Unterhalt an Mutter - nichteheliche Gemeinschaft

29. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
kleebi
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt an Mutter - nichteheliche Gemeinschaft

Hallo :o)
Habe leider bisher keine "eindeutige" Antwort auf meine Frage gefunden, vielleicht kann mir hier ja jemand einen Tipp geben:
Also, mein Ex und ich waren nie verheiratet und haben einen kleinen Sohnemann.
Der KU wird von meinem Ex bezahlt kein Problem.
Bisher habe ich Unterhalt für mich nicht in Anspruch genommen, da mein Sohnemann und ich mit unserem Geld ausgekommen sind.
Ich werde aber jetzt ab September eine Ausbildung anfangen und dann brauchen wir Geld. Da dies meine 2. Ausbildung ist, bekommen wir keinerlei Unterstützung (Wohngeld werden wir behalten dürfen). Mein Sohnemann muß jetzt bis zu seinem 3. Geburtstag von einer Tagesmutter betreut werden und das wird mich rund 500,- EUR im Monat kosten. Danach geht er dann ja in den Kindergarten und die Kosten sind nicht mehr gegeben (ja, ich weiß, der KV muß ab dem 3. Jahr eh nicht mehr weiterzahlen). Ich will meinen Ex nicht ausschlachten, aber wir brauchen ab September Geld.
Kann ich den Unterhalt für mich nur über einen Anwalt ausrechnen lassen, oder gibt es noch andere "verlässliche" Quellen?
Liebe Grüße
Nina

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
kleebi
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

mich mit ihm einigen? Dafür muß ich aber wissen wieviel mir theoretisch zustehen würde..
Und wenn ich ihn ausschlachten wollte, hätte ich ihn schon seit unsrer Trennung zur Kasse gebeten, nicht wahr? ;-þ
Aber Danke für die sehr informative Antwort ;o)

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#4
 Von 
guest-12324.02.2010 17:51:15
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi,
Frage vorab :
wie alt ist Dein Sohn...??

Gruß

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#5
 Von 
kleebi
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Er wurde am 25.11.2002 geboren, also gute 20 Monate :o)

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#6
 Von 
guest-12324.02.2010 17:51:15
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi,
tja...da hast Du wohl 20 monate auf BUH von Deinem Ex verzichtet---(haste geschlafen ??)
Der hätte nämlich da schon zahlen müssen für Dich----nun braucht er nur noch 16 Monate ...!
er hat einen Selbstbehalt von 1000 Euro gegenüber Der Mutter...
Auch die Säugligserstattung muß er zahlen ..!
Alles was drüber ist, kannst Du reintheoretisch bekommen...
Ich zahle mittlerweile auch schon 34 Monate ..
für die MAMA...und sie arbeitet auch noch volltags....
Also, auf zum Anwalt, wenn er nicht freiwillig zahlen will...aber biite erst das Gespräch suchen mit deinem Exe
lieben Gruß

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#7
 Von 
guest-12324.02.2010 17:51:15
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 2x hilfreich)

Ach ja...
auch das Sozialamt macht die Berechnugen für Dich...oder auch das Jugendamt...!
Wenn Du nen netten strebsamen Beamten
triffst...leider Mangelware :-)

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#8
 Von 
kleebi
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

@Günter,
nein ich habe nicht geschlafen.. nicht alle Frauen sind böse ;) ich bin bisher mit unserem Geld gut klar gekommen.
Jetzt wird halt nur die Kinderbetreuung sehr teuer werden und das kann ich dann nicht mehr von unserem bisherigen Geld bezahlen.
LG

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#9
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

N Abend,
Der KV ist verpflichtet, dir höchstens Unterhalt in Höhe deines letzten Einkommens zu zahlen.
( Allerdings i.d.R. nur, wenn die Kindesmutter aufgrund des Alters des Kindes o.ä. nicht arbeiten kann.... du hast ja bisher gearbeitet und begibst dich praktisch " selbst verschuldet " in diese Lage ) Kann er dies nicht, weil dadurch sein Selbstbehalt von 1000 EU nicht gegeben ist, läuft es i.d.R. auf die 3/7 Regelung hinaus.
ich bin kein Jurist, aber ich denke mal, nach der heutigen Rechtsprechung müsstest du dir ein fiktives Einkommen in Höhe von 50% deines jetzigen Einkommens aus o.g. Grund anrechnen lassen.
Also: Sein bereinigtes Einkommen minus dein Einkommen ( evtl. das fiktive ) = 100%. Davon stehen dir 3/7 zu.
Damit würde ich jetzt allerdings nicht hausieren gehen. Um zu ermitteln, OB - und in wie weit du unterhaltsberechtigt bist, würde ich beim Jugendamt oder einem versierten Anwalt anfragen.
Anna

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