Hallo,
meine Freundin ist polnischer Herkunft und lebt nun mit ihrem deutschen Kind von einem deutschen Mann in Polen, da sie dort durch die Unterstützung ihrer Familie arbeiten kann. Er besucht das Kind ab und zu, möchte aber keinen Unterhalt mehr zahlen und hat sich deshalb an das Jugendamt gewandt. Kann mir jemand sagen, ob er dennoch unterhaltspflichtig ist und wenn ja, nach welchem Recht der Unterhalt bestimmt wird? Die beiden waren nie verheiratet, lebten aber in einer langjährigen Beziehung. Über eine Information würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank im Voraus!
Unterhalt an deutsches Kind im Ausland
11. März 2008
Thema abonnieren
Frage vom 11. März 2008 | 08:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt an deutsches Kind im Ausland
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. März 2008 | 09:56
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 9x hilfreich)
Es spielt keine Rolle ob sie verheiratet waren. Der KV ist verpflichtet für sein Kind Unterhalt zu zahlen. Leider weiß ich nicht ob es nach polnischem oder deutschem Recht geht. Ich glaube es hängt davon ab welche Staatsbürgerschaft das Kind hat. Sie soll sich doch mal bei einem JA in Polen erkundigen, die können ihr bestimmt weiter helfen.
Und jetzt?
Schon
267.968
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
16 Antworten
-
43 Antworten