mal gleich sagen können - das ändert natürlich den Sachverhalt.
was tun??? Gar nichts natürlich. Solange sich das Amt nicht direkt bei Ihnen meldet, gibt es keine Veranlassung, aktiv zu werden.
Aber ich verzichte so schon auf Mieteinnahmen!!! Nun ja, da Ihre Mutter das Geld für die Miete ja ohnehin nicht selbst aufbringen kann, sondern vom Amt bekommen würde, hat sie davon keine Vorteile.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

1. Ich würde auf was schriftliches vom Sozialamt warten. Vorher passiert gar nichts.

2. Das Sozialamt kann letztlich nur das fordern, für was es in Vorlage geht. Das sind Kosten der Unterkunft, die Du ja ohnehin schon trägst, und eben der Betrag, den es verauslagt, das sind derzeit 391 € zuzüglich Krankenkasse.

Achtung, Job-Center und Sozialamt, das geht häufig durcheinander. Sozialamt ist nur zuständig, wenn die gute Frau erwerbsunfähig ist. Und die schieben eigentlich so viele wie möglich an das Job-Center ab. Aber weder das Alter von 63 noch ein fröhliches "ich kann nicht arbeiten" langen aus, um einen Anspruch zu begründen.

Also, abwarten, welches Amt sich schriftlich bei Dir meldet. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#9
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Ich habe den Kontakt abgebrochen,da meine Mutter eine "rechte Gesinnung "hat und meine ausländische Frau stets schwer beleidigt.


Die 'Rechten' lehnen doch diesen Staat ab.
Wieso wendet man sich denn nun doch hilfesuchend an íhn? :sad:

Zumindest steht im Raum, ob der Unterhaltsanspruch wegen den schweren Beleidigungen nicht verwirkt sein kann.

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#10
 Von 
Sgelover
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 16x hilfreich)

Naja,habe mir schon überlegt,das wenn "die"kommen--vielleicht doch Miete fordern(ortsübliche).Ich zahl sowieso in meiner Steuererklärung fiktive Mieteinnahmen.Auch wenn ich dann zwar Unterhalt zahle---und dieser teilweise als Mieteinnahme zurückfließt --habe ich wenigstens nen Steuervorteil!Oder bin ich da auf dem Holzweg???

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32822 Beiträge, 17247x hilfreich)

Nö. Die Mieteinnahmen sind zwar zu versteuern, aber es kann dann zumindest die Abschreibung davon abgesetzt werden. Aber vielleicht fällt das unter "Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten"? Insofern fragen Sie mal beser im UF Steuerrecht.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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