Unterhalt bei Trennung?????

9. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
jazz11
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt bei Trennung?????

Hallo!
Ich habe mal eine Frage an euch. Ich lebe mit meinem Freund und meiner Tochter zusammen. Wir möchten gerne noch ein Kind haben. Aber mein Freund will vorher einen Vertrag abschliessen,das wenn wir uns trennen,er nur Unterhalt für das Kind zahlen muss!!!
Ist das nicht normal so?? Er muss doch nur Unterhalt für mich zahlen wenn wir verheiratet sind,oder??
Wer kann mir helfen??
Danke im vorraus!

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1101x hilfreich)

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#2
 Von 
jazz11
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort. Also ist es eigentlich nicht sinnvoll so was zu machen?? Oder wie verstehe ich das?!?! Oder halt nur damit er glücklich ist.*g*

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1101x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#4
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 280x hilfreich)

Dein Freund ist verpflichtet, Dir Betreuungsunterhalt mindestens bis zum 3. Lebensjahr des Kindes zu zahlen. Ein Verzicht auf diesen Unterhalt kann auch dann hinfällig werden, wenn Du dadurch der Staatskasse zur Last fallen würdest. Dann würden unter Umständen die Behörden auf Deinen freund zurückgreifen bzw. Dich auf seine Unterhaltspflicht verweisen. Es ist nämlich gar nicht so einfach, mit einem noch nicht 3-jährigen Kind eine Arbeit zu finden.

Lies Dir das mal durch:

http://www.123recht.net/article.asp?a=11346

und vielleicht noch das:

http://www.123recht.net/article.asp?a=10448

Das Letztere betrifft zwar einen Ehevertrag, stehen aber ganz interessante Aspekte drin, die sicher auch auf einen Vertrag in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zutreffen.


-- Editiert von kuschelbaerr am 10.02.2005 08:24:00

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#5
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

also,
ich finde es ja schon mekrwürdig, wie heutzutage ums Kinderkriegen verhandelt wird.
Erst mal einen Vertrag, dann ins Bett.... (?)
Andererseits ist solches Denken bei unserer Rechtsprechung auch keine Überraschung.

Es ist ja niemand verpflichtet, Betreuungsunterhalt zu fordern; es steht getrennten Müttern nur zu.
Aus Jazz' Eingangsfrage schließe ich, dass sie sowieso davon aus ging, dass sie keinen Anspruch auf Unterhalt hätte und dass sie es wohl als selbstverständlich ansieht, im Falle einer Trennung für sich selbst zu sorgen.
Also warum nicht einen notariellen Vertrag abschließen. 100%ige Sicherheit dürfte so ein Vertrag dem Vater allerdings nicht bieten.

Grüße,
nachgefragt

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#6
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1101x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#7
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

"denn bei Trennung wird um muß zu 99% immer der Staat Finanziell in Anspruch genommen werden."

so'n Quatsch!

"Drum ist so ein Vertrag Null und Nichtig".
Nicht so voreilig, Meister!
So ein Vertrag ist nicht für ein halbes Jahr angelegt, sondern auf lange Sicht.
Und Rechtsprechungen können sich ändern.

nachgefragt

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#8
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1101x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#9
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@KM,
Kannst du mir mal die Quelle für diese Behauptung geben? Das kann ich nämlich nicht so ganz glauben. Ansonsten würde sich dieses 1 Prozentteilchen nämlich komplett in unserer Bekanntschaft wiederfinden.

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#10
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1101x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Und wenn ich noch mal nachfrage? Darf ich dann eine 30 drausmachen oder nennst du mir dann die Quelle? Ich frage aus Interesse nach - nicht, um dich zu ärgern!

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