Hallo,
Meine Tochter ist schwanger im 8 . Monat, der Vater
will vom Kind nichts wissen, d.h., daß sie mit dem Kind alleine dasteht. Ihre 1. Lehre wurde wegen unentschuldigten Fehlens usw. nach der Probezeit nicht verlängert. In ihrer 2. Lehre steht sie kurz vor dem Rausschmiss, da sie wiederrum unentschuldigt fehlte (Krankenschein nicht abgegeben etc.) Sie hat schon seit fast einem Jahr eine eigene Wohnung. Ich habe meine Tochter sehr gerne und will ihr auch durch die schwere Zeit mit dem Baby helfen. Doch ich zweifel langsam, ob ich das richtige tue, sie immer wieder aus dem Schlamassel zu holen. Und nun der Anruf von der 2. Lehrstelle, daß man sie rauschmeißen will. Nun meine Frage: Inwieweit werde ich am Unterhalt meiner Tochter hinzugezogen? Ich bin ziemlich ratlos und habe auch Angst, daß sie es mit dem Baby nicht schafft, noch dazu ohne Ausbildung. Ach ja, der Ausbildungsbetrieb war mit einer Unterbrechnung von einem Jahr einverstanden, es hätte alles gut werden können. Aber leider!!
Traurige Grüße
elawa
Unterhalt an schwangere Tochter (20)
17. Juli 2006
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Frage vom 17. Juli 2006 | 15:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt an schwangere Tochter (20)
#1
Antwort vom 17. Juli 2006 | 15:44
Von
Status: Lehrling (1185 Beiträge, 497x hilfreich)
Hallo elawa,
erst mal vorweg gefragt: Deine Tochter hat im Ausbildungsbetrieb aber den Mutterpass vorgelegt und ihr Schwangerschaft angezeigt?
Gruß,
mami 05
#2
Antwort vom 17. Juli 2006 | 15:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja das hat sie. Sie hätte auch die Lehre nach einem Jahr weitermachen können. Darf sie eigentlich gekündigt werden? Mal abgesehen davon, daß es wahrscheinlich von seitens des Lehrbetriebes verständlich ist.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Juli 2006 | 17:32
Von
Status: Beginner (131 Beiträge, 4x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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