Hallo,
ich habe folgende Spezialfrage, bei der ich einfach nicht weiterkomme - auch nicht bei den Anwälten, die ich bisher gefragt habe:
Mutter und Vater betreuen 2 minderjährige Kinder je zu 50% im Wechselmodell.
Die Mutter arbeitet 50% und verdient 900 Euro netto. Der Vater 80% mit 2.200 Euro netto (keine Angst, die Mutter muss nicht darben - sie hat einen solventen neuen Lebenspartner).
Der Grundsatz der Berechnung des Kindesunterhalts beim Wechselmodell ist mir bekannt. Fraglich ist jedoch, wie hoch das Einkommen der Mutter angesetzt werden muss:
1. 900 Euro - soviel wie Sie verdient
2. fiktiv 1.400 Euro - weil von ihr erwartet werden kann, dass sie auch mindestens auch 80% arbeitet (wie der Vater)
3. oder ist ihre (gesteigerte) Erwerbsobliegenheit sogar unabhängig vom Einkommen des Vaters, d.h. sie müsste mindestens soviel verdienen, um den Mindestunterhalt zahlen zu können (das wären ca. 1.500 Euro)?
Ich würde zu 3. tendieren, da dies ja auch so wäre, wenn Vater und Mutter jeweils ein Kind ganz betreuen würden und die Erwerbsobliegenheit des Einen auch nicht wirklich vom Umfang des Erwerbsumfangs des anderen abhängen kann.
Ich wäre für Quellen (z.B. Entscheidungen), auf die ich mich berufen kann, unendlich dankbar.
Herzlichen Dank im Voraus!
Tadah
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Unterhalt beim Wechselmodell
23. April 2010
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Frage vom 23. April 2010 | 20:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt beim Wechselmodell
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#1
Antwort vom 24. April 2010 | 21:24
Von
Status: Schüler (329 Beiträge, 81x hilfreich)
Warum doppelt?
Hast du das BGH-Urteil gelesen?
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