Ich habe eine Frage:
Mein Mann hat 2 Kinder, eines davon wohnt bei uns, das andere bei der Mutter. Nun erwarten wir in einigen Wochen unser gemeinsames Kind, ich kann wegen Erziehung erst mal 5 Monate nicht arbeiten gehen. Ist mein Mann dann auch gegenüber mir u-h-pflichtig?
Unterhalt beim weiteren Kind
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Es geht ja vor allem darum, ob sich der UH dann gegenüber seinem Sohn (bei Mutter wohnhaft) ändert, da mein Mann dann mit 3 UH-Berechtigten über die Eigenbedarfsgrenze hianuskäme. Hat jemand eine Ahnung, wie der Unterhalt dann mit mir bercehnte wird, um auf eine verlässliche Zahl für den Betrag für seinen Sohn zu kommen?
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halli hallo-dann wird sich bestimmt was ändern...laß das mal von einem anwalt ausrechnen...und eine superschöne entbindung euch!
lg,karen
Weil Du keine genauen Zahlen nennst kann ich Dir nur das Prinzip schreiben.
Sein Selbstbehalt liegt wenn er arbeitet gegenüber den Kindern bei 840 Euronen.
Wenn er dann soviel übrig hat dass er nach DDT alle Drei Kids befriedigen kann, null Problemo.
Wenn ein Mängelfall eintritt weils nicht reicht kann Ihm ein Mietvorteil (bis -20%) angerechnet werden, weil er mit Dir zusammenwohnt, der seinen Selbstbehalt mindert (+5% für berufsbedingte Aufwändungen pauschal).
Was nun über bleibt wird einfach durch die Drei Kids geteilt.
@blauregen,
wie kommst du darauf, dass sich auf jeden Fall etwas ändern wird? Du kennst doch die Einkommensverhältnisse gar nicht. Lediglich im Mangelfall KANN sich etwas ändern !!
@leinad,
Mietvorteil bei gleichzeitiger Unterhaltspflicht der Ehefrau gegenüber??? Was das denn?
Entweder sie hat Einkommen - dann gibbet evtl. ne Kürzung des SBs oder n Mietvorteil. Oder sie hat kein Einkommen, betreut das gemeinsame Kind - dann ist er ihr unterhaltspflichtig. Dann iss nix mit Mietvorteil und Kürzung des SBs, sondern das Gegenteil !!
Selbst wenn ihr kein Unterhalt zugesprochen wird. Ene Kürzung des SBs kommt in diesem Falle nicht in Frage.
@Clementine,
1. Kommt es auf das Einkommen deines Mannes an ( Netto + Weihnachts- und Urlaubsgeld + Steuererstattung Vorjahr + sonstisge geldwerte Vorteile )
2. entscheiden die Richter nicht einheitlich "verlässlich". Gerade, wenn es um Unterhaltsberechtigung der zweiten Frau geht. Viele Richtlinien und Urteile besagen, sie sei gleichberechtigt den minderjährigen Kindern, andere besagen, dass sie im Mangelfall nachrangig ist. Dies wird letztendlich ein Richter entscheiden müssen, wenn ihr euch nicht untereinander einigen könnt.
Rein theoretisch stehen dir 535 EU ( West ) zu, sofern du nicht erwerbstätig bist. Deinem Mann müssen 840 EU ( auch West ) bleiben, sofern er erwerbstätig ist. Kann er den Bedarf aller befriedigen, ohne unter seinen Selbstbehalt zu geraten, wird es keine Veränderung geben.
Kann er unter Berücksichtung seines Selbstbehaltes nicht alle Unterhaltspflichten erfüllen, wird prozentual aufgeteilt.
Aber wie schon gesagt: Ermessenssache des Richters!
Auf jeden Fall aber sind ALLE minderjährigen Kinder gleichberechtigt! Evtl. ändert sich schon dadurch der Unterhalt für das erste Kind.
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