Unterhalt an nichteheliche Mutter

26. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Madball
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt an nichteheliche Mutter

Meine Ex-Freundin und ich bekommen im Januar ein Kind.
Wir wohnen zur Zeit nicht in einer Wohnung und sind wollen nur wegen dem Kind auch nicht wieder zusammenziehen.
Meine Frage ist, wonach sich der Unterhalt, den ich für die Mutter zahlen muß berechnet wird.
Ich verdiene zur Zeit etwa 1500 Euro Nette und habe mein Leben sozusagen meinem Verdienst angepasst.
Kredit fürs Auto, welches ich benötige um zur Arbeit zu kommen (40KM)usw.
Wenn ich bedenke, das mir dann nur noch etwa 1000Euro bleiben sollen und meine Ausgaben zusammenrechne, dann liege ich ja schon mit der Miete, Nebenkosten und sonstigen Fixkosten darüber.
Muß ich dann meine Arbei kündigen, weil ich mir den Sprit für 80KM täglich nicht mehr leisten kann? Wem ist damit geholfen?
Oder werden bestimmte Schulden, z.B. solche, die nötig sind, um zur Arbeit zu kommen nicht angerechnet.
Die Mutter hat eine feste Arbeitsstelle und will etwa 2 Jahre zu Hause bleiben. Kann sie angehalten werden, arbeiten zu gehen, bevor sie uns beide ruiniert, denn ihr geht es dann finanziell bestimmt nicht besser.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 458x hilfreich)

Madball hallo und willkommen im Forum,
eine Mutter kann nicht angehalten werden zu arbeiten.
Zuerst mal die nächsten drei Jahre nicht.
Du hast aber noch Zeit um dich zu informieren deswegen würde ich mal zum Jugendamt gehen und mich beraten lassen.

Nein kündigen wäre nicht so gut, wovon willst dann alles bezahlen?

Schau doch mal auf die DDT dort steht erst mal was du an Unterhalt für den Säuglng aufbringen musst.
Ob es weitere Zahlungen von deiner Seite geben muss weiß ich nicht.
Habt ihr schon die Erstausstattung zusammen?
Könnt ihr noch reden miteinander?

Dann würde ich schon jetzt vieles fürs Kind kaufen.
Wenn möglich.

Du wirst dein Leben anders anpassen müssen, dass ist dir klar?

Ich hoffe euer Wunschkind kommt gesund und munter zur Welt:)

-----------------
"LGAnny*Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Da wirste Dein Leben wohl umstellen müssen und zwar vermutlich auf die 890 EUR Mindestbehalt. Mit gaaaaanz viel Glück bleibt Dir etwas mehr und mit noch mehr Glück wird der Autokredit bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt.

Das der Sprit so teuer ist, kümmert keine Menschenseele. Andere müssen auch sehen, wie sie mit dem bissel klar kommen. Ist bei der so genannten Deutschen Rechtssprechung uninteressant, ob ein Mann, der Unterhalt zahlen *darf*, noch ein lebenswürdiges Leben führen kann.

Eigentlich hat Du wirklich Glück, wenn Ihr nicht verheiratet wart, dann beschränkt sich der Unterhalt für die Ex nämlich auf 3 Jahre (bis jetzt). Geschiedene zahlen mindestens bis das Kind 15 ist (dann ist es Mama Ex nämlich erst wieder zumutbar, einen Vollzeitjob anzunehmen), wenn sie Pech haben, lebenslang.

Dass die 80 km Arbeitsweg berücksichtigt werden, halte ich für unwahrscheinlich: bei mehr als 30 km einfache Wegstrecke, KANN nach der gängigen Rechtssprechung nach unten korrigiert werden. (Mein LG fährt auch täglich 80 km, anerkannt bzw. berücksichtigt wurden aber nur 60 km. Die OLG-Richterin sagte, dass es für längere Wegstrecken noch keine Rechtssprechung gibt. Sie war auch nicht die Erste, die ein entsprechendes Urteil gefällt hat.) Mit viel Glück werden bei Dir auch die 60 km berücksichtigt, wenn Du Pech hast, nur 5 % pauschal, was ja wesentlich weniger ist. Hängt vom Gericht ab.

Wenn Du Deine Arbeit kündigst, wird Dir Dein Einkommen, wie bisher, angerechnet. Du weißt ja, dass Du unterhaltspflichtig wirst. Böswillig verschlechtern, gilt nicht.

Sind in den 1500 EUR schon Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Steuerrückzahlungen... drin? Die Sonderzahlungen müssen noch dazu gerechnet werden und dann durch 12 geteilt.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Gerichte versuchen, ein möglichst hohes Netto für die Berechnung zu finden und dann für den Mann möglichst wenig in Abzug zu bringen.

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"hjoedicke"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 783x hilfreich)

Vielleicht wäre es doch besser zusammenzuziehen - ihr habt nur die halben Kosten, aber das Kind beide Elternteile... ;)

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"gruß azrael"

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