Unterhalt bei Wechselmodell - Wie hoch ist der Selbstbehalt von beiden Elternteilen?

12. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
alias12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
Unterhalt bei Wechselmodell - Wie hoch ist der Selbstbehalt von beiden Elternteilen?

Hallo,

ich habe eine achtjährige Tochter, die genau zur Hälfte bei mir und zur Hälfte bei ihrem Vater wohnt. Der Vater arbeitet halbtags und hat eine neue Lebenspartnerin, mit der er zusammen wohnt. Die beiden haben eine gemeinsame Tochter.
Er verdient netto etwa 750 Euro. Die neue Freundin arbeitet auch, deren Verdienst kenne ich aber nicht.

Ich beziehe zur Zeit ALG2 (bekomme nur die Hälfte des Kinderfreibetrages wegen des Wechselmodells) und verdiene durch Minijobs etwa noch 160 Euro. Das Kindergeld bekomme ich. Ich zahle monatlich 75 Euro für Hobbies meiner Tochter (der Vater zahlt nichts dazu).

Muss man als ALG2-Bezieher Barunterhalt an den anderen Elternteil leisten, wenn das Wechselmodell vorliegt? Wie hoch ist der Selbstbehalt von beiden Elternteilen? Werden neue Lebenspartner in die Berechnung mit einbezogen?

Die allgemeine Rechtslage zu diesem Thema würde mich sehr interessieren.

Liebe Grüße

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 250x hilfreich)

In Ihrem Fall müßte der Vater das hälftige Kindergeld erhalten.
Unterhalt muss hier von keinem gezahlt werden, Sie sind ja beide nicht leistungsfähig.
Als ALG2 Bezieher ist man nicht in der Lage Unterhalt zu zahlen.

-----------------
"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wenn für das Kind auch ALG II bezahlt wird, dann wird das Kindergeld mit dem ALG für die Mutter verrechnet.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen