Unterhalt an die Mutter trotz Alkoholkrankheit

26. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Alex_winf01
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt an die Mutter trotz Alkoholkrankheit

Ich bin zur Zeit Studentin und etwa in einem Jahr fertig. Nun ist meine Mutter seid fast 2 Jahren arbeitslos.

Das Problem: Meine Mutter sagt: "Wenn Du Geld verdienst, musst Du mich unterstützten". So weit ja kein Problem. Aber: Sie sagt: "Warum soll ich mich um Arbeit bemühn, Du kannst und musst doch bis zu meinem Tod für mich aufkommen!".

Also, da war ich erstmal baff. Meine Mutter ist zudem Alkoholabhängig. Sie würde den Alkohol nicht für ihren Unterhalt, sondern für ihre Sucht verwenden.

Desweiteren: Ich kenne meinen Vater nicht und sie rückt auch nicht damit raus. D. h. ich habe während meiner Ausbildungszeit weder von meiner Mutter noch von meinem Vater Unterhalt bekommen.

Wie kann ich mich dagegen wehren, dass ich eine Alkoholkranke bis an ihr Lebensende (meine Mutter ist 47 Jahre alt) versorgen muss?

An sich ist das eine schöne Regelung, für den Fall, dass die Eltern in Not geraten, aber darf meine Mutter das so ausnutzen?

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7 Antworten
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#1
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guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#2
 Von 
guest123-199
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(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#4
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

hi Alex,

wenn Du von Deiner Mutter nicht unterstützt wirst, während Du zur Schule gehst oder in Ausbildung bist, dürfte es nicht all zu schwierig sein, Unterhaltsansprüche von Deiner Mutter abzuwenden. Fordere sie schriftlich auf, Unterhalt für Dich zu zahlen bzw. sprech beim Jugendamt vor, damit was schriftlich festgehalten ist, das Du dann zu gegebener Zeit vortragen kannst.

Wenn sie "alkoholkrank" ist, kann sie etwas dagegen tun. Tut se´s nicht ist´s ihr Problem.
Sammle tüchtig Beweise und heb diese auf- Du wirst ´s im Ernstfall brauchen!!

Viel Glück
datoli

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#5
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 71x hilfreich)

So, nach dem ich mich unter dem anderen Nick-Namen nicht mehr einloggen konnte:

Ich wohne noch zu Hause und meine Mutter bezieht Arbeitslosenhilfe und fällt ab Januar unter das Arbeitslosengeld II.

Das größte Problem ist: Sie gesteht ihre Krankheit nicht ein und lässt sich auch nicht untersuchen (dass man Beweise hat).

Öffentlich sagt sie immer: "Ich will doch arbeiten." Aber: zu mir sagt sie immer, dass arbeiten wäre ihr zu viel und es wäre besser, wenn ich sie unterstützten würde.

Dabei pflegt sie sich noch nicht einmal (sie wäscht sich nicht, ihre Zähne sehen unter aller Kanone aus usw.). Geschweige denn, dass sie sich irgendwo ernsthaft bewirbt. Sie schreibt zwar Bewerbungen, aber die sehen schon so aus, dass es nichts werden kann.

Zusätzlich lügt sie meine Oma noch an, dass sie angeblich arbeiten würde. Ich versteh die Welt nicht mehr. Ich habe schon eine Berufsausbildung hinter mir (Bürokauffrau) und hab mir den A... aufgerissen, um einen Job zu bekommen. Nichts.

Nächstes Jahr, wenn ich evtl. wegen einem Job wegziehen möchte, jammert sie nur: "Du kannst doch Deine Familie nicht im Stich lassen." Sie hat nämlich einen Führerschein der Klasse 3, fährt aber seit Jahren nicht mehr selber Auto. Mit der Begründung: "Du musst mich versorgen und Du hast mich auch zu fahren".

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#6
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Zu deinem "Unterhaltsproblem" folgendes:
Ab nächstem Jahr fällt deine Mutter unter ALH II, da musst du gar nichts zahlen.
Für die Zukunft kannst du dich auch auf Verwirkung des Unterhalts berufen, siehe unten.
http://www.123recht.net/article.asp?a=10204

Wohnst du noch zu Hause, bekommst du BAföG? Wenn beides ja, sofort ausziehen, wahrscheinlich finanzierst du deine Mutter heute schon.

Eventuell kannst du über das Jugendamt etwas über deinen Vater herausbekommen, sonst müsstest du deine Mutter auf Nennung des Namens verklagen. Wurde nie Unterhalt für dich von deinem Vater bezahlt?

Das Alkoholproblem deiner Mutter kann nur sie selbst lösen, solange du sie materiell oder emotional unterstützt, hat sie keinen Handlungszwang. Du musst sie buchstäblich in der Sch.... sitzen lassen, damit sich etwas ändert.

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#7
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 71x hilfreich)

Wie bereits erwähnt, wohne ich mit meinem Freund noch zu Hause. ich bekomme bis zum Ende meines Studiums Bafög.

Übers Jugendamt bekomme ich nichts über meinen Vater raus, da der eingetragene Vater nachweislich nicht mein Vater ist.

Wovon kann ich denn eine Klage gegen meine Mutter auf Nennung des Vaters bezahlen?

Meine Mutter hat von sich aus immer auf Unterhalt für mich verzichtet, weil sie auch nie den Namen nennen wollte. Ich bekamm immer die Antwort : "Das geht Dich nichts an."

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