Unterhalt bei Arbeitslosigkeit - muss meine Frau mich finanziell unterhalten?

22. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
MIKE RACKWITZ
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt bei Arbeitslosigkeit - muss meine Frau mich finanziell unterhalten?

Ich bin in der Trennung von meiner Frau und bin arbeitslos. Meine Frau ist in Privatinsolenz und hat zwei Töchter (eigene 18,19). Ihre Miete beträgt 820 Euro. Nun wollte ich wissen, ob meine Frau (Verdienst 1900 Netto) mich finanziell unterhalten muss .?

und wenn wieviel ?

Danke für eine Antwort

M

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Mike,

entschuldige bitte, ich finde die Frage etwas unverschämt.

Je nachdem, was die Töchter machen, wären diese Dir evtuell vorrangig. Dann würde ich vermuten, dass Deine Ex nicht leistungsfähig ist.

Erhältst Du Leistungen nach ALG1 oder ALG2?

Wenn ich es richtg sehe, erbringst DU keine Betreuungsleistung für ein gemeinsames Kind. Was hindert Dich also....?

LG Nero

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#2
 Von 
MIKE RACKWITZ
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso unverschämt ?
ich erkläre es mal anders
meine frau hat zwei töchter(18,19 und beide sind schülerin) -weil sie lange keinen unterhalt von den kindesvater erhalten hatte musste sie schlussendlich in insolvenz gehen.

nun ist aber auch ihre zweite ehe zerrüttet, daher möchte meine frau gerne wissen, ob sie von ihrem verbleibenden betrag nach der lohnpfändung, unterhalt für eine HARTZV nehmer zahlen muss?
MIKE

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Mike,

die Töchter sind privilegiert, wenn in allgemeinbildender Schule und somit vorrangig.

Erst werden sie bedient und wenn nach Abzug des SB`s von 1000€ dir gegenüber noch was über bleibt, du.

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

wie ist es denn nun?

quote:
Nun wollte ich wissen, ob meine Frau (Verdienst 1900 Netto) mich finanziell unterhalten muss .?


Das wäre unverschämt. Jeder sollte in der Lage sein sich selber zu versorgen und nicht auf Unterhalt von einer Person in PI hoffen.

quote:
daher möchte meine frau gerne wissen, ob sie von ihrem verbleibenden betrag nach der lohnpfändung, unterhalt für eine HARTZV nehmer zahlen muss?


Das wäre eine berechtigte Frage.

Wer will denn nun was?

LG Nero

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