Unterhalt auch bei neuem Partner

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
lilieny
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt auch bei neuem Partner

Hallo Ihr Lieben,

ich lebe seit dem 03. Juni.2006 offiziell von meinem Mann getrennt. Er zahlt für unseren vierjährigen SOhn den Regelsatz von 177,00 Euro Unterhalt. Für mich noch nichts. Wird wohl auf eine Pfändung hinauslaufen, da er im Januar wiederum gar nix bezahlt hat bis jetzt. Also sehr unzuverlässig ist. Nun überlege ich, ob ich auch Anspruch auf Unterhalt für mich hätte, wenn ich mit einem neuen Partner zusammenleben würde, der mich finanzielle aber nicht unterhalten könnte. Ich gehe nicht mehr und noch nicht wieder arbeiten. Was ich aber gern täte. Mein Mann verdient im übrigen 1.600,00 Euro netto plus Firmenwagen zu unbeschränkten Nutzung auch privat. Kann jemand für mich ein bisschen aus dem Nähkästchen plaudern und mir seine Erfahrungen mitteilen. Ich lebe im Osten mein Mann im Westen...

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

Du kannst auch für Dich Unterhalt fordern, sicher. Und dies ist leider auch manchmal möglich, wenn Du mit einem neuen Lebenspartner zusammenlebst, nämlich dann, wenn dieser absolut nicht leistungsfähig ist und dies auch nachweisen kann- ist er es doch, so würde ein sog. Haushaltsentlastungsbetrag zur Anrechnung auf den EU kommen. Dies sollte aber ein Anwalt genau errechnen, man kennt die Hintergründe nicht.Von was lebst Du denn im Moment?Bei Hartz IV würde ohnehin Dein Exmann aufgefordert vom Amt.Wieso ist Dein Freund nicht leistungsfähig? Ich persönlich finde es ein Unding in unserer Gesellschaft, daß es mitunter tatsächlich so ist, daß der Ex nicht nur für seine Exfrau aufkommen muss, sondern durch die Blume auch irgendwie für den Neuen und somit selber kaum ne Chance hat, auch eine neue Familie zu gründen. Wenn Du die Möglichkeit hast, zu arbeiten, dann mach das, so sparst Du Dir auch die Abhängigkeit.

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#2
 Von 
guest123-975
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 123x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest123-726
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
realist111
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Jaja,das liebe Geld.Wenn man sich von seinem Partner trennt dann bitte auch von seinem Konto. :kotz:

-----------------
"recht haben und bekommen sind zwei verschiedene welten"

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#5
 Von 
lilieny
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch wenn ich mich eigentlich nicht rechtfertigen will...ich habe eine unheilbare neurologische Krankheit, die mich schon fast in den Rollstuhl zwang, als ich noch mit meinem Mann zusammen war, seit der Trennung geht es mir gut. Aber versucht mal mit kleinem Kind und Krankheit einen Job zu kriegen, der mich unterhält. Mein Mann ist frei von mir und kann sich eine gesunde Frau suchen. Und dass ich mich in einen Mann verliebe, der nicht die grosse Kohle, da auch Unterhaltsverpflichtungen, hat, lasse ich mir nicht zum Vorwurf machen. Soviel zum Hintergrund. Ich denke, in meinem Fall ist die heutige Rechtslage dann wohl noch eher gerechtfertigt. Auch wenn ich mir nichts mehr wünsche als zu arbeiten und mein, unser Geld selbst zu verdienen, aber bis dahin möchte ich wenigstens wissen, wie ich meinen Kühlschrank füllen kann....Grüsse

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#6
 Von 
guest123-726
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

jo---und den vollen kühlschrank für Dich und Deinen Neuen finanziert Dein Ex-findest Du das gerecht?

Wenn Dein Neuer kein Hartz IV bekommt , wird Dir ein Haushaltsantlastungsbetrag angerechnet als EK- ob er nu Unterhaltsverpflichtungen hat oder nicht.

Du kannst nix dafür, in wen Du Dich verliebtst- Himmel, man sucht doch nicht n Partner nach Geldbeutel- aber dann sollte die Liebe auch so gefestigt sein, daß Ihr da zusammen klarkommt und nicht durch deinen Ex. Was sagt denn dein Freund dazu, wie er sich fühlen würd, vom Geld Deines Ex zu leben?

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#8
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

im übrigen besagt die- zum Glück hoffentlich nur heutige- Rechtslage auch, daß nach ca. 2 Jahren- je nach Einschätzung der Gerichte- eine eheähnliche Gemeinschaft bereits nach 2 Jahren vorliegt- dann muss Ex gar nix mehr zahlen an Dich.

Kein Wunder, daß so viele Männer, die zu EU verpflichtet sind, aufhören zu arbeiten...............

-- Editiert von Nickyta am 05.01.2007 23:18:53

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#9
 Von 
gapfinder
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann muß man sich wirklich nicht wundern warum die Männer aufhören zu arbeiten, wenn die Ex- Frauen auch noch ihre neuen Partner vom Unterhalt mitfinanzieren wollen.

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#10
 Von 
Daiana
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

man man man da wird es Zeit das sich was ändert! Kein Wunder das sich kein geschiedener Mann mehr eine Freundin "leisten" kann wenn man immer an die Ex abdrücken soll!!!!
unglaublich

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#11
 Von 
gapfinder
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Richtig!!!!

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