Hallo,
war mit meiner Frau 3 Jahre verheiratet bis die Scheidung eingereicht wurde.
Das Trennungsjahr ist schon vorbei, sind aber noch nicht geschieden.
Habe ein gemeinsames 4 Jähriges Kind.
Frau ist nicht berufstätig.
Seit 18 Monaten hat sie einen neuen Partner der meistens in ihrer Wohnung übernachtet hatte. Eine eheähnliche Gemeinschaft hatte sie aber bislang immer abgestritten.
Nun hat der neue Partner ein Haus gekauft und sie beziehen gemeinsam dieses.
Meine Ex-Frau erwartet ein Kind vom neuen Partner.
Meine EX-Frau hat unser Kind in einem Ganztageskindergarten untergebracht, geht aber weder arbeiten bzw. geht nicht mehr zur Uni weil sie die Seminargebühren als Langzeitstudentin nicht mehr zahlen kann.
Muß ich weiterhin Ehegattenunterhalt zahlen ???
Wenn ja, wie lange noch ???
Hat es auswirkungen das sie ein weiteres Kind vom neuen erwartet ???
Der Neue hat einen gut bezahlten Job in einer Führungsposition !!!
Wenn ja, wie lange noch ???
Wird der Unterhalt reduziert, wenn ja wieviel und was ist Bemeßungsgrundlage ???
Derzeit wird nach Mangelfallberechnung bezahlt, ist das auch entscheidend ???
Vielen Dank im vorraus !!!
Unterhalt bei eheähnlicher Partnerschaft der Ex-Frau
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wieso stellst Du die Frage nochmal?
Die ist doch auf zwei Seiten hier schon beantwortet worden?
Hallo,
du hast doch entsprechende Antworten in deinem Thread bekommen.
Siehe:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=28097
Da steht eigentlich alles, was du wissen musst - nämlich, dass es immer vom Richter und dem Einkommen des neuen Freundes abhängt. Eine konkrete Antwort KANN dir hier niemand geben.
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Moment,
"Meine Ex-Frau erwartet ein Kind vom neuen Partner." (albundie)
Das ist ein Fakt, den der Fragesteller vorher nicht geschrieben hat, oder ?
Ich meine, dass dies wohl doch zu baldiger Beendigung des Unterhalts führen kann!
Gruß,
nachgefragt
Wieso? Gibt es das gemeinsame 4-jährige Kind dann auf einmal nicht mehr?
Reduzierung des Unterhaltes ist wohl realistischer....
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"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"
@albundi
<I>Der Neue hat einen gut bezahlten Job in einer Führungsposition !!!
Wenn ja, wie lange noch ???</I>
Das wissen wir hier leider nicht. Wir kennen weder den Neuen noch seinen Chef.;)
@nachgefragt
Stimmt, Du hast Recht. Das ist ein neuer Aspekt.
@nefertari
"Wieso? Gibt es das gemeinsame 4-jährige Kind dann auf einmal nicht mehr?"
Doch, aber den KU stellte hier auch niemand in Frage.
Reduzierung des Unterhalts???
Wie bitte ???
Der Neue wird Vater! Soll er nun nur anteiligen Betreuungsunterhalt bezahlen??
Wie nett für den Vater der ersten Kinder.
Der hört sich dann von seiner Ex an:
"Weißt, wir haben ne neue Familie gegründet. Arbeiten kann ich leider noch nicht - weißt ja - das Baby braucht meine ganze Fürsorge. Daher bitte weiter Unterhalt zahlen!"
Warum dürfen immer nur geschiedene Mütter eine neue Familie gründen, geschiedene Väter nicht ??
nachgefragt
<I>Der Neue wird Vater! Soll er nun nur anteiligen Betreuungsunterhalt bezahlen??</I>
Ja. Die Väter müssen sich den Unterhalt für die Mutter teilen. Oder wie soll es sonst laufen? Soll der Neue das "alte Kind" mit finanzieren?
@nachgefragt:
Gegenfrage: warum gehen einige geschiedene Väter "immer" davon aus, das ihre Ex-Frauen sich auf ihre Kosten ein schönes Leben machen wollten?
Ganz ehrlich - ich weiß nicht, wie die Rechtslage hier im einzelnen gelagert ist, aber warum soll der "neue Papa" die Betreuung für die 4-jährige Tochter aus der ersten Ehe seiner Lebensgefährtin mittragen? Bloß, weil sie wegen seines "neuen" Babys ohnehin zuhause bleiben muss?
Und wie wäre das zu bewerten, wenn er, der neue Papa wiederum auch seiner Ex-Frau gegenüber unterhaltsverpflichtet wäre (ALSO EINE NEUE FAMILIE GEGRÜNDET HÄTTE)? Zahlt er dann direkt/indirekt für 3 Kinder und direkt für 2 Frauen?
Sorry vorweg - dafür, dass ich das nicht so ganz verstehen kann.
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"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"
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Hihi... Kanalmeister,
das hast du gut geschrieben es ist wohlgemerkt eine "Versuchung" - aber ist es damit auch den Versuch wert???
Albundie schreibt explizit, dass seine EX nicht arbeiten geht, bleibt also nur der "Ganztagskindergarten" als Argumentation übrig und vielleicht das "neue" Kind vom Nachfolger - aber sie hat ja nicht etwa ihren Job für das neue Baby aufgegeben = weil:
Zitat:
"Meine EX-Frau hat unser Kind in einem Ganztageskindergarten untergebracht, geht aber weder arbeiten bzw. geht nicht mehr zur Uni weil sie die Seminargebühren als Langzeitstudentin nicht mehr zahlen kann."
Nette Aussage übrigens in diesem Zusammenhang - könnte es sein, dass das 4-jährige Kind mitverantwortlich für die Bezeichnung "Langzeitstudentin" ist? Ist nur eine Frage...
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Hallo,
was regt ihr euch denn so auf? Die Frau hat ein 4 jähriges Kind zu betreuen und kann/muss deshalb nicht arbeiten gehen. Jetzt hat sie noch ein zweites Baby. Somit wird der Betreuungsunterhalt anteilig auf beide Väter verteilt. Ich finde das doch durchaus gerecht. Weder zahlt der erste Vater für das zweite Kind, noch zahlt der zweite Vater für das erste Kind.
Hallo Teufelin,
schon klar, hier wurde aber auch die These aufgestellt, dass die Frau ohnehin zuhause bleiben muss, da sie jetzt ein Baby von ihrem neuen Partner erwartet und dadurch der BU von Vater numero uno komplett wegfallen sollte.... =? Also ist mal wieder der moralische Aspekt gefragt.
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"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"
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@ Teufelin
die Ungerechtigkeit des geteilten Betreuungsunterhalt wird mit zunehmendem Alter der Kinder immer größer.
Aufgrund des Alters der ersten Kinder könnte die Mutter eigentlich schon wieder arbeiten gehen, aber aufgrund des Alters des Kleinsten ist es ihr noch nicht zumutbar. Insofern stellt die Teilung des Betreuungsunterhalts aus meiner Sicht eine Ungerechtigkeit gegenüber dem ersten Vater dar.
Treiben wir es mal auf die Spitze:
Was passiert, wenn sie in ein paar Jahren noch ein Baby von ihrem neuen erwartet ?
Der erste Vater soll dann immer weiter aufgrund seiner heranwachsenden Kinder Betreuungsunterhalt bezahlen, mit Rücksicht auf die Kleinsten, die gar nicht seine eigenen sind?
Gruß,
nachgefragt
-- Editiert von nachgefragt am 19.10.2004 11:49:21
@nachgefragt
Das erste Kind ist 4. Somit besteht noch für mindestens 6 Jahre überhaupt keine Verpflichtung der Mutter, arbeiten zu gehen. (Je nach OLG sicherlich unterschiedlich, aber nicht so gravierend).
Die Teilung des Betreuungsunterhaltes fällt irgendwann auch weg. Nämlich dann, wenn der Vater des neuen Kindes keinen Betreuungsunterhalt! mehr zahlen muß (3 Jahre nach der Geburt).
Dann kann/muß sie aber immer noch nicht arbeiten gehen, weil das erste Kind dann erst 7 ist. Der Vater des "alten" Kindes zahlt nachehelichen Unterhalt, und der dauert bekanntlich, bis die Kinder/das Kind ein entsprechendes Alter erreicht haben/hat.
usw. usw.
Siehst Du das anders?
rechtlich ist das wohl so.
Gerecht ist das nicht.
Mit einem 7jährigen Kin könnte eine Mutter
in der heutigen Zeit auch schon wieder arbeiten gehen.
Die verlässlichen Halbtagsschulen hat der Staat nicht deshalb eingerichtet, damit die Mütter ihre Freizeit besser einteilen können, weil mehr zur Verfügung.
Schon mal was vom Ganztagsschulenprogramm der Bundesregierung gehört?
Die Zukunft bringt Neues und damit auch neue Realitäten im Familienrecht.
Man tut gut daran, vorausschauend zu denken!
Z.B. auch im Sinne der Mutter in diesem Fall.
Sie vernachlässigt nämlich auch ihre Altersvorsorge.
Grüße,
nachgefragt
@nachgefragt
<I>Schon mal was vom Ganztagsschulenprogramm der Bundesregierung gehört?</I>
Mein Sohn ist 10 und besucht ein Gymnasium, auf dem er an zwei Tagen die Woche bis 16:00 Uhr betreut wird. Er erhält dort Mittagessen und einmal HA-Betreuung und das andere Mal ist er in einer AG.
Das gibt es also und funktioniert -hier jedenfalls- super gut. Es waren reichlich Anmeldungen der Eltern vorhanden, so daß gar nicht für alle Kinder die Möglichkeit der Ganztagsbetreuung gewährleistet werden konnte.
Der Bedarf ist also da. Nun muß noch gehandelt werden.
@ Runa
Genau!
Und die Bundesregierung hat's auch erkannt.
Zusammen mit anderen Plänen auf Regierungsseite gibt es realistische Chancen,
dass sich in Sachen Unterhaltsrecht die Rechtsprechung innerhalb der nächsten Jahre
ändern könnte.
Jedenfalls sollten sich so manche Unterhaltsempfänger/innen nicht mehr ganz so bequem zurücklehnen, sondern 'mal einen Blick in die Zukunft vagen.
Grüße,
nachgefragt
@nachgefragt
Bei uns in der Stadt hat die CDU eine Meldekampagne gestartet, um den Bedarf an Krippenplätzen!!! zu ermitteln.
Ich komm ja nu aus der "guten alten ...", da war das Gang und Gebe. Zur Geburt meines ersten Sohnes (heute 22) gab es noch nicht mal das Babyjahr. Der ging mit 8 Wochen in die Krippe, kostete monatlich 32,00 Mark und ich war arbeiten, den ganzen lieben langen Tag (im übrigen allein erziehend).
Warum soll das eigentlich hier nicht funktionieren?
Ich meine: VERWÖHNT. Sorry, aber den Eindruck habe ich bei gaaaaanz vielen. Aber nicht alle. Das betone ich ausdrücklich.
Und wenn jetzt wieder der Einwand kommt, das schadet doch einem Kind etc.pp. Nein! Tut es nicht! Der Junge studiert und wird Mediziner. Freut sich jedes Wochenende, wenn er nach Hause kommt auf seine Mama (und auf seine Freundin natürlich) und ist ansonsten ein liebes, höfliches, gutgelauntes, fröhliches, gesundes KIND, im übrigen ohne irgendwelche Anpassungsschwierigkeiten.;)
Mein Statement.
-- Editiert von runa am 19.10.2004 12:27:05
-- Editiert von runa am 19.10.2004 12:32:14
Sorry, ich weiss wirklich nicht, warum es Erst-Frauen nicht zugemutet wird, schon früher arbeiten zu gehen.
Meine Mutter ist wieder angefangen zu arbeiten, als meine (Zwillings-)Schwester und ich 7 Jahre wurden. Hat uns nicht geschadet, denn wenn wir aus der Schule kamen, dauerte es nicht allzu lange, bis meine Mutter nach Hause kam. Und wir sind auf diese Art und Weise auch "groß und stark" geworden ... ;-)
Und warum wird es z.B. alleinerziehenden Müttern zugemutet wieder arbeiten zu gehen, wenn das Kleinste 3 Jahre ist? Können die das irgendwie besser ...????
Ungerecht ist sowas ...
--- Posting wurde vom Admin editiert
<I>...wenn genügend Krippenplätze zb geschaffen worden sind,..</I>
Wenn denn Bedarf da wäre. Bei uns war er´s nicht, ergo keine Krippen, also weiter Ehegatten- und Betreuungsunterhalt.
Und jetzt?
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