Unterhalt bei Wechselmodell

3. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)
Unterhalt bei Wechselmodell

Hallo!

Ich möchte meine Situation kurz schildern:
Mein Mann und ich leben seit etwa 2 Jahren getrennt, unsere Tochter (7) lebt hautpsächlich bei mir. Sie sieht ihren Vater jedoch
regelmäßig (2x pro Woche). Dienstag Nachmittag und Samstag, jeweils mit Übernachtung. Anzumerken ist: Sie isst dienstags in der Schule Mittagessen und bleibt dann bei ihrer Oma, bis ihr Vater sie dort um 16.30Uhr abholt.
Mir geht es aber um die Regelung des Kindesunterhalts. Eigentlich
haben wir ein gutes Verhältnis, aber nun hat mein Noch-Ehemann sein
Studium beendet und hat seit Oktober 2011 eine feste Stelle. Vorher hat er 150€ gezahlt an monatlichem
Unterhalt (das tut er weiterhin). Nun habe ich ihn angesprochen, dass ja nun ein höherer Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle zu zahlen ist.
Nachdem er zunächst sagte, er wisse gar nicht, was ich mit dem ganzen Geld wolle (!) und nur weiter 150€ zahlen wollte, ist er nun der Meinung, dass er nur 5/7 dieses Betrages (laut Tabelle) zu zahlen brauche. Ich habe aber gelesen, dass bei der bisherigen Verteilung noch nicht vom sog. Wechselmodell auszugehen ist?

Ich habe überlegt, eine sog. Beistandschaft beim Jugendamt einzurichten. Gibt es etwas, was ich dabei bedenken sollte oder ist das kein Problem und ich kann unbesorgt dort um Hilfe bitten?

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30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo julieann,

bei der genannten zeitlichen Aufteilung kann in de Tat nicht die Rede von einem Wechselmaodell sein. Hierfür müsste schon eine tätsächliche 50:50 Betreuung gegeben sein.

Ich würde Dir auch empfehlen, die Beistandschaft beim JA einzurichten. Ist völlig problemlos und kostet nichts. Das JA mischt sich dann auch nicht weiter ein. Es kümmert sich lediglich um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes.

Der Vater wird vielleicht zunächst etwas verärgert sein, weil der Beistand natürlich Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse fordern wird, und dann wenigstens der Mindestunterhalt in Höhe von 272€ fällig werden wird.

Es ist aber das Recht des Kindes, diesen Unterhaltsbetrag zu bekommen. Der Beistand wird auch die Titulierung des Unterhalts fordern. Auch das ist ein Recht des Kindes.

Ich würde Dich aber bitte, den Beistand anzuweisen, den Unterhaltstitel bis zur Volljährigkeit des Kindes zu befristen. Ab dem Zeitpunkt gilt eine andere Rechtsgrundlage und ein unbefristeter Titel würde eventuell nur zu Problemen zwischen Vater, Mutter und Kind führen.

LG nero



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#2
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Vielen Dank schonmal für die schnelle Antwort.

Ich habe noch eine Frage zum Unterhaltstitel: Wenn dieser Titel erstmal existiert und sich die Einkommensverhältnisse des Vaters ändern, muss dieser doch auch geändert werden, oder? Wenn sich das Einkommen des Vaters verringert, ist das ja in seinem Interesse, aber wenn es sich erhöht, wie wäre dann vorzugehen?

Ich möchte wirklich nur, dass mein Kind das Geld bekommt, was ihr zusteht. Ich bin und war immer um Kontakt und ein gutes Verhältnis bemüht. Meine Rücklagen sind mittlerweile aufgebraucht, da ich selbst noch studieren, aber mein Kind eben nicht verzichten sollte. Wir sind auf das Geld einfach angewiesen.

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#5
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Zur "Verteilung", ich erkläre das nochmal:
Montag -> nach der Schule ist sie bei mir
Dienstag -> nach der Schule ist sie bei ihrer Oma, ab 16.30h bei ihrem Vater (dort schläft sie von Di auf Mi)
Mittwoch -> nach der Schule ist sie bei mir
Donnerstag -> nach der Schule ist sie bei mir
Freitag -> nach der Schule ist sie bei mir (manchmal geht sie für 2 Stunden zu ihrer Oma nachmittags)
Samstag -> Im Laufe des Vormittags bringe ich sie zum Vater
Sonntag -> Im Laufe des Vormittags bringt er sie wieder zu mir

Ich denke schon, dass sie den Großteil der Zeit bei mir verbringt.
Was meine Anmerkung zusätzlich heißen sollte: Sie bekommt von Mo - Fr in der Schule Mittagessen (das ich bezahle), diese Kosten entstehen dem Vater nicht.
Und ist denn eigtl "nur" der Mindesunterhalt fällig? Er ist studiert (FH-Ingenieur + Berufsausbildung) und verdient etwa 2500€. Da wäre er doch höher eingestuft? Zumal er nur einer Person gegenüber verpflichtet ist.

Es geht mir nicht darum,dass ich das Verhältnis gefährden will.Aber ich bin das ganze Studium lang arbeiten gegangen, um über die Runden zu kommmen. Er sagte immer, er kann nicht arbeiten, das wird ihm zu viel. Dass ich das Kindergeld bekomme, stimmt natürlich. Aber das wird ja auch zur Hälfte vom Unterhalt abgezogen?


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-- Editiert julieann am 03.11.2011 20:42

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#7
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Warum 364€? Das ist doch der Betrag (vor Abzug des hälftigen Kindergeldes) bei einem Einkommen bis 1500€? Aber er hat doch definitiv viel mehr. Und warum sollte bei einem besser verdienenden Vater nicht auch dem Kind mehr zustehen? Darum erhöht sich doch der Unterhalt auch mit dem Einkommen. Ich denke, dass dann eben auch mal Rücklagen gebildet werden können u.ä.

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#9
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Nunja, da habe ich offensichtlich eine andere Meinung. Wenn man mehr verdient, dann sollten die Kinder davon auch etwas haben. Das würde sonst ja (hart formuliert) heißen, dass man ruhig auf seinen Millionen sitzen kann, die Kinder aber vom Staat bezahlt werden müssen. Das sollte ja wohl so nicht sein. Und im Unterhaltsrecht ist das mMn ja auch so gedacht.

Ich werde also zum JA gehen und das mit der Beistandschaft klären. Danke für die Tipps schonmal.

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#11
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Nur aus persönlichem Interesse:
Was ist aus deiner Sicht die Begründung dafür, dass die Unterhaltstabelle nach Einkommen gestaffelt ist?
Nach deiner Argumentation wäre doch für alle nur der Mindesbetrag zu zahlen.
Nicht falsch verstehen: Natürlich ist niemand mehr "wert". Und ich werte auch eh niemanden in Geld.

Aber denkst du nicht, dass Eltern ihren Kindern von ihrem Lebensstandard was abgeben/sie daran teilhaben lassen sollten? Ob Kinder das zwingend "brauchen", find ich gar nicht den entscheidenden Punkt.

Das war nur so allgemein gesprochen, nicht unbdeingt auf meine Situation gemünzt.




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#12
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo julieann,

Also wenn es hier nicht um ein echtes Wechselmodell geht
50:50 und der Vater 2500€ verdient,dann steht dem Kind
lt. DT 419€ minus hälftiges KG 92€ = 327€(Zahlbetrag)zu.

Bei einem Kind ist eine Hochstufung angesagt.

Da ändert sich auch nichts durch persönliche Meinungen von
Foren-Usern.

Also ab zum JA.

lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

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#13
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Julie,

lass dich nicht irritieren. Der Unterhalt des Kindes berechnet sich nach dem bereinigten! Nettoeinkommen des Vaters. Details findest du in der Düsseldorfer Tabelle sowie den für euren Wohnort geltenden Leitlinien. Auch bei einem Wechselmodell fließt ggf. Unterhalt, nämlich an das Elternteil mit dem geringeren Einkommen.

Es gibt auch keine gesetzlichen Umgangszeiten, wie von Nick angeführt. Kind und Eltern haben ein Recht auf Umgang, die Ausgestaltung obliegt den Eltern. Der Papa betreut eurer Kind also nicht mehr, als gesetzlich vorgesehen, sondern allenfalls, mehr, als üblich ( "üblich" sind i. d. R. alle 14 Tage das Wochenende und die hälftigen Ferien).

Ich würde mit dem Vater noch einmal reden und ihn auf die Vorgaben der DT (auch kein Gesetz...) hinweisen. Ich würde ihm auch vorschlagen, zur Absicherung des Kindes den Unterhalt freiwillig beim JA mit Befristung zum 18. Lebensjahr zu titulieren. Dann haben alle Seiten Rechtssicherheit und das Kind hat einen Anspruch auf die Titulierung. Solange der Papa durch die Betreuung dir tatsächlich einen Teil der anfallenden Kosten erspart würde ich im gegenseitigen Einvernehmen auf diesen Betrag verzichten bzw. ihn auf ein Sparbuch für das Kind anlegen.

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"Viele Grüße mikkian"

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#14
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

hallo allerseits

Nick, du schreibst

"Allerings muss man sagen, dass Gesetzgebung und Rechtsprechung das gerne ein wenig anders sehen, wenn die Kleine nicht zu exakt 50% von jedem betreut wird."

Kannst du bitte belegen, wo genau der Gesetzgeber das geregelt hat!!


edy schreibt:
"Also wenn es hier nicht um ein echtes Wechselmodell geht
50:50 und der Vater 2500€ verdient,dann steht dem Kind
lt. DT 419€ minus hälftiges KG 92€ = 327€(Zahlbetrag)zu."

Auch das ist falsch.
Einer der Kernsätze der Düsseldorfer Tabelle ist, dass die Tabelle KEINE Gesetzeskraft hat.
Die Tabelle ist ein Anhaltspunkt zur Vereinfachung der Berechnungen. Es steht aber jedem bei der Unterhaltsberechnung Beteiligtem frei, darzulegen, warum in seinem speziellen Fall die Beträge nach oben oder unten korrigiert werden müssten, um zu einem fairen Ergebnis zu kommen.
In den allermeisten Fällen ist die Umgangsregelung ja so geregelt, dass ein Elternteil die Betreuung der Kinder unter der Woche übernimmt und der andere Elternteil Besuchswochenenden wahrnimmt. Wenn die Betreuung jedoch anders geregelt ist, so kann durchaus dargelegt werden, dass sich der Unterhalt nicht streng nach der Düsseldorfer Tabelle soll.
Ein Familienrichter, der eine Entscheidung über die Höhe des Unterhalts lediglich mit Verweis auf die Düsseldorfer Tabelle begründet, würde gesetzeswidrig handeln!

Beste Grüße,
capitano



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#15
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Wieso kommen hier alle immer auf Wechselmodell? Das Kind ist 2 Tage die Woche beim Vater und 5 Tage bei der Mutter. Ich glaube von einem 50:50 Wechselmodell kann hier keiner sprechen.

Ich würde zum JA gehen und eine Beistandschaft abschließen und das sofort! Mit den freiwillig gezahlten 150 Euro liegt der Vater weit unter dem Mindestunterhalt. Bei einem Nettoverdienst von 2500 Euro wird selbst nach Abzug der Werbungskosten ein Unterhalt über dem Mindestunterhalt herauskommen...

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#16
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)


Hi Henriette,

welche "alle" kommen denn auf ein Wechselmodell. Es wurde doch mehrfach festgestellt, dass es keines ist und auch der Tipp den Unterhalt beim JA titulieren zu lassen ist mehrfach gefallen... Dazu braucht es nicht zwingend einer Beistandsschaft, die ich aber auch empfehle, wenn der Vater "bockig" ist.

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"Viele Grüße mikkian"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo, nochmal!
Also, ich habe heute den Antrag vom JA erhalten für die Beistandschaft. Ich werde dort um Festsetzung und Titulierung des Unterhalts bitten, die Zahlung überwache ich aber selbst, das muss nicht das JA machen.

Ob das nun 20 oder 30 Euro mehr sind, darum soll es nicht gehen. Aber 150 oder 180 Euro sind für mich schon eine Menge.

Auch der Vorschlag mit dem Sparbuch (abgesehen davon, dass ich kein Freund von Sparbüchern bin) ist mir natürlich klar. Ich hatte dem Vater ja auch schon gesagt, wenn was übrig ist, dann sparen wir es halt. Ich möchte dazu mal anmerken: Ich habe ihn gefragt, ob er denn schon was für sie gespart hat. Ich zweige jeden Monat 30€ ab (die wir eigtl nicht über haben), und das seit 5 Jahren. Die sind angelegt für sie. Das Geld hätte ich auch anders gebraucht. Und ich habe ihn auch gefragt, ob er denn schonmal Urlaub mit seiner Tochter gemacht hat seit der Trennung. Er selbst nämlich schon. Solche Sachen hinterlassen halt einen Beigeschmack, darum hätte ich gerne eine klare Regelung zum Unterhalt. Er tut so, als ob er (wenn er 300€ oder so zahlen würde) MIR das Geld unnötigerweise in den Rachen werfen würde. Das ist Quatsch.

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#18
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)


Hallo Julieann,

die klare Regelung des Unterhalts ist das Recht des Kindes. Da lass dir kein schlechtes Gewissen einreden.

Aber damit hat der Umgangselternteil seine offizielle Pflicht getan. Er ist nicht verpflichtet, mit dem Kind in Urlaub zu fahren oder zu sparen (in welcher Form auch immer, war ja nur ein Beispiel, dass ihr neben der Unterhaltstitulierung ja auch noch Dinge unter euch regeln könnt). Du bist das übrigens auch nicht...

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"Viele Grüße mikkian"

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#19
 Von 
Jungsche@123
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 48x hilfreich)

Hi Julie,

es ist wirklich gut, dass du nun die Beistandsschaft beim Jugendamt einrichten lässt. Das ist kostenlos und wird immer wieder angepasst. Alle 2 Jahre wird sein Einkommen überprüft. Das ist für ihn sicher lästig aber leider notwendig.
Um auf @Nicks Theorie zu sprechen zu kommen, warum nicht nicht alle Kinder den Mindestunterhalt beziehen: Es ist doch klar, dass nicht die Kinder die mehr Unterhalt bekommen auch mehr wert sind. Darüber brauchen wir doch gar nicht zu reden! Es ist vielmehr so, dass den Kindern aus der Trennung so wenig Nachteil wie möglich entstehen soll. DH. ein Kind von einem Geringverdiener hätte auch weniger im Falle der Nicht-Trennung der Eltern als ein Kind von einem guten Verdiener. Darum geht es und das ist der Sinn der unterschiedlichen Stufen.
LG

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#20
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ jungsche@123

ja, so weit klingt deine Theorie logisch.
Aber warum trägt der betreuende Elternteil eigentlich nicht auch zum Kindesunterhalt bei?
Das ist damit begründet, dass die Unterhaltsleistung für den betreuenden Elternteil eben mit der Betreuung abgegolten ist.
Unter diesen Voraussetzungen darf die Frage erlaubt sein, warum die Düsseldorfer Tabelle mit steigendem Alter der Kinder von steigenden Unterhaltssätzen ausgeht.
Zwar kann von einem höheren Finanzbedarf älterer Kinder ausgegangen werden, andererseits nimmt ja die Betreuungsleistung mit steigendem Alter der Kinder ab, und man müsste eigentlich erwarten, dass nun auch der betreuende Elternteil teilweise mit in die finanzielle Unterstützung des Kindes mit eintritt.

So viel nur zur Logik der Unterhaltssätze.

Beste Grüße,
capitano

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#21
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)


Hi Capitano,

ich bin mir nicht so sicher, ob ein 14jähriges pubertierendes Kind wirklich weniger "Aufwand" bedeutet, als ein z. B. neunjähriges. Die Art der Betreuung oder Begleitung ändert sich mit dem Alter des Kindes unbestritten, aber der der von den Eltern geforderte "Einsatz" insgesamt? Ich finde nicht.

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"Viele Grüße mikkian"

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#22
 Von 
Jungsche@123
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 48x hilfreich)

von capitano"Aber warum trägt der betreuende Elternteil eigentlich nicht auch zum Kindesunterhalt bei?
Das ist damit begründet, dass die Unterhaltsleistung für den betreuenden Elternteil eben mit der Betreuung abgegolten ist."

Zumindestens bis zum 18. Lebensjahr. Ein Kind ist ein Fulltime-Job!

LG


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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Kommt, erzählt mir nix!
Natürlich sind Kinder unterschiedlich und brauchen unterschiedlich viel Betreuung.

Aber keiner kann mir hier erzählen, dass im Durchschnitt ein 16jähriger genauso viel Betreung benötigt wie ein 4 jähriger oder ein 6jähriger.

Gruß,
capitano

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

"Ein Kind ist ein Fulltime-Job!"

Zitat Jungsche@123


Das gilt merkwürdigerweise meistens für alleinerziehende Mütter. Bei ungetrennten Paaren gehen ja meist auch beide arbeiten, und es funktioniert auch.



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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Jungsche@123
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 48x hilfreich)

Bei nicht getrennten Paar profiiert das Kind ja auch vom Mehrverdienst beider Eltern. Warum sollte es denn nicht von dem Mehrverdienst beider Eltern nach Trennung profitieren? Und sag mir bitte nicht, es profitiert nicht vom Mehrverdienst des betreuenden Elternteils..

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

quote:

Zwar kann von einem höheren Finanzbedarf älterer Kinder ausgegangen werden, andererseits nimmt ja die Betreuungsleistung mit steigendem Alter der Kinder ab, und man müsste eigentlich erwarten, dass nun auch der betreuende Elternteil teilweise mit in die finanzielle Unterstützung des Kindes mit eintritt.



Eines möchte ich auch noch sagen:
Wer sagt denn, dass bei älteren Kindern der betreuende Elternteil nicht auch finanziell mehr gibt?
Unsere Tochter ist 7. Sie hat kein Handy, keinen Computer, kein Taschengeld, keine Stereoanlage o.ä.. Sowas will der 15-jährige Sohn meiner Freundin durchaus haben.
Und sowas finanziert doch auch der betreuende Elternteil mit. Genau wie bei nicht-getrennten Eltern halt auch.

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#27
 Von 
Jungsche@123
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 48x hilfreich)

Du wirst im Moment von Herrn Capitano nichts mehr hören, weil er sich der Realität verschließt.

LG

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Es gibt eine Untersuchung des Familienministeriums, die ist zwar schon einige Jahre alt, aber trotzdem, Kinder sind ja nicht preiswerter geworden. Die kam auf einen Schnitt von knapp 500 € im Monat. Mit berücksichtigt waren da die Kosten für die Wohnung, Strom, Nachhilfe, Vereinsbeiträge u.s.w. Ich halte diese Rechnung für realistisch (hab ja zwei Kinder alleine groß gezogen und finanziert). Wenn man mal auf die ALG II Kinder schaut, dann wird diese Studie bestätigt. Die Kinder bekommen bar je nach Alter 210 bis 300 €. Dazu kommen dann noch die Kosten für die Unterkunft, Aufwendungen für die Schule, vergünstigte bis gar keine Hortkosten u.s.w. Essen und Trinken, das ist doch noch das wenigste.

Und das Problem bei Alleinerziehenden ist doch, dass die sehr unflexibel sind. Sie können eben keine Überstunden machen, weil der Hort um 17.00 Uhr schließt. Das hat bei mir ganz konkret jahrelanger Verzicht auf Karriere bedeutet. Selbst wenn beide Elternteile berufstätig sind, ist da doch viel mehr Flexibilität drinnen. Denn dass Frau und Mann gleichzeitig Überstunden machen müssen, das ist doch recht unwahrscheinlich.

Und mal ganz ehrlich, wer will seine Kinder schon an der Armutsgrenze groß ziehen, nur weil der zahlende Elternteil, der wie hier in dem Fall keine Vorstellung von den tatsächlich anfallenden Kosten hat, meint, 150 € seien doch völlig ausreichend?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wenn man es rein rechnerisch betrachtet:

Solange die Elternteile zusammen wohnen,ist es dem Gesetzgeber egal, wie hoch deren Einkommen ist.
Erst bei einer Trennung steigt der 'Wert' des Kindes. Wenn das Familienministerium der Meinung ist, ein Kind koste im Monat 500,-EURO,....warum zahlt es denn diesen Betrag nicht an die Eltern, oder warum wird der Unterhaltsverpflichtete im Falle der Scheidung in die Steuerklasse I zurückgebucht? Da ist das Kind dem Gesetzgeber schnuppe.

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Jungsche@123
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 48x hilfreich)

Er wird in die Lohnsteuerklasse 1 gestuft, weil er nicht mehr verheiratet ist. Gerecht ist das alles sicher nicht. Ebenso ungerecht und unverständlich ist mir, warum Unterhaltsvorschuß von der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes nur bis zum 12. Lebensjahr gezahlt wird. Aber leider kümmert das die Leute die diese Gesetze machen recht wenig. Wenn man es so sieht, wäre ein Kind ab dem 12. Lebensjahr dem Staat gar nichts mehr wert..

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