Unterhalt an deutsches Kind im Ausland

11. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
heikehella
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt an deutsches Kind im Ausland

Hallo,
meine Freundin ist polnischer Herkunft und lebt nun mit ihrem deutschen Kind von einem deutschen Mann in Polen, da sie dort durch die Unterstützung ihrer Familie arbeiten kann. Er besucht das Kind ab und zu, möchte aber keinen Unterhalt mehr zahlen und hat sich deshalb an das Jugendamt gewandt. Kann mir jemand sagen, ob er dennoch unterhaltspflichtig ist und wenn ja, nach welchem Recht der Unterhalt bestimmt wird? Die beiden waren nie verheiratet, lebten aber in einer langjährigen Beziehung. Über eine Information würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank im Voraus!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Nowfree
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 9x hilfreich)

Es spielt keine Rolle ob sie verheiratet waren. Der KV ist verpflichtet für sein Kind Unterhalt zu zahlen. Leider weiß ich nicht ob es nach polnischem oder deutschem Recht geht. Ich glaube es hängt davon ab welche Staatsbürgerschaft das Kind hat. Sie soll sich doch mal bei einem JA in Polen erkundigen, die können ihr bestimmt weiter helfen.

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