Unterhalt bei auswärtiger Unterbringung

7. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Paul Karin
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt bei auswärtiger Unterbringung

Hallo!

Möchte mich erstmal vorstellen. Mein Name ist Karin, ich bin verheiratet und habe mit meinem Mann 2 Kinder :-)

A zahlt bisher für seinen Sohn aus erster Ehe 260 € Unterhalt.
Jetzt ist dieser über die Jugendhilfe vollstationär untergebracht.
A. wurde nun aufgefordert, Verdienstnachweise etc. zu übermitteln.
Wie ist die evtl. Höhe der Unterhaltszahlung, wenn die Ex-Ehefrau ebenfalls voll verdient und A. ca. 2000 - 2300 € Lohn/Monat hat?

Unterhaltsberechtigt wären 2 weitere Kinder und die jetzige Ehefrau.

Danke schon im Voraus für die Hilfe

Gruß, Karin

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Karin,

leider kann ohne Alter der Kids keine Unterhaltshöhe ermittelt werden.:)

Aber, du kannst das hier selbst nachlesen:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#2
 Von 
Paul Karin
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Die gemeinsamen Kinder sind 6 und 4 Jahre alt, der Sohn, der vollstationär untergebracht ist, aus erster Ehe 14.

Ich kenne mich mit der Düsseldorfer Tabelle nicht aus :-(( Bei welcher Stufe muss man mit diesen Unterhaltsberechtigten rechnen? (zähle ich da auch zum Teil dazu, da ich kaum verdiene?)

Übernimmt da den größten Teil die Jugendhilfe, von der das aus geht?

Gruß

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#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Karin,

unterhaltsberechtigt bist du, wenn das
Einkommen deines Mannes dafür ausreicht.
Bisher wurdest du voll berücksichtigt, jetzt werden vorrangig die Kinder bedient.

U.U. könnte dein Mann in die unterste Stufe der DDT rutschen, um alle Verpflichtungen erfüllen zu können.

Könnte so aussehen:

Kind 14 Jahre: 288€
Kind 6 Jahre: 245€
Kind 4 Jahre: 202€.

Auch die Mutter wäre zu Unterhalt verpflichtet.

quote:
Übernimmt da den größten Teil die Jugendhilfe, von der das aus geht?


Ich vermute, nein. Auch da werden vorrangig die Eltern herangezogen.
Aber nur meine Vermutung, keine Gewähr.

Grüßle






-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Paul Karin
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Danke schön. Ist mir schon ein bisschen geholfen. Dann wird es hoffentlich nicht sooo viel mehr, was zu zahlen ist.

Gruß, Karin

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