Vielleicht kann mir jemand helfen, ich lebe seit 5 Jahren mit meinem Partner in einer Wohnung wir haben auch eine Tochter seit 4 Jahren, nun möchte ich mich aber so wie es aussieht trennen. Habe ich durch die eheähnliche Gemeinschaft, recht auf Unterhalt von ihm?
Bitte um Hilfe.
Unterhalt bei Eheähnlicher Gemeinschaft???
28. Juli 2004
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Frage vom 28. Juli 2004 | 10:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt bei Eheähnlicher Gemeinschaft???
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#1
Antwort vom 28. Juli 2004 | 12:07
Von
Status: Praktikant (679 Beiträge, 105x hilfreich)
Nein, du selbst hast keinen Unterhaltsanspruch. Unterhaltsansprüche lediger Mütter sind auf die ersten 3 Lebensjahre des Kindes begrenzt.
Aufgrund einer Lebensgemeinschaft erwächst kein Unterhaltsanspruch, sonst müßte man auch nicht mehr heiraten.
Kindesunterhalt muss er dann allerdings zahlen.
#2
Antwort vom 28. Juli 2004 | 19:13
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
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