Unterhalt bei Arbeitslosen - übernimmt der Staat das???

6. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
HappyGirl
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt bei Arbeitslosen - übernimmt der Staat das???

Folgendes: Mein vater ist arbeitslos, aufgrund eines unfalls auch noch ca. 50% behindert. er wird irgendwann in den nächsten Jahren in Frührente gehen. Meine Mutter ist momentan im erziehungsurlaub und kann frühstens 2007 wieder arbeiten gehen. für denn fall das meine eltern sich scheiden lassen würden, müsste mein vater dann von seinem arbeitslosengeld II unterhalt für 4 kinder im alter von 2-18 bezahlen, oder übernimmt der staat das??? freue mich auf antwort!!!!!
Danke???!!!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Also von ALG 2 wird Vater nicht auch noch zahlen können.

Für Kinder unter 12 Jahren würde demnach das JA Unterhaltsvorschuss leisten.....für die Kinder über 12.....läge ganz an der Situation, ob Mutter z.b. arbeitet, wieder mit jemandem in einer Partnerschaft lebt, oder Hartz 4 bekommt.
Wenn sie Hartz 4 bekommt, werden auch die anderen Hartz 4 (Sozialgeld) bekommen.

Geht Mutter wieder arbeiten, und verdient zuviel, gäbe es gar nichts mehr, für die über 12 jährigen.

Vielleicht aber ergänzend Hartz4.

Also solange Vater ALG2 bekommt, ist er keinesfalls leistungsfähig.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.363 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen