Hallo,
ich habe eine kurze Frage, bis wann muss der Kindesunterhalt überweisen sein?
Mein Arbeitgeber hat den Zahlungstermin verschoben, bzw. so wie im Vertrag festgestellt ist, wird mein Gehalt jetzt immer am ersten Werktag überwiesen, es ist dann am zweiten Werktag auf meinem Konto und ich überweise sofort den Unterhalt. Jetzt eskaliert die Kindesmutter, da ich den Unterhalt angeblich nicht pünktlich zahle.
Ich habe mit einer Ausnahme den Unterhalt immer regelmäßig und pünktlich überweisen. Sie droht nun mit Titulierung, ich Frage mich nur, was genau der Sinn, außer erneutem Stress dahinter ist.
Unterhalt angeblich nicht pünktlich
1. Oktober 2024
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Frage vom 1. Oktober 2024 | 20:28
Von
Status: Beginner (70 Beiträge, 13x hilfreich)
Unterhalt angeblich nicht pünktlich
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#1
Antwort vom 1. Oktober 2024 | 21:05
Von
Status: Unbeschreiblich (124657 Beiträge, 40387x hilfreich)
Zitatich habe eine kurze Frage, bis wann muss der Kindesunterhalt überweisen sein? :
So, wie man es mit dem Unterhaltsberechtigten vereinbart hat.
ZitatSie droht nun mit Titulierung, ich Frage mich nur, was genau der Sinn, außer erneutem Stress dahinter ist. :
Sie pfändet den Unterhalt direkt beim Arbeitgeber - dann ist er da wenn sie ihn braucht.
ZitatMein Arbeitgeber hat den Zahlungstermin verschoben :
Was nicht das Problem des Unterhaltsberechtigten ist.
Für den pünktlichen Eingang ist der Unterhaltsverpflichtete verantwortlich.
#2
Antwort vom 1. Oktober 2024 | 21:38
Von
Status: Beginner (70 Beiträge, 13x hilfreich)
Aber mit welchem Recht kann sie einen Titel erwirken, wenn ich nie in Verzug war? Ich begreife es einfach nicht. Der Unterhalt kommt jetzt 2 Tage später und deshalb so ein Theater?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. Oktober 2024 | 21:55
Von
Status: Unbeschreiblich (124657 Beiträge, 40387x hilfreich)
ZitatAber mit welchem Recht kann sie einen Titel erwirken, wenn ich nie in Verzug war? :
Salopp gesagt ... sie hat es einfach kraft Gesetzes.
ZitatDer Unterhalt kommt jetzt 2 Tage später :
Der Unterhalt kam also nicht nur "angeblich nicht pünktlich", sondern definitiv 2 Tage zu spät?
Man hat offenbar mitgeteilt, künftig stets mit Verzug zahlen zu wollen?
Dann steht eine Titulierung erst recht an.
Zitatdeshalb so ein Theater? :
Keine Ahnung welche realitätsferne Vorstellungen man da so hat.
Aber weder wartet der Vermieter länger auf die Miete der Wohnung, noch geben Bäcker, Fleischer, Lebensmittelhändler etc. Kredite.
-- Editiert von User am 1. Oktober 2024 21:57
#4
Antwort vom 1. Oktober 2024 | 22:02
Von
Status: Richter (8273 Beiträge, 4563x hilfreich)
ZitatAber mit welchem Recht kann sie einen Titel erwirken, wenn ich nie in Verzug war? Ich begreife es einfach nicht. Der Unterhalt kommt jetzt 2 Tage später und deshalb so ein Theater? :
Merkst du, dass du dir selbst widersprichst? Du bist nunmal im Verzug, wenn du den Unterhalt 2 Tage später überweist.
Man sollte einen Monat extrem sparsam leben, dann kann man künftig den Unterhalt pünktlich, unabhängig von der späteren Gehaltszahlung, überweisen.
#5
Antwort vom 1. Oktober 2024 | 22:10
Von
Status: Beginner (70 Beiträge, 13x hilfreich)
Wie kann ich denn in Verzug sein, wenn es überhaupt kein Eingang der Zahlung festgelegt wurde? Aber gut, dann lasse ich beim JA den 5ten eines jeden Monats festlegen und fertig ist das ganze. So etwas lächerliches. Ich zahle seit 4 Jahren pünktlich und regelmäßig Unterhalt, ich begreife es nicht. Mal ganz davon abgesehen, dass die Rechtssprechung deutlich vom dritten Werktag eines Monats spricht und ich nie drüber lag.
#6
Antwort vom 1. Oktober 2024 | 22:18
Von
Status: Unbeschreiblich (124657 Beiträge, 40387x hilfreich)
ZitatAber gut, dann lasse ich beim JA den 5ten eines jeden Monats festlegen :
Bin mal gespannt, ob die Ex da mit macht ...
ZitatMal ganz davon abgesehen, dass die Rechtssprechung deutlich vom dritten Werktag eines Monats spricht :
Ach so, es geht nicht um DE?
Denn in DE ist per Gesetz festgelegt, dass der Unterhalt bereits am Monatsersten auf dem Konto zu sein hat, da Unterhalt stets in Form einer Geldrente monatlich im Voraus zu entrichten ist (§ 1612 BGB).
Es sei denn es gäbe eine abweichende Vereinbarung?
Und jetzt?
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