Unterhalt an rausgeworfenen Sohn

29. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.03.2009 19:22:56
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt an rausgeworfenen Sohn

Hallo zusammen
Ich habe hier eine für mich wichtige Frage wegen Unterhalt.
Der Sohn (17, wird im August 18) von meinem Lebensgefährten ist zu Hause rausgeflogen damit er endlich lernt sein Leben selbst in die Hand zu nehmen, es ging zu Hause und im Umfeld gar nichts mehr, (erläuterungen spare ich mir).
Er ist allerdings nicht ins betreute Wohnen gekommen sondern in Absprache mit dem JA
und den Eltern muß er selber zusehen wo er die Nächte und Tage verbringt. Er hat Adressen und Telefonnummern bekommen an die er sich wenden kann für Übernachtungen, Essen und Hilfe. So, meine Frage ist jetzt wie ist das mit dem Unterhalt? Mein LG zahlt pro Monat für den Jungen 332€. Da er ja jetzt nicht mehr zu Hause ist muß doch die Mutter auch berechnet werden, oder? Das Kindergeld wird der Junge sofort bekommen da es ihm ja zu steht, aber es kann doch nicht sein das mein LG den Unterhalt in voller Höhe weiter an die Ex zahlt, sie selber nur das KG an den Jungen und sich die Hände reibt das sie ihr Haus weiter abbezahlen kann? Werden beide jetzt neu berechnet? Besteht die Chance das mein LG weniger zahlen muß als bisher?
Wenn der Junge den Dreh kriegt und endlich was kapiert, er zurück zu seiner Mutter geht, vermutlich mit 18 wird das sein, er eine Ausbildungsstelle hat (was wir sehr hoffen, das wird sich in den nächsten Tagen entscheiden) wie ist das dann mit der Unterhaltszahlung für den Vater? Wird dann wieder neu berechnet und auch von beiden Elternteilen, also Barunterhalt, oder muß der Vater dann gar nichts mehr zahlen für den Jungen?
Oder etwa noch mal Unterhalt für seine EX? Die sind seit 3 Jahren geschieden.
Vielen lieben Dank schon mal für eure Antworten, bin sehr gespannt was ich für Infos bekomme :o)
Lg
ursel




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 236x hilfreich)

Hallo,

wenn der Sohnemann nun nicht mehr zu Hause wohnt, dann sind wohl beide Elternteile quotiert nach ihrem Einkommen unterhaltspflichtig. Insofern könnte sich die Unterhaltshöhe für den Kindesvater verringern.

Der Unterhalt ist aber m.E. nach wie vor an die Kindesmutter zu zahlen, solange der Sohnemann nicht volljährig ist. Wie sie das nun mit ihrem Sohn regelt, ist nicht Sache des Kindesvaters ... so sehr ich verstehe, dass dies nicht befriedigend ist!

Und noch etwas: wenn der Unterhalt tituliert ist, dann muss der Kindesvater erst einmal in voller Höhe an die Kindesmutter weiterzahlen. In diesem Fall können sich die Eltern entweder einvernehmlich (schriftlich!) auf eine neue Unterhaltshöhe einigen, oder der Kindesvater muss Abänderungsklage erheben.

Sollte dies der Fall sein, dann sollte der Kindesvater darauf hinweisen, dass eine Klageerweiterung erfolgen wird, sobald der Sohnemann eigene Einkünfte hat. Denn diese Einkünfte sind dann unterhaltsmindernd zu berücksichtigen.

Man sollte außerdem beantragen, dass der neue Unterhaltstitel zeitlich bis zum Ende der Ausbildung befristet wird. (Damit eine weitere Klage vermieden wird!)

Wenn der Sohnemann im August volljährig wird, dann ist er für seinen Unterhalt selbst zuständig. Vielleicht ist dann mit ihm eine einvernehmliche Regelung eher möglich. Deshalb sollte der Kindesvater nach Möglichkeit schon jetzt das Gespräch mit seinem Sohn suchen.

Grüße








-- Editiert von Groellheimer am 29.02.2008 11:17:17

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#2
 Von 
guest-12304.03.2009 19:22:56
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo zusammen :)
die situation hat sich mittlerweile etwas geändert, der sohn war zwischendurch dann doch wieder zu hause, es klappt aber leider nicht das zusammenleben mit der KM und ihm.
jetzt ist da Jugenamt wieder mit aktiv und er kommt in ein Jugendwohnheim mit Psychologischer Betreuung. Er wird unterstützt bei seinem Berufsvorbereitungsjahr und wir hoffen natürlich das er dann eine Ausbildungsstelle bekommt.
Er wird Ende 'August 18
Jetzt meine Fragen:
Der Sohn wird zum 1.7. in das Jugenwohnheim umziehen, wohin geht für den Monat die Unterhaltszahlung? An die Mutter noch oder an das Jugendamt? Ab August geht es dann auf das Konto von dem Jungen?
Für die Berufsvorbereitung bekommt er monatlich 190€ und das Kindergeld muß die Mutter doch auch auf das Konto des Sohnes überweisen?
Mein LG zahlt für den Sohn 316€/monat
Wird die Neuberechnung so sein das von den 316€ die 190€ und die 154€ von der Summe abgezogen werden oder werden die Summen durch 2 geteilt da di Mutter ja auch Barunterhaltspflichtig ist. Mir ist auch klar das der Unterhalt der DT Stufe 4 angepasst wird. Denke die Mutter wird nicht genug verdienen um Zahlungen nachzukommen.
Danke schonmal für eure Antworten
Gruß

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#3
 Von 
guest-12304.03.2009 19:22:56
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen
Hat keiner einen Rat oder eine Antwort für mich? Schade...........

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#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Ursel,

ich denke, diese Fragen solltest und kannst du alle mit dem Jugendamt viel direkter klären.

Damit ist dir doch mehr geholfen, als wenn hier mehr oder weniger spekuliert wird.

Grüße

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