Unterhalt bei Auszug eines Kindes zum Vater

27. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.09.2024 10:55:11
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 17x hilfreich)
Unterhalt bei Auszug eines Kindes zum Vater

Folgender fiktiver Fall:


Frau (F) und Mann (M), verheiratet lebt
mit den beiden Söhnen (15 und 13 Jahre) K13 und K 13
aus der ersten Ehe der Frau zusammen.
Das Kindergeld für die beiden Söhne erhält die Frau (F)
Der Exmann (Ex) bezahlt für seine beiden Söhne jeweils 221 € (Mangelfall).
Beide haben gemeinsames Sorgerecht.

Nun zieht ein Sohn (K15) vorläufig zum leiblichen Vater (Ex). Zunächst einigt man sich darauf das anteilige Kindergeld (184 €) zu an den Ex überweisen und gegenseitig auf Unterhalt zu verzichten.

Der Sohn signalisiert nun, dass er fest beim Vater (Ex) wohnen will.
Der Vater hat ein niedriges Einkommen, sodass er lediglich als Mangelfall unter dem Mindestsatz Unterhalt bezahlt. Er ist auch wieder verheiratet.
Seine neue Frau (exF) arbeitet in Vollbeschäftigung, verdient jedoch gering.
Die Mutter (Frau F) arbeitet in Teilbeschäftigung mit einem Einkommen von ca. 600 €.
Der Mann (M) verdient in Vollbeschäftigung recht gut.


Wie wird das nun neu berechnet?
Werden die Einkommen der jeweiligen Ehepartner mit einbezogen?
Wie lange ist Unterhalt zu zahlen?
Wer regelt das (nehme an Jugendamt), Mutter hat Beistandschaft.
Gibt das Jugendamt nur Empfehlungen, d.h. kann man sich auch selbst einigen, oder ist das dann verbindlich?
Was muss alles offen gelegt werden?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.12.2010 15:39:00
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42385 Beiträge, 14730x hilfreich)

Du wirst solange zahlen müssen, wie sich das Kind in der (Erst-) Ausbildung befindet. Ab 18, sofern das Kind nicht mehr priviligiert ist, ist der Vater zu beteiligen. Auch ist ab da das Kindergeld von einzubeziehen. Bis dahin kannst Du von Deinem Verdienst den Mindestunterhalt leisten. Einen Selbstbehalt im engeren Sinne gibt es nicht, da Dein verdienender Mann Dich unterhalten muss.

wirdwerden

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