Unterhalt an volljährige Kinder

11. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
*darling*
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 12x hilfreich)
Unterhalt an volljährige Kinder

Hallo,

meine Tochter hat im Jahre 2000 mit 20 ihr Abitur gemacht. Ihr Vater lebt in Südamerika und sie wollte nach dem Abitur ein Jahr bei ihm verbringen.
Dort wurde sie schwanger und bekam 2001 mit 21 ihren Sohn (Vater unbekannt).
Im Jahr 2004 kehrte sie nach Deutschland zurück und begann im Wintersemester ein Studium. Sie führt einen eigenen Haushalt mit ihrem Kind.
Seit Studienbeginn zahle ich ihr freiwillig Unterhalt und erhalte auch Kindergeld für sie.

War/bin ich überhaupt dazu verpflichtet, ihr nach so einer langen Pause zwischen Abitur und Studienbeginn Unterhalt zu zahlen?

Danke für eure Hilfe


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"darling"

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)


Ganz kurz und knapp: du bist aus der Unterhaltsnummer raus, da der zeitliche Zusammenhang zwischen Abi und Studium nicht mehr gegeben ist.

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"gruß azrael"

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#2
 Von 
*darling*
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke für die Auskunft azrael!!!

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"darling"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
*darling*
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich muss noch einmal nachhaken:

Trifft dies auch ganz sicher bei der Erstausbildung zu?

Meine Tochter möchte nämlich jetzt einen Antrag auf BAföG-Vorausleistungen stellen, unter der Begründung, dass ihre Eltern die Unterhaltszahlungen einstellen, da keine Unterhaltspflicht aus obigen Gründen mehr besteht - nicht dass ich dann eine Klage vom BAföG-Amt am Halse habe...
Bisher hatte ich sie finanziell unterstützt.

Danke!

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"darling"

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#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Hallo darling (netter Nick;))

Hier noch mal was aus einem anderen Forum, ähnliche Frage...
'Unterhaltsvorauszahlung vom Bafögamt, was bei mir dann gerichtlich zurückgeholt wird" und auch das zieht nicht, das BaFÖG Amt versucht das zwar gerne, aber wenn die was von dir zurückhaben wollen, müssen die klagen, dann aber nach Familienrecht.'

Und nach Familienrecht bist du nicht mehr unterhaltspflichtig.


Noch ein Auszug dazu aus dem Bafög-Rechner:
'... Denkbar ist allerdings auch, dass Ihr keinen Unterhaltsanspruch (mehr) habt oder zumindest nicht in der Höhe des Anrechnungsbetrages, Eure Eltern also gar nicht verpflichtet sind, Euch (in dem berechneten Umfang) zu finanzieren. Dann kann das Amt natürlich auch nicht auf sie zurückgreifen. Auch wird es das vorausgeleistete Geld nicht zurückfordern. Vielmehr führt das Ganze im Ergebnis dazu, dass Ihr faktisch elternunabhängig gefördert werdet, obwohl die Voraussetzungen, die das Gesetz an sich für eine elternunabhängige Förderung vorsieht, nicht vorliegen.'


Schon etwas spät, aber vielleicht hilfts noch.

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"gruß azrael"

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#5
 Von 
*darling*
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo azrael,

klar hilft's - nochmal tausend Dank!

Gruß

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"darling"

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#6
 Von 
*darling*
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo azrael,

das BaFög-Amt fordert die Vorausleistungen jetzt zurück, da "die zeitliche Lücke zwischen Abitur und Aufnahme des Studiums durch Erziehung des eigenen Kindes in den ersten drei Jahren hinlänglich entschuldigt ist". Nach deren Meinung hat also meine Tochter gegen mich einen bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsanspruch.

Interessant ist ja, dass ich nach dem BSHG nicht unterhaltspflichtig bin, bis das Kind 6 Jahre alt ist!

Allerdings weiß ich nicht, ob ich mich auf ein Gerichtsverfahren einlassen soll :( .

Hast du noch einen Tip?

Danke
*darling*

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#7
 Von 
Kathelchen
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallöchen,

also ich würde an deiner Stelle gar nix zahlen. Wir haben uns ca. ein halbes Jahr mit dem Bafög Amt rumgestritten, da die auch Geld wieder haben wollten, das der Tochter meines Mannes als Vorauszahlung geleistet wurde. Wir haben immer wieder darauf verwiesen, dass es vielleicht nach deren Rechnung einen Unterhaltsbetrag gibt, nicht aber nach BGB. Da wird nämlich ganz anders verfahren (nach den üblichen Unterhaltsleitlinien) und irgendwann haben die auch verstanden, dass keine Chance besteht. Wir hatten schon die Mitteilung vom Amt ca. 900 Euro nachzuzahlen und dann noch für weitere 6 Monate 125 Euro. Aber davon haben wir uns nicht einschüchtern lassen. Raus kam, dass sie keinen Anspruch hatte und wir mussten auf einmal gar nichts mehr zahlen. Komisch was?
Ich kann mir nicht vorstellen dass du wirklich Unterhalt zahlen mußt - du kannst ja wohl nichts für das Kind. Es mag sein, dass ihr für die Pause zwischen Abi und Studium kein Vorwurf zu machen ist, wegen des Kindes, allerdings können die dass doch nicht bei dir abladen?
Meiner Meinung nach versuchen die immer erstmal Geld rauszuholen wo es geht, und schleudern da mit vielen Begriffen (drohendes Gerichtsverfahren etc.) und Beträgen um sich.
Normalerweise muß erstmal geprüft werden, ob überhaupt ein Anspruch besteht - und zwar nicht nach Bafög Richtlinien!
Bleib erstmal ganz locker und zahle nicht zu früh!
Viele Grüße
Kathelchen

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