Hallo,
ich habe eine achtjährige Tochter, die genau zur Hälfte bei mir und zur Hälfte bei ihrem Vater wohnt. Der Vater arbeitet halbtags und hat eine neue Lebenspartnerin, mit der er zusammen wohnt. Die beiden haben eine gemeinsame Tochter.
Er verdient netto etwa 750 Euro. Die neue Freundin arbeitet auch, deren Verdienst kenne ich aber nicht.
Ich beziehe zur Zeit ALG2 (bekomme nur die Hälfte des Kinderfreibetrages wegen des Wechselmodells) und verdiene durch Minijobs etwa noch 160 Euro. Das Kindergeld bekomme ich. Ich zahle monatlich 75 Euro für Hobbies meiner Tochter (der Vater zahlt nichts dazu).
Muss man als ALG2-Bezieher Barunterhalt an den anderen Elternteil leisten, wenn das Wechselmodell vorliegt? Wie hoch ist der Selbstbehalt von beiden Elternteilen? Werden neue Lebenspartner in die Berechnung mit einbezogen?
Die allgemeine Rechtslage zu diesem Thema würde mich sehr interessieren.
Liebe Grüße
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Unterhalt bei Wechselmodell - Wie hoch ist der Selbstbehalt von beiden Elternteilen?
12. Oktober 2011
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Frage vom 12. Oktober 2011 | 12:42
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 6x hilfreich)
Unterhalt bei Wechselmodell - Wie hoch ist der Selbstbehalt von beiden Elternteilen?
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#1
Antwort vom 12. Oktober 2011 | 13:16
Von
Status: Praktikant (756 Beiträge, 250x hilfreich)
In Ihrem Fall müßte der Vater das hälftige Kindergeld erhalten.
Unterhalt muss hier von keinem gezahlt werden, Sie sind ja beide nicht leistungsfähig.
Als ALG2 Bezieher ist man nicht in der Lage Unterhalt zu zahlen.
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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 12. Oktober 2011 | 14:39
Von
Status: Unbeschreiblich (38488 Beiträge, 14014x hilfreich)
Wenn für das Kind auch ALG II bezahlt wird, dann wird das Kindergeld mit dem ALG für die Mutter verrechnet.
wirdwerden
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