Unterhalt bei verheiratetem Kind?

15. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
deurotisch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 10x hilfreich)
Unterhalt bei verheiratetem Kind?

Hallo; ich bin Neuling, und dieses ist meine erste Frage hier! :-)

Zum Fall:
Ich bin Markus, 23 Jahre alt, selbständig, also Einkommen 0€! :-)

Ich bin verheiratet, und zwar mit Melina, 19 Jahre, macht Fachabitur auf dem ersten Bildungsweg.

Meine Frau hat für dieses zweite Jahr des Fachabiturs eine Kürzung des Bafögs von 487€ auf 207€ pro Monat bekommen, da ihr Vater (auch selbständig) über ein "enormes" Einkommen 2002 von gut 54.000 Euro verfügte. Dieses wurde "natürlich" gegengerechnet.

Kann meine Frau nun auf dem normalen Wege vom Vater Unterhalt verlangen? Wenn ja:
Unsere Frage ist, ob die Düsseldorfer Tabelle in irgendeiner Art und Weise auch als Grundlage zur Berechnung des elterlichen Unterhaltes für verheiratete Kinder gilt; bzw. ist das Jugendamt noch zur Beratung bereit?

Meine Frau ist, durch das tolle Schulsystem Deutschlands, jeden Tag 3 Stunden für den Schulweg unterwegs. (40km Bus & Bahn) Eine Arbeit "nebenbei" ist also quasi unmöglich.

Was könnte es für Probleme geben?
Zur Zeit das Problem: Vater (nach Scheidung von der Mutter meiner Frau) sehr pingelig, schwer zu erreichen, kooperationsunwillig...

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

hallo deurotisch,
ich glaube kaum das deine frau noch unterhalt bekommt da du jetzt für ihren unterhalt zu sorgen hast !
lg
beccy

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#2
 Von 
deurotisch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 10x hilfreich)

Wir meinen, dass wir gelesen haben, dass, wenn der Mann keinen Unterhalt zahlen kann, die Eltern zumindest für den ersten Bildungsweg (also wie immer) für den Unterhalt aufkommen müssen.

Zudem:
Warum wird das Einkommen der Eltern dann in diesem Falle bei der Bafög-Berechnung beachtet bzw. als Grundlage genommen?

-- Editiert von deurotisch am 15.11.2004 22:26:56

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#3
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

hallo deurotisch,
kann es sein das ihr bei der bafög berechnung noch nicht verheiratet ward?
eine frage:
wieso verdienst du als selbständiger
kein geld?
lg
beccy

-- Editiert von beccy313 am 15.11.2004 22:43:46

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#4
 Von 
deurotisch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 10x hilfreich)

Ja; das ist so korrekt! Heirat 10/03! Berechnungsgrundlage 2002.

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#5
 Von 
deurotisch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 10x hilfreich)

Mein Einkommen liegt bei Null, da das Gewerbe relativ frisch ist, und rechtlich/finanztechnisch die ersten drei Jahre kein Einkommen zu erwarten ist. Ist eine steuerrechtliche Sache "ohne Belang". :-)

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#6
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

dann kann es schon richtig sein das die eltern nicht mehr für das kind unterhalt zahlen müssen.
schau doch mal auf www.treffpunkteltern.de da habe ich gerade einen artikel darüber gelesen!
lg
beccy

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#7
 Von 
deurotisch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 10x hilfreich)

Hm... Das wäre dem Kind gegenüber aber "unfair".
Befög wird gekürzt, aber es gibt keinen Ausgleich?!

Bleibt wohl nur noch ergänzend Sozialhilfe... Solange es die noch gibt, oder?

Ich gehe mal lesen! Danke... :-)

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#8
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

das denke ich auch,aber bedenke das auch du deine einnahmen dann offenlegen musst.
versuchen würde ich es auf jeden fall!
vielleicht auch mit den eltern sprechen ,ob sie euch nicht etwas unter die arme greifen bis deine frau sich beruflich gefestigt hat!
lg

-- Editiert von beccy313 am 15.11.2004 22:55:38

-- Editiert von beccy313 am 15.11.2004 22:57:25

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#9
 Von 
deurotisch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 10x hilfreich)

Kein Problem...
Habe auch Wohngeld beantragt...

Ähm... In welchem Bereich finde ich Dein Thema beim Treffpunkt?
Häufige Fragen zum Unterhalt? Und dann?

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#10
 Von 
deurotisch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 10x hilfreich)

Ah; habs! :-)

Aber:
"Sind volljährige Kinder verheiratet, so ist der vorrangig der Ehegatte unterhaltspflichtig."

Dieses vorrangig ist gut; das gefällt mir... :-)

Ich möchte aber gerne vorsichtshalber darauf hinweisen, dass wir in keinem Falle darauf extrem erpicht sind, Unterhalt "abzuzocken". Wir informieren uns nur, was möglich ist, und was einem zusteht...

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#11
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

das habe ich auch nicht angenommen!
aber ich denke mal wenn ihr mit den eltern redet,dann werden sie euch bestimmt unterstützen!
es sei denn ihr habt euch verkracht!
wünsche euch viel glück!
lg

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#12
 Von 
deurotisch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 10x hilfreich)

Die Mutter hat kein Geld bzw kann nicht damit umgehen. Das wissen wir. Zu ihr besteht auch guter Kontakt.

Der Vater ist jedoch von dieser Sorte, wie sich kein Kind einen Wunschvater vorstellt: Kein Kontakt! Das wird schwer mit der Hilfe... :-(

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#13
 Von 
deurotisch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 10x hilfreich)

Und ich (also Mann) gebe ja finanziell mein bestes; Großteil unserer Kosten übernehme ich; dazu natürlich auch ein großes Risiko mit einem Gewerbe... Und meine Frau kommt mit 207€ Bafög und 153€ Kindergeld auch nicht weit. Alleine die Monatskarte zur Schule kostet 140€, wird aber nur zu 35€ übernommen...

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#14
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

das tut mir echt leid ,das mit dem vater werden meine kinder wohl auch irgendwann erleben!
aber cest la vie!
ich hoffe ihr beiden schafft es dann auch ohne die elterliche hilfe!
lg

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#15
 Von 
deurotisch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 10x hilfreich)

OK; danke...
Vieleicht kommen ja Dienstag noch weitere gute Tipps.

Aber dieses "vorrangig" macht mich doch kirre. Meine Anwältin ist nur leider 3 Wochen im Urlaub... :-(

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#16
 Von 
deurotisch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 10x hilfreich)

Ein neuer Tag ohne neue Postings? Weiß wer noch mehr?

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#17
 Von 
deurotisch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 10x hilfreich)

Hatte hier noch nie jemand ein verheiratetes Kind, dass Unterhalt verlangte? Ohweia...

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#18
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

"Die Unterhaltsverpflichtung der Eltern für ein verheiratetes Kind ist gegenüber der Ehegattenunterhaltspflicht nur subsidiär, kommt also nur dann und soweit zum Tragen, als der in erster Linie unterhaltspflichtige Ehepartner nicht in der Lage ist, seiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen (6 Ob 504/93 = EFSlg 70.751), haftet doch selbst der unterhaltsverpflichtete geschiedene Ehegatte vor den Verwandten des Berechtigten (§ 71 Abs 1 EheG) (OGH 1997/10/28, 4 Ob 305/97z)."

Wenn der Papa nicht kooperativ ist,werdet ihr(bzw.deine Frau) ihn verklagen müssen.Ob es dann was gibt,wird der Richter entscheiden müssen...
Dabei wird evtl. von Interesse sein,daß es derzeit(mit deiner Hilfe...) ja wohl auch geht!?

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#19
 Von 
deurotisch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 10x hilfreich)

Guter Hinweis. Danke...

Es geht bisher nur, da meine Ersparnisse genutzt wurden. Nach nunmehr 4 Monaten Pause ohne Geldeingang meiner Frau (lange Bafög-Berechnung!) ist mein Konto auch bei quasi null angekommen.

Unterhalt kann ich in dem Sinne nur als "Kostenerparnis" leisten; also ich übernehme zB 75% aller anfallenden Wohnkosten + Telefon und ähnliches; damit habe ich ja auch kein Problem.

Naja denne... Danke nochmals dafür.
Dann ab zum Gericht und Schein beantragen.

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#20
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Kann es sein, dass ihr letztes Jahr nur geheiratet habt, damit es überhaupt BAföG gibt? Du weißt ja, dass es ohne Heirat gar nichts gäbe.
Die Heirat einer 18-Jährigen in allgemeiner Schulausbildung mit einem 22-Jährigen mit angeblich keinem Einkommen ist normal etwas ungewöhnlich.
Wo hat deine Frau vorher gelebt, bei ihrer Mutter? Gibt es tatsächlich keine nähere Schule?
Der Vater kann den Ehemann auf seine gesteigerte Erwerbspflicht wegen des Unterhaltes verweisen, so wie es jedem geschiedenen Mann auch geht.
Bei der Berechnung deines Einkommens wegen der Unterhaltspflicht deiner Frau gegenüber geht es natürlich um dein aktuelles Einkommen und nicht um das von 2002 wie bei BAföG.

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#21
 Von 
deurotisch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 10x hilfreich)

Heirat hat nicht wegen des Bafögs stattgefunden. Wir sind für unser Alter "seit Ewigkeiten" zusammen. Sowas gibts heute noch! :-) Und es klappt! *freu*

Angeblich kein Einkommen sagte ich nicht. Nur als Selbständiger hat man viele Möglichkeiten, das Einkommen nach dem Einkommensteuerrecht zu beeinflussen. Mit zB einem großen Wareneinkauf ist der Gewinn und somit auch das Einkommen weg.

Eine nähere Schule gab es damals nicht. Es gibt die Art der Schule, die meine Frau besucht, nur 4x im gesamten Münsterland. Die nähere war voll; also letztendlich "Zwang". Aber sie nimmt es hin, und steht jeden Tag um 4.45 Uhr auf! *gähn*

Eine gesteigerte Erwerbspflicht kann ich als Selbständiger wohl mehr als vorweisen; sonst wäre ich pleite! :-)

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#22
 Von 
MagaliM
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber vsg_posting, äh ich meine deurotisch,
Das ist wirklich mal der Hammer: bei eBay wird über Deinen Umsatz und Deine Selbstständigkeit in höchsten Tönen geprotzt und hier dann sowas ???!!!
http://forums.ebay.de/search.jsp?forum=2001&search=true&words=1&forums=2001&q=&date=any&user=vsg_posting&range=10
Nachdem, was Du da ablässt, bist Du ja der komplette Überflieger:
Und 0 EUR Verdienst bei diesen "ungeheuren" Einkaufspreisen von Second-Hand-Kleidung ??
Hier mal die 3 Accounts:
warenpalast:
http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?MfcISAPICommand=ViewListedItems&since=30&userid=warenpalast&include=0&rows=50&sort=3
sofortkaufbonus:
http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?MfcISAPICommand=ViewListedItems&since=30&userid=sofortkaufbonus&include=0&rows=50&sort=3
deurotisch
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=deurotisch

Ich würde an Deiner Stelle entweder mein Gewerbe gewinnorientierter ausrichten oder schlicht und ergreifend einen normalen Job suchen, statt den Vater meiner FRAU (!!) abzuzocken.
Nichts für ungut,
Magali

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
deurotisch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 10x hilfreich)

Hi; Mache mir mal einen Gewinn nach 9 Wochen vor, dann können wir weiterreden. Zudem scheinst Du wenig Ahnung von Steuern zu haben, oder? Ich habe iÜ nur einen aktiven Account. Hast nicht gut geguckt... :-)

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