Unterhalt an die Mutter?

29. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Tanja200376
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt an die Mutter?

Hallo,
habe ein Problem, welches mich seit einiger Zeit beschäftigt.
Kurze Schilderung des Sachverhaltes:
Mit 18 ausgezogen, aufgrund von Mißhandlung durch die Mutter keinen Kontakt zu meinen Eltern seitdem ( bin 28, das ist nun 10 Jahre her ).Mittlerweile ist mein Vater verstorben, ich habe eine lange Therapie hinter mir ( Missbrauch, seelisch ). Habe bis vor kurzem immer am finanziellen Limit gelebt ( Kredit für Wohnungseinrichtung etc. da ich nie einen Pfennig von den Eltern erhalten habe,)
Jetzt kommt die Frage auf, dass es irgendwann so sein könnte, das ich im schlimmsten Fall des sozialen Notstandes meiner "Mutter" oder im Pflegefall später mal für ihren Unterhalt aufkommen müßte?

Wie sieht das rechtlich aus?

Ich wollte das notariell beglaubigen lassen, dass ich nicht aufkomme, man sagte mir aber im Freundeskreis, das a) meine Mutter das auch gegenzeichnen muß ( wäre unter keinen Umständen möglich, dass sie einwilligt!!) und b) das selbst trotz einer Einwilligung das später nicht zählen würde.

Was kann ich tun, damit ich nicht auch noch für diese Frau zahlen muß??

Waäre um Hilfe oder Rat sehr sehr dankbar,
Viele grüße, Tanja




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 249x hilfreich)

Hallo Tanja,
Ein notarieller Vertrag müsste in der Tat gegengezeichnet werden und kann u.U. als sittenwidrig eingestuft werden.

Ich denke aber, du kannst nachweisen, dass du bei deiner Mutter Schlimmes durchgemacht hast. Unter diesen Umständen hat sie evtl. ihren Unterhaltsanspruch dir gegenüber verwirkt. Hierzu gibt es auch einiges im Netz nachzulesen. ( Urteile, Richtlinien usw... )

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tanja200376
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, aber wo kann man so etwas nachlesen? Ist es im Falle des Missbracuhs echt anders? Meine Therapeutin deutete so etwas auch an. Aber warum ist das notariell sittenwidrig?
Tanja

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Sittenwidrig ist das einfach gesagt weil der Staat für Deine Mutter nicht zahlen will wenn er bei Dir etwas holen kann. Aber wenn Du sowiso schon immer wie Du sagst am finanziellen Limit gelebt hast ist bei Dir sowiso nichts zu holen. Damit erübrigt sich auch Deine Frage. Wenn trotz dem "Limit" vieleicht etwas hängen geblieben ist schließe ich mich Teufelin an und empfehle Dir entsprechende Stichworte bei Google.de einzugeben. Heute nachzuweisen das Du vor langer Zeit von Deiner Mutter misshandelt wurdest wird sehr schwierig sein wenn es keine Augenzeugen gibt (glaube ich zumindest).

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