Hallo,
mein Sohn wird demnächst volljährig und wir wollten nun seinen Unterhaltsanspruch berechnen. Nun hat mein Mann von seinem Nettoeinkommen seine private Krankenversicherung, Gewerkschaftsbeitrag und den Unterhalt meines zweiten minderjährigen Sohnes abgezogen, um das bereinigte Nettoeinkommen zu erhalten.
Kann er einfach den Unterhaltsanspruch des zweiten Kindes vom Nettoeinkommen abziehen?
Danke
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Unterhalt anrechnen
Guten Abend,
den Gewerkschaftsbeitrag kann er nicht abziehen.
Was macht das dann volljährige Kind denn dann? Allgemeine Schulausbildung oder beruflich Ausbildung/Studium, und wo wohnt es?
Dein Einkommen ist für die Berechnung des Unterhalts auch maßgeblich, da Du ab Volljährigkeit des Kindes ebenfalls barunterhaltspflichtig bist.
LG Nero
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Hallo,
das mit meinem Einkommen wusste ich, doch ist für uns momentan eher interessant, wie es mit Einkommen meines Mannes ist, aber trotzdem danke.
Mein Sohn geht noch zur Schule und macht nächstes Jahr Abitur.
MfG
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Hallo,
in dem Fall kann er den Unterhalt für das jüngere Kind nicht vorher vom netto-EK abziehen. Auch der Volljährige ist noch privilegiert und damit dem Minderjährigen gleichgestellt.
LG Nero
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Hallo Dodo,
kannst dich hier mal umgucken.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
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