Unterhalt anrechnen

14. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Dodo231
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt anrechnen

Hallo,

mein Sohn wird demnächst volljährig und wir wollten nun seinen Unterhaltsanspruch berechnen. Nun hat mein Mann von seinem Nettoeinkommen seine private Krankenversicherung, Gewerkschaftsbeitrag und den Unterhalt meines zweiten minderjährigen Sohnes abgezogen, um das bereinigte Nettoeinkommen zu erhalten.

Kann er einfach den Unterhaltsanspruch des zweiten Kindes vom Nettoeinkommen abziehen?

Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1267x hilfreich)

Guten Abend,

den Gewerkschaftsbeitrag kann er nicht abziehen.

Was macht das dann volljährige Kind denn dann? Allgemeine Schulausbildung oder beruflich Ausbildung/Studium, und wo wohnt es?

Dein Einkommen ist für die Berechnung des Unterhalts auch maßgeblich, da Du ab Volljährigkeit des Kindes ebenfalls barunterhaltspflichtig bist.

LG Nero

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#2
 Von 
Dodo231
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

das mit meinem Einkommen wusste ich, doch ist für uns momentan eher interessant, wie es mit Einkommen meines Mannes ist, aber trotzdem danke.

Mein Sohn geht noch zur Schule und macht nächstes Jahr Abitur.

MfG

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1267x hilfreich)

Hallo,

in dem Fall kann er den Unterhalt für das jüngere Kind nicht vorher vom netto-EK abziehen. Auch der Volljährige ist noch privilegiert und damit dem Minderjährigen gleichgestellt.

LG Nero

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#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Dodo,

kannst dich hier mal umgucken.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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