Hallo Zusammen!
Ich bin seit letztem Jahr geschieden. Meine Ex-Frau ist 500 km weit weggezogen.
Wir haben einen gemeinsamen Sohn(inzwischen 15 Jahre), der seit dem Fortzug seiner Mutter bei mir wohnt.
Meine Ex-Frau wollte/konnte keinen Unterhalt für meinen Sohn zahlen. Daraufhin habe ich Unterhaltsvorschuss beantragt und bekommen. Inzwischen zahlt mir meine Ex-Frau den Unterhaltsvorschuss direkt auf mein Konto.
Ich habe mich voll gefreut als ich damals den Bescheid bekommen habe, dass sie den Unterhaltsvorschuss zahlen muss.
Inzwischen frage ich mich allerdings, ob es nicht Sinn machen würde regulären Unterhalt zu fordern!? (finanziell gesehen und in Bezug auf die Volljährigkeit, da der Unterhaltsvorschuss mit Volljährigkeit endet)
Hat da jemand Erfahrung?
Und wie ist das eigentlich, wenn mein Sohn Volljährig ist und noch sein Abitur macht. Wenn er 18 Jahre alt ist braucht mir meine Ex-Frau dann keinen Unterhalt mehr zahlen?
Müsste dann mein Sohn Unterhalt von meiner Ex-Frau fordern, den er mir dann theoretisch zum Lebensunterhalt überträgt. Habe ich das alles richtig verstanden?
Unterhalt anstatt Unterhaltsvorschuss
20. September 2022
Thema abonnieren
Frage vom 20. September 2022 | 12:04
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhalt anstatt Unterhaltsvorschuss
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#1
Antwort vom 20. September 2022 | 13:08
Von
Status: Unbeschreiblich (30481 Beiträge, 5445x hilfreich)
Ja, das macht Sinn.Zitatob es nicht Sinn machen würde regulären Unterhalt zu fordern!? :
Ja, ab 18 ist der Sohn dann verantwortlich, den Unterhalt von der Mutter zu fordern.ZitatMüsste dann mein Sohn Unterhalt von meiner Ex-Frau fordern, :
Ganz grundsätzlich gilt die Unterhaltspflicht bis zum Ende der ersten Ausbildung--- der Sohn könnte zB dann nach dem Abi noch studieren...
#2
Antwort vom 20. September 2022 | 13:29
Von
Status: Schüler (188 Beiträge, 38x hilfreich)
Ab 18 sind beide Elternteile unterhaltspflichtig, anteilig nach Gehalt.
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#3
Antwort vom 20. September 2022 | 13:43
Von
Status: Unbeschreiblich (30481 Beiträge, 5445x hilfreich)
Jetzt nicht?ZitatAb 18 sind beide Elternteile unterhaltspflichtig, :

#4
Antwort vom 20. September 2022 | 13:55
Von
Status: Schüler (188 Beiträge, 38x hilfreich)
barunterhaltspflichtig.
#5
Antwort vom 23. September 2022 | 14:47
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatAb 18 sind beide Elternteile unterhaltspflichtig, anteilig nach Gehalt. :
Da mein Sohn dann bei mir wohnen wird und noch keine Ausbildung abgeschlossen hat, muss ich ihm ja vermutlich keinen Barunterhalt zahlen.
Den Rest, den ich sonst von meiner Ex-Frau bekomme (Kindesunterhalt) muss dann erst mein Sohn von seiner Mutter fordern und mir dann, wenn er es freundlicher Weise mitmacht, mir abtreten.!?
Ist das ein gängiger Vorgang?
#6
Antwort vom 23. September 2022 | 15:17
Von
Status: Unbeschreiblich (30481 Beiträge, 5445x hilfreich)
Es dauert ja noch etwas, bis er 18 wird.ZitatDa mein Sohn dann bei mir wohnen wird :
Und was dann in 3 Jahren ist--- abwarten.
#7
Antwort vom 23. September 2022 | 17:28
Von
Status: Unbeschreiblich (37554 Beiträge, 13800x hilfreich)
Deine Frau zahlt keinen Unterhaltsvorschuss für das Kind direkt auf Dein Konto. Das würde die Vorschusskasse zahlen. Sie zahlt Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses auf Dein Konto. Ob diese Höhe derzeit angemessen ist, das wäre zu überprüfen.
wirdwerden
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