Hallo
Ich lebe in scheidung und muss meiner Nochehefrau 600euro unterhalt zahlen(3/7 Gesetz)
Jetzt meine frage:Wenn ich neu heirate und meine steuerklasse ändere(jetzt 1später 5)ob ich dann auch nach dem 3/7gesetz gehen kann.denn mit der Steuerklasse 5 würde ich ja weniger netto rausbekommen
Thx im voraus
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Unterhalt bei neuer Heirat
3. März 2005
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Frage vom 3. März 2005 | 09:53
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt bei neuer Heirat
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#1
Antwort vom 3. März 2005 | 10:17
Von
Status: Schüler (336 Beiträge, 9x hilfreich)
Nein es gilt immer StKl 1 für die Berechnung. Aber du kannst mehr zahlen, weil du ja jetzt eine Haushaltsersparnis hast.
#2
Antwort vom 3. März 2005 | 10:31
Von
Status: Lehrling (1153 Beiträge, 37x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 3. März 2005 | 11:29
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
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