Ich bin in der Trennung
von meiner Frau und bin arbeitslos. Meine Frau ist in Privatinsolenz und hat zwei Töchter (eigene 18,19). Ihre Miete beträgt 820 Euro. Nun wollte ich wissen, ob meine Frau (Verdienst 1900 Netto) mich finanziell unterhalten muss .?
und wenn wieviel ?
Danke für eine Antwort
M
Unterhalt bei Arbeitslosigkeit - muss meine Frau mich finanziell unterhalten?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Mike,
entschuldige bitte, ich finde die Frage etwas unverschämt.
Je nachdem, was die Töchter machen, wären diese Dir evtuell vorrangig. Dann würde ich vermuten, dass Deine Ex nicht leistungsfähig ist.
Erhältst Du Leistungen nach ALG1 oder ALG2?
Wenn ich es richtg sehe, erbringst DU keine Betreuungsleistung für ein gemeinsames Kind. Was hindert Dich also....?
LG Nero
-----------------
""
Wieso unverschämt ?
ich erkläre es mal anders
meine frau hat zwei töchter(18,19 und beide sind schülerin) -weil sie lange keinen unterhalt von den kindesvater erhalten hatte musste sie schlussendlich in insolvenz gehen.
nun ist aber auch ihre zweite ehe zerrüttet, daher möchte meine frau gerne wissen, ob sie von ihrem verbleibenden betrag nach der lohnpfändung, unterhalt für eine HARTZV nehmer zahlen muss?
MIKE
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo Mike,
die Töchter sind privilegiert, wenn in allgemeinbildender Schule und somit vorrangig.
Erst werden sie bedient und wenn nach Abzug des SB`s von 1000€ dir gegenüber noch was über bleibt, du.
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Hallo,
wie ist es denn nun?
quote:
Nun wollte ich wissen, ob meine Frau (Verdienst 1900 Netto) mich finanziell unterhalten muss .?
Das wäre unverschämt. Jeder sollte in der Lage sein sich selber zu versorgen und nicht auf Unterhalt von einer Person in PI hoffen.
quote:
daher möchte meine frau gerne wissen, ob sie von ihrem verbleibenden betrag nach der lohnpfändung, unterhalt für eine HARTZV nehmer zahlen muss?
Das wäre eine berechtigte Frage.
Wer will denn nun was?
LG Nero
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
9 Antworten
-
43 Antworten