Unterhalt bei Fast-Wechselmodell

10. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Matrix11
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt bei Fast-Wechselmodell

2 Söhne, 11 und 14 haben zu ca. 61% Aufenthalt bei der Kindesmutter(KM) und zu ca. 39% der Tage beim Kindesvater(KV). KV hat Kinderfreibeträge auf der Steuerkarte, KM das Kindergeld.

KV zahlt freiwilligen (nicht gerichtlich festgelegten) Unterhalt für beide Kinder in Höhe von rund 800,- Euro monatlich.

KV verlangt, dass KM ALLE Kosten (Kleidung, Schule, Taufe, Konf., Freizeiten, außerschulischen Unterricht wie Musik, Schülerfahrkarten, Schulessen etc.) ALLEINE trägt und verlangt, dass KM dem KV außerdem noch Schuhe/Kleidung etc. für die Kinder während des Aufenthalts beim KV zur Verfügung stellt. Andernfalls kürzt KV die Unterhaltszahlungen nach Belieben.

Die Kindesmutter ist zzt. alos, schreibt viele Bewerbungen und hat evtl. Aussicht auf 30h Job. Es besteht gemeinsames Sorgerecht, allerdings hat KM alleine Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

KV hat Nettoverdienst von ca. 4500,-/Monat und arbeitet ab mittags von zuhause aus.

Die Situation ist seit 8 Jahren desaströs und nervenzermürbend ... :-(

Fragen:
- Welchen Anspruch auf Kindesunterhalt (in bar) hat die KM überhaupt und wie könnte sie diesen geltend machen? KM hat kaum Eigenmittel und auch keinen Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe.
- Im Alter von 49 Jahren und nicht guter Qualifikation findet KM schwer Arbeit - was kann von ihr verlangt werden?
- KM hat 2007 die Anlage 'U' unterschrieben, damit KV seine Unterhaltszahlungen beim Finanzamt geltend machen kann. Die versprochene Ausgleichszahlung an die KM, die den Unterhal versteuert, erfolgt nur einmalig im Jahre 2008, seither nie mehr. Was könnte die KM tun?

Außerdem: KM kennt in ihrer Umgebung keinen Anwalt, der sich mit 'Fast-Wechselmodell' auskennt.

Wäre klasse, wenn jemand eine Idee hätte, damit diese erpresserische Situation mal ein Ende findet. ... :-)


Lieber Gruß und vielen Dank

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-- Editiert Matrix11 am 10.03.2012 00:18

-- Editiert Matrix11 am 10.03.2012 00:29

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7 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Matrix11,

Der Kindesmutter steht für die Beiden 955€ Unterhalt zu.

ein fast Wechselmodell gibt es nicht,entweder 50:50

oder der mit den 69% erhält den ganzen Unterhalt +KG.

Lass dir einen Termin beim Jugendamt geben,die werden
die Berechnung durchführen und deinen Ex anschreiben.

Das ganze ist kostenlos.

quote:
Im Alter von 49 Jahren und nicht guter Qualifikation findet KM schwer Arbeit - was kann von ihr verlangt werden?


das hat mit Kindesunterhalt nichts zu tun.

lg
edy





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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 10.03.2012 09:48

-- Editiert edy am 10.03.2012 09:56

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Matrix11
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo edy,

vielen Dank für Deine Mühe. JA kam mir nie in den Sinn, denn ich dachte, die sind nur für Unterhaltsvorschuss (Mindestunterhalt) und nur für Kinder bis 12 Jahren zuständig. Aufteilung 61%/39% - wie berechnen sich da die 955,-?
Und muss KM nicht VZ arbeiten, um Unterhalt zu mindern?

Auf jeden Fall: Danke! :-)

Gruß
Matrix11


-----------------
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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Matrix11,

Der Unterhalt wird einfach nach seinem bereinigtem
Nettoeinkommen und dem Alter der Kinder laut Düsseldorfer
Tabelle abgelesen.

Bei Kindesunterhalt muss die Mutter überhaupt nicht arbeiten.

Der Vater leistet (hier in diesem Beispiel) Barunterhalt
und die Mutter Naturalunterhalt (Wohnung und Betreuung der
Kinder).

Also erstmal ab zum Jugendamt.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Bei Kindesunterhalt muss die Mutter überhaupt nicht arbeiten.


Also das ist zwar prinzipiell richtig. Trotzdem kann man das so nicht stehen lassen.

Der Kindesunterhalt dient dazu die Belange der Kinder abzudecken. Und nicht dazu, die Kindesmutter mit zu finanzieren. Und deshalb ist die Kindesmutter schon gehalten für ihre eigenen Bedarf zu sorgen. Die Tatsache, dass sie mit 49 Jahren auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr heiß gehandelt wird ist IHR Problem und nicht Sache des KV.

quote:
KV verlangt, dass KM ALLE Kosten (Kleidung, Schule, Taufe, Konf., Freizeiten, außerschulischen Unterricht wie Musik, Schülerfahrkarten, Schulessen etc.) ALLEINE trägt und verlangt, dass KM dem KV außerdem noch Schuhe/Kleidung etc. für die Kinder während des Aufenthalts beim KV zur Verfügung stellt.


Wie angemerkt, gibt es kein "FAST" Wechselmodell. Der Kindesvater muss Unterhalt in voller Höhe leisten. Allerdings hat die Kindesmustter dann auch für die Belange der Kinder aufzukommen. Und insofern ist die Forderung des KV doch vollkommen in Ordnung. Für Sonderbedarf gibt es sehr enge Grenzen! Schülerfahrkarten, Schulessen etc. gehören mit Sicherheit nicht dazu.

quote:
Der Kindesmutter steht für die Beiden 955€ Unterhalt zu.


Hier scheinen hellseherische Fähigkeiten im Spiel zu sein. Eine genaue Berechnung ohne detaillierte Kenntnis der Umstände, ist nicht möglich. Von derartigen Aussagen, die möglicherwiese völlig falsche Erwartungen wecken, würde ich abraten!

Dem Rat sich an das Jugendamt zu wenden, könnte ich hingegen beipflichten. Die KM kann die Beistandschaft beantragen. Dann wird eine Unterhaltsauskunft vom KV angefordert und eine exakte Berechnung durchgeführt.

Allerdings möchte ich schon eins anmerken: die derzeitige Unterhaltshöhe ist durchaus angenehm. Wenn man hier ein großes Fass aufmacht, dann könnte der Kindesvater durchaus dazu angeregt werden darüber nachzudenken, wie man die Höhe des Nettoeinkommens "optimiert" ... Und dann landet man evtl. einen kolossalen Schuss in den Ofen.

Wenn es dem Esel zu wohl wird ... *grins*



0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
KM hat 2007 die Anlage 'U' unterschrieben, damit KV seine Unterhaltszahlungen beim Finanzamt geltend machen kann. Die versprochene Ausgleichszahlung an die KM, die den Unterhal versteuert, erfolgt nur einmalig im Jahre 2008, seither nie mehr. Was könnte die KM tun?


Auf die Ausgleichzahlung hat die KM natürlich einen Anspruch! Den sollte sie beim KV geltend machen.

Allerdings kann bei ihrem geringen Einkommen die auf sie entfallende Steuerschuld ja nicht gar so hoch sein.

Ein Hinweis darauf, dass die KM künftig die Unterschrift erst mal nicht leisten wird, sollte den KV eigentlich schon motivieren, die Sache nicht zu eskalieren. *grins*


-- Editiert Marcus2009 am 10.03.2012 14:40

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

Hallo Matrix,

wenn ich deine Beiträge richtig interpretiere, richten sich deine Fragen bezüglich Unterhalt auf zwei verschiedene Unterhaltsformen.

Tatsächlich richtet sich der Kindesunterhalt nach dem bereinigten anrechenbaren Einkommen des Kindesvater.

Und um diesbezüglich zu einer einigermaßen verlässlichen Berechnung zu kommen, wäre die Einrichtung eine Beistandschaft beim Jugendamt durchaus eine Möglichkeit.

quote:
Und muss KM nicht VZ arbeiten, um Unterhalt zu mindern?


Ich nehme an, DIESE Frage bezieht sich auf den (Ehegatten-/Betreuungs-?)Unterhalt, den du derzeit (noch) zu beziehen scheinst.

Hier hat der Gesetzgeber mehr Eigenverantwortung der geschiedenen Ehepartner für die eigene finanzielle Versorgung vorgesehen, so dass es durchaus denkbar wäre, dass nun, da die Kinder älter werden, dir im Streitfalle nahe gelegt werden könnte, allmählich selbst für deinen Unterhalt Sorge zu tragen, was gegebenenfalls auch die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit bedeuten könnte.

Wie wahrscheinlich es wäre, dass der Kindesvater im Falle eines Streitfalles auch die Frage deiner Unterhaltsbezüge auf den Prüftstand bringen würde, das wirst du selbst am besten einschätzen können.

Vielleicht wäre da, wenn möglich, eher ein offenes Gespräch mit dem Kindesvater bezüglich einer Anpassunge des Kindesunterhaltes sinnvoll.

Abseits davon wird es in absehbarer Zeit (spätestens mit Erreichen einer beruflichen Erstausbildung des jüngsten Kindes) eine Zukunft ohne Kindesunterhalt (und dann gegebenenfalls auch Betreuungsunterhalt) geben, für die es sich sicherlich lohnen würde, jetzt schon eine geeignete Basis zu schaffen.

Damit würde auch etwaigen "erpresserischen" Anwandlungen des Kindesvaters umgehend und nachhaltig jegliche Basis entzogen ... :)

Nix für Ungut, nur (m)eine Sichtweise! :)


Grüße

PS: der Ausgleich deiner Steuerlasten aufgrund Anlage U steht dir natürlich zu. Sollte sich im Idealfall doch auch in einem offenen Gespräch klären lassen. Umso leichter, wenn du dem Kindesvater andeuten kannst, dass du ohnehin im Begriff bist, dich finanziell auf eigene Beine zu stellen.

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"Persönliche Meinung ... ohne Gewähr "

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#7
 Von 
Matrix11
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

@ edy: Vielen Dank für den Tip - KM wird umgehend JA aufsuchen!

@ Marcus2009: Hallo Marcus2009,

hab' Dank für Deine ausführliche Antwort.

Höhe des Unterhalts ist für KM kein Problem. Ehegattenunterhalt in Höhe von 100,- €/Monat fällt im Sommer ersatzlos weg, damit ist Kindesunterhalt ab Juli 2012 natürlich um 100,- € niedriger. Problem der KM ist aber vorallem, dass KV jederzeit Kindesunterhalt kürzen kann/kürzt, da dieser, also der Kindesunterhalt :-), nirgendwo geregelt ist. Im Übrigen hat KV sein EK bereits mehrfach erstaunlich 'optimiert' ...

Daher Gang zum Jugendamt und Antrag auf Beistandsschaft.

@Haselstrauch: friedliche Gespräche oder eine Basis dafür existieren nicht. (Sonst müsste KM Euch ja auch nicht fragen :-) Aber KM wird wegen Anlage U eine entsprechende (Nach-)Forderung bei KV stellen und ggf. ansonsten dieser ad hoc beim Finanzamt widersprechen. Vielen Dank insbesondere auch für Deine Antwort, Haselstrauch!

Liebe Grüße und ganz herzlichen Dank für Eure Unterstützung mit Rat und Tat!

Matrix11




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