Unterhalt beim Wirtschaftlichen Ungleichgewicht

29. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb450962-51
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt beim Wirtschaftlichen Ungleichgewicht

Guten Abend,
folgede Situation: mein Sohn wird im Februar 2017 12 J und lebt bei meinem Ex Mann.
Dieser hat nach der Scheidung Unterhaltsanspuch gestellt.
Er verdient ca. 65.000 Brutto im Jahr, was laut google ca 3.600 netto im Monat ausmacht (Lohnsteuerklasse 3; 1,5 leibliche Kinder, 2 Kinder hat neue Partnerin mitgebracht, die nicht arbeiten geht). Sie betreut auch unseren Sohn, wenn er nach der schule kommt.
Ich arbeite vollzeit und verdiene 1550 netto im Monat.
Erstens erfolt die betreuung vom Kind von der Stiefmutter, zweitens haben wir mehr als 1000 euro Differenz. Sein Anwalt ist der Meinung, dass ich vollen Kindesunterhalt bezahlen muss, sprich 364 € ab Februar.

Kann mir jemand sagen, wer hier im Recht ist?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von Moderator am 30.01.2017 10:11

-- Thema wurde verschoben am 30.01.2017 10:11

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17 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38438 Beiträge, 14003x hilfreich)

Wie kommt denn das 0,5 Kind zustande?

wirdwerden

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#2
 Von 
fb450962-51
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Gemeinsamer Sorgerecht, die andere Hälfte vom Kind ist bei mir

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38438 Beiträge, 14003x hilfreich)

Also zwei Kinder sind da, oder wie?

wirdwerden

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#4
 Von 
fb450962-51
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, zwei leibliche: ein Kind mit mir zusammen und ein mit der neuen Partnerin. 2 andere hat die mitgebracht, er hat sie wahrscheinlich adoptiert, weil sie eine Witwe ist, keine Ahnung. Spielt das eine Rolle?

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#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Die 0,5 werden aber nicht mehr bei Dir sein, wenn Du nicht mindestens 75% des Mindestunterhalts leistest. Dann steht der volle Kinderfreibetrag dem Betreuungselternteil zu.

Das was Du da ansprichst, findet sich z.B. in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG FFM unter Punkt 12.3.

Dort ist allerdings die Rede von einem dreifach höheren Einkommen und guten wirtschaftlichen Verhältnissen,
oder dass der eigene angemessene Unterhalt des sonst allein barunterhaltspflichtigen Elternteils ist gefährdet.

Dein Dein SB nicht gefährdet ist wenn Du den geforderten Unterhalt zahlst.

Dreifach höher sehe ich hier auch nicht.

Welches OLG ist für Dich zuständig?

LG nero

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#6
 Von 
fb450962-51
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

OLG Bamberg wäre zuständig...

Laut Lohnreform macht das bei meinem Einkommen nur 10 Euro aus, ob ich 0,5 Kind oder 0 Kinder drin habe.

Ich Moment leiste ich den mindestunterhalt, stehe aber kurz vor der insolvente da mein ex Mann rückwirkend für 2 Jahre Unterhalt angefragt hat, obwohl wir eine Vereinbarung hatten, dass er mir kein Ehegatten Unterhalt und ich Dafoe kein Kundesunterhalt bezahle.
Aber nachdem er die neue geheiratet hat, ist er mir ja nicht mehr Unterhaltspflichtig. Ich aber dem Kind schon, auch rückwirkend.
Darüber hinaus habe ich noch Anwaltskosten am Hals und mein Auto ist in der Finanzierung, aus der ich nicht rauskomme, weil das Auto ist weniger wert als der offener Betrag.
Ich bin einfach verzweifelt und weiß nicht mehr weiter...

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Und das mit dem Unterhaltsverzicht wurde schriftlich gemacht? (Ich dachte rückwirkend geht nicht, oder ist da KU ausgeschlossen`?)

-- Editiert von AltesHaus am 29.01.2017 21:45

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Unterhalt kann immer nur rückwirkend ab dem Moment gefordert werden, zu dem nachweisbar die Unterhaltszahlung angefragt bzw. gefordert wurde.
Ist das vor 2 Jahren geschehen?
Natürlich fordert der Anwalt Ihres Mannes den vollen Unterhalt, er wird dafür bezahlt und versuchen kann man das ja mal.

Sie sollten dringend sachkundigen Rat suchen, ist Ihr Einkommen jemals bereinigt worden, um die tatsächliche Unterhaltspflicht festzustellen? Da lohnen sich wirklich schon kurzfristig die Kosten für einen Fachanwalt für Familienrecht, der IHRE Interessen vertritt. :rock:

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38438 Beiträge, 14003x hilfreich)

Also, Exenunterhalt gibt es doch kaum noch. Ich wundere mich da immer wieder über die Haltung meiner Geschlechtsgenossinnen. Fakt ist, dass das Kind beim Mann lebt. Dass er nicht das Dreifache von Dir verdient, dass bei ihm zumindest zwei Kinder und eine Ehefrau in die Waagschale fallen. Ich sehe da ganz wenig Chancen, aus dem Kindesunterhalt raus zu kommen. Und dann noch die beiden fremden Kinder, die er möglicherweise adoptiert hat. Wenn wir mal davon ausgehen, dann hätte er Verpflichtungen für 5 Personen. Da von wirtschaftlicem Ungleichgewicht zu schreiben, ich weiss nicht so recht .....

wirdwerden

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

@wirdwerden

... und wie ist das mit der rückwirkenden Forderung (2 Jahre)?

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38438 Beiträge, 14003x hilfreich)

@ AltesHaus: die beiden sind offensichtlich schon länger geschieden. Ob da irgendein Unterhaltsanspruch besteht, der austituliert ist, das bezweifle ich. Und, man kann nicht Exenunterhalt mit Kindesunterhalt verrechnen, ganz abgesehen davon. Wenn denn ein Titel existiert, dann kann sie daraus vollstrecken. Und das sollte sie dann auch tun. Aber, er kann nicht auf die Ansprüche des Kindes verzichten. Das geht doch gar nicht. Das wäre ein Vertrag zu Lasten Dritter. Etwa so: ich vereinbare mit meinem Nachbarn, dass er Dir den Kredit nicht zurückzahlen muss.

wirdwerden

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

@wirdwerden

Sry ich habe mich falsch ausgedrückt. Er verlangt ja für das Kind rückwirkend für 2 Jahre Unterhalt (dass dies nicht verrechenbar ist mit Ehegattenunterhalt, sollte klar sein), aber was ist, wenn er für das Kind erst jetzt rückwirkend geltend macht, geht das?

Es sollte ebenso klar sein, dass die Mutter verpflichtet ist lfd. Unterhalt für das Kind zu zahlen.

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#13
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Das mit den halben Kindern auf der Steuerkarte bei 75% Mindestunterhalt stimmt übrigens nicht. Der Ex meiner Partnerin hat auch noch seine 3 halben Kinder auf der Steuerkarte. Denn er beazhlt den vom JU ausgerechneten Unterhalt, ca. 350 Euro für alle. Es ist wohl so das man mindestens 75% des geforderten Unterhalts beazhlen muss, nicht des Mindestunterhalts.
Bei mir selber ist es übrigens auch so das mein halbes Kind auf meiner Steuerkarte ist. Obwohl kein Titel existiert oder das ganze irgendwo "aktenkundig" ist was ich an Unterhalt zahle. Wir hatten uns seinerzeit so geeinig, und nachgefragt hat nie einer. Die Streichung des halben Kindes geht eh nicht automatisch, sondern nur auf Verlangen desjenigen der die andere Hälfte hat.:-)

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38438 Beiträge, 14003x hilfreich)

@ AltesHaus: das kommt eben drauf an. Er hat sie in Verzug gesetzt, wenn ich das richtig verstehe, sie hat aber nicht gezahlt. Wobei ich immer noch nicht so alles kapiere. Er soll ihr nach der Neuverheiratung nicht mehr unterhaltspflichtig sein? Also doch Exenunterhalt, den es so nicht mehr gibt, oder wie oder was?

wirdwerden

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#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Also ich habe das so verstanden, dass er - vor der Zweitheirat und der Geburt des 2. Kindes - hätte für die Ex Unterhalt zahlen müssen, da ist man dann übereingekommen, dass man es gegeneinander verrechnet. ZB er zahlt ihr den 350 EUR ExenUnterhalt nicht, und sie ihm die 350 EUR KU nicht, wäre ja nur Hin- und Hergeschiebe von Geldern, das würde ich nachvollziehen können.

Dann hat er geheiratet und noch ein Kind kam, nun möchte er fürs erste Kind KU haben, da er keinen Exen-Unterhalt mehr zahlen muss. Auch das ist nachvollziehbar (rechtlich, was jeder davon hält nicht das Thema), die Frage ist nun, darf er für die letzten 2 Jahre aufrechnen. Und da fehlt die Info, wann er zum ersten Mal geltend gemacht hat und in welcher Form. Soltle über das "wir schieben keine Gelder hin und her" eine schriftliche VEreinbarung existieren, dann wäre mE auch keine Nachforderung zu stellen. Aber wie so oft, bekommen wir hier nicht die notwendigen Infos um überhaupt das Thema richtig angehen zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb450962-51
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, sorry für die späte Antwort.
"Alteshaus" hat alles richtig verstanden. Zum ersten Mal hat er den Kundesunterhalt vor zwei Jahren durch ein schreiben vom Anwalt geltend gemacht. Da waren wir noch nicht geschieden. Mein Anwalt hat darauf hin Ehegatten Unterhalt geltend gemacht und wir haben eine außergerichtliche Vereinbarung getroffen auf Geld Geschiebe zu verzichten. In der zwischen Zeit haben wir uns scheiden lassen und er hat eine neue kennengelernt mit der er nach kurzem Zeit ein Kind gekriegt hat. Sie hat ihn ganz schnell dazu "überredet" das Geld bei mir rückwirkend anzufordern. So wie es aussieht habe ich einfach die a-Karte gezogen...
Nächste frage - gute Frage: kann man bei Rückforderung Unterhalt einen Vergleich anbieten? Ich kann im Moment wirklich bei meinem besten Willen den Unterhalt nicht rückwirkend bezahlen

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

ich glaube du hast immer noch nicht verstanden, worauf die Leute hier in deinem Thread hinauswollen!

Wan hat dein EX den jetzt zum ersten mal wieder KU gefordert? Vor einer Woche, vor einem Monat oder wann? Ab diesem Zeitpunkt bist du Unterhaltsschuldig, davor nicht. Für Zeiträume davor gibts schlichtweg gesagt nichts!

Zitat:
Nächste frage - gute Frage: kann man bei Rückforderung Unterhalt einen Vergleich anbieten?
Klar kann man sowas anbieten, eber evtl muss man das erst gar nicht!

Zitat:
Moment wirklich bei meinem besten Willen den Unterhalt nicht rückwirkend bezahlen
Wenn du mal die dir gestellten Fragen beantworten würdest, könnte man dir auch evtl sagen, ob du das evtl gar nicht erst musst...

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