Unterhalt bei eigener Kündigung des Jobs

22. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt bei eigener Kündigung des Jobs

Hallo zusammen, ich machs ganz kurz und knapp:

Ex zahlt Trennungs- und Kindesunterhalt. Er kündigt seinen Job weil er einen anderen angeboten bekommen hat. Der neue Job fängt aber einen Monat später an. Arbeitslosengeld wird es wegen der eigenen Kündigung nicht geben für die Zwischenzeit. Finanziell abgesichert ist er durch seine Familie.

Er ist der Ansicht, dass er für diesen Zeitraum keinen Unterhalt zahlen braucht. Ich meine gelesen zu haben, dass er zumindest aus dem Kindesunterhalt nicht raus kommt, auch bei eigener Kündigung.

Was ist korrekt?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

wenn ein Titel/Jugendamtsurkunde besteht muss er auf jeden Fall zahlen.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Der Kindesunterhalt muss auch gezahlt werden, wenn noch kein Titel besteht. Man muss ihn nur nachweislich einfordern, im Ernstfall dann ggf. gerichtlich.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke euch beiden.

Konnte inzwischen mit meinem Anwalt reden. Der Unterhalt (inklusive Trennungsunterhalt) wird von ihm eingefordert werden wegen Eigenverschulden der Arbeitslosigkeit.

0x Hilfreiche Antwort

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