Unterhalt bei Volljährigkeit Beistand Jugendamt!!!

29. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Emely-Erdbeer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhalt bei Volljährigkeit Beistand Jugendamt!!!

Liebe User,


hoffe ich bekomme hier ein paar gute Antworten.

Sachverhalt : ( kurz Fassung )

Mein Mann hat zwei Kinder aus erster Ehe. A 15 Jahre B im Mai 18 geworden.
Wir haben zusammen 2 Kinder C 9 Jahre und D 10 Jahre.

Trotz Ehetrennungs- und Scheidungsvereinbarung ( Notar ) hat sich sie KM
an nichts gehalten. Es folgten viele Gerichtsverhandlungen zu Gunsten des KV.
KM hat es aber super geschafft den Kontakt auf null zu setzten.

KV hatte immer die Hoffnung, ab einem gewissen Alter würde der Kontakt vielleicht wieder kommen. Die Tochter meldet sich sporadisch 1 x im Jahr
per Mail oder SMS. Bei Vereinbarten Treffen kam sie nicht, Profile auf diversen Internetseiten wurde wieder gelöscht. Böse Vorhaltung wurden gemacht ( die nachweislich nicht stimmen und dem Kind zur Einsichtnahme gerne überlassen worden wären ). Es bestand kein wirkliches Interesse.

Die ersten Jahre bekam die Mutter einen gesamt Unterhalt von 3500 DM.

Dies änderte sich als sie mit jemandem zusammen gezogen ist. Der Unterhalt der Kinder wurde stehts pünktlich gezahlt.

Jetzt ist die Tochter 18. Wir haben keine Adresse nur die Bankverbindung der Mutter. Da aber der Unterhalt ab 18 dem Kind zusteht und nicht der Mutter
haben wir, damit mal was passiert den Unterhalt für Juni nicht gezahlt.
Kind macht nächstens Jahr Abi ( ist auch echt klasse)

Heute kam Schreiben vom JA.

sinngemäßer Inhalt: wir beraten und unterstützen ihre Tochter xy.
.....

Da Mutter unter dem Selbstbehalt liegt ist ein Barunterhalt nicht möglich....

Zahlen sie den Unterhalt für Juni an ihre Tochter nach.

Gerne!!!! Aber wohin? Keine Bankverbindung kein Schulnachweis etc.

.......

dann natürlich die ganzen Formulare zur Unterhaltsberechnung.

Wir wissen das die Tochter auf ein privates Gymnasium geht ( ca. 350 Euro),
2 x im Jahr im Urlaub sind, nur Marken der Oberklasse getragen werden,
beide Kinder haben einen Laptop, Tochter hat Auto und Führerschein.

Das alles mit 899 Euro Verdienst und 800 Euro Unterhalt + KG?
Alles kaum vorstellbar.

So und nun meine Fragen:

1. JA macht doch eigentlich ab 18 nur eine Beratung, hier in diesem Schreiben
kommt es aber eher wie ein Beistandschaft rüber. Gahaltnachweise sollen an JA geschickt werde.

2. Bei 900 Euro Verdienst kommt doch wohl kaum eine Vollzeitstelle in betracht.
Sollte die KM nur halbe Tage arbeiten würde dann nicht eine " Hochrechnung"
bei einem Ganztagsjob in betracht?


3. Wie sieht es mit eventuell Gesparten des Kindes aus? Würde wir natürlich nicht beim Unterhalt abziehen. Muß das angegeben werden ?

4. Sollte die KM wieder verheiratet sein, wie wird dann der Unterhalt berechnet?
Wäre dann nicht der Mann unterhaltspflichtig der Frau und somit wäre sie sehr wohl in der Lage Unterhalt zu zahlen?

Eins möchte ich hier noch klarstellen: Natürlich wird weiter Unterhalt gezahlt.
Nach Kärung des Sachverhalts. Es kann nicht sein das der Vater nur Pflichten und keine Rechte besitzt wie in diesem und vielen anderen Fällen.

Für Antworten wäre ich wirklich dankbar









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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sabine0312
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
zu Frage eins kann ich Dir folgendes antworten, da meine Tochter mit 18 auch noch unterhaltsberechtigt war:
Das JA kann bevollmächtigt werden, all das zu tun, was sie auch bei Minderjährigen machen, sprich Ausrechnen und Auffordern.
Sobald die Sache aber aus irgendeinem Grund vors Gericht geht, muss sie sich anwaltlich vertreten lassen.

Zu Frage vier kann ich Folgendes anmerken:
Mein Mann war eine zeitlang nicht in der LAge, den Mindestunterhalt für seinen minderjährigen Sohn zu zahlen. Daraufhin wollte das JA meine Gehaltsabrechnungen, um zu sehen, ob ich ihm nicht unter die Arme greifen kann, damit er den Mindestunterhalt zahlen kann, ich sollte meine Stunden aufstocken. Verlief allerdings im Sande, da ich auch eigene Kinder hatte und ich eh nicht mehr verdienen konnte.

Sicher werden hier noch fachkundigere Aussagen gemacht.

Grüßle

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#2
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo Emily-Erdbeer,

Warum über die Einkommenshöhe der Mutter spekulieren?
Fordert die Einkommensnachweise ein!
Ohne Einkommensnachweise der Mutter kann
der korrekte Unterhalt nicht (nachvollziehbar) berechnet werden.
Und es muss auch für den Unterhaltszahler nachvollziehbar sein.

Ersparnisse der Kinder sind nicht unterhaltsrelevant,
es sei denn die Kapitalerträge bewegen sich in einer Höhe,
dass sie relevant sein könnten.

Beste Grüße,
capitano

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#3
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo Emely-Erdbeer!

Zu 1. Mir ist eine Rechtsgrundlage für eine weitere beratende Tätigkeit nicht bekannt. Aber was würdet ihr gewinnen, wenn ihr euch darauf beruft, im Zweifelsfall würde die Tochter dann einfach einen Rechtsanwalt beauftragen... Auf jeden Fall ist eine Klage durch das Jugendamt (Beistand) nicht mehr möglich.

Zu.3 Die Aussage von Capitano ist falsch. Eine gesteigerte Unterhaltspflicht besteht gem. 1603, Abs 2 Satz 3 BGB nicht, wenn ein Kind seinen Unterhalt aus dem Stamm seines Vermögens bestreiten kann. Insofern kann es durchaus eine Rolle spielen, in welcher Höhe das Kind etwas angespart hat.

Zu 2. Eventuell. Aber nur, wenn die KM gesteigert zum Unterhalt verpflichtet wäre. Dafür müsste insbesondere das EK vom KV und eventuellen Ersatzhaftpflichtigen (Großeltern) bekannt sein.

Zu 4. In der Tat. Sofern der neue Ehemann über ein so hohes EK verfügt, dass dadurch der gesamte Familienunterhalt für ihn und die KM sichergestellt wird, kann dies dazu führen, dass der SB der KM sich bis auf 0 reduziert und das übersteigende EK für den UH eingesetzt werden muss.

Unabhängig von den Fragen wäre es wichtig zu wissen, ob der Unterhalt (weiterhin) tituliert ist. Titel sind teilweise bis zum 18. Lebensjahr beschränkt, teilweise nicht. Sofern weiterhin ein gültiger Titel existiert wäre noch wichtig zu wissen wie hoch der titulierte UH ist und wie der UH tituliert wurde (Jugendamtsurkunde, Vergleich oder Urteil).

Grüße, Borion

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Emely-Erdbeer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke schon mal für die Antworten!!!!!!

Es besteht kein Titel oder so etwas. Wie bereits erwähnt eine
Trennungs - und Scheidungsfolgenvereinbarung

In § 2 wurde der Kindesunterhalt festgelegt. Ohne zeitliche Begrenzung.
In § 3 wurde der Ehegattenunterhalt geregelt

und folgendes : Die Parteien sind sich des weiteren darüber einig, daß den Ehemann keine weíteren Zahlungsverpflichtungen - außer den vorstehend genannten Unterhaltsverpflichtungen - treffen

......................

Sollte die Ehefrau auf Grund der Änderung der Düsseldorfer Tabelle oder aber auf Grund eines Wechsels in den Altersstufen höheren Kindesunterhalt beanspruchen, oder aber weitergehenden Kindesunterhalt in Form von Sonderbedarf, ist der Ehemann berechtigt, den Ehegattenunterhalt jeweils um 40 % des geltend gemachten erhöhten Kindesunterhaltsbetrag zu kürzen.

Ex war schlau und wandte sich nach Ablauf ihres Unterhaltsanspruches an JA .

Ich und mein Mann waren erstaunt, schließlich war ja alles über den Notar geregelt worden. Die mutterlastige Sachbeabeiterin teilte mir mit :
Kindesunterhalt kann man nicht über einen Notar regeln.

Bitte wofür so ein Vertrag? Die KM hat sich an nichts gehalten.



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#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Emily, dein Mann muss sehr, sehr schlecht beraten worden sein. Und er hat sich schlecht beraten lassen...

Dass die Mutter in Vertretung der Kinder zum JA ist, ist legitim. Was ist denn dabei rausgekommen? oder meinst du damit die jetzige Situation mit der 18jährigen??

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"Viele Grüße mikkian"

2x Hilfreiche Antwort

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