Unterhalt bei eheänlicher Gemeinschaft

5. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Coxy
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 55x hilfreich)
Unterhalt bei eheänlicher Gemeinschaft

Hallo

Habe eine Frage für meine Schwester.

Sie hat 3 Kinder und lebt von ihrem Mann getrennt. Der möchte nun vom Unterhalt einen Teil für den gemeinsamen Kredit abziehen. Soweit so gut.

Er lebt mit einer neuen Partnerin zusmmen die keine Kinder hat und sie geht arbeiten.

Wird ihr Einkommen mit angerechnet, oder bleibt sie völlig aussenvor ?

Vielen Dank und schöne Grüße aus Berlin
Coxy

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
Das Einkommen der Freundin bleibt aussen vor.
Allerdings könnte sein Selbstbehalt u.U. gekürzt werden, da i.d.R. eine Haushaltsersparnis vorliegt, wenn man mit einem Partner zusammenlebt.

Gruß

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