Unterhalt - darf er für die Zeit de der Reha Geld abziehen?

10. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
jowacht
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt - darf er für die Zeit de der Reha Geld abziehen?

Hallo zusamenn,
war nach Bandscheiben-Op insgesamt 8 Wochen im Krankenhaus/Reha.
Mein 15-jähriger Sohn war in dieser Zeit bei seinem unterhaltspflichtigen Vater. Nun will er mir einmalig den Unterhalt um 200 € kürzen
Bin zur Zeit noch im Krankengeldbezug (vorher arbeitslos). Zusätzlich will er mir monatl. 50 € Unterhalt abziehen, weil mein Sohn 15 ist und ich arbeiten gehen könne. Würde ich gerne tun, wenn ich gesund wäre und vor allem Arbeit hätte. Da ich wegen einer chron. Erkrankung 50% schwerbehindert bin und nur 5 Std. täglich arbeiten kann. ist die Arbeitsplatzsuche noch schwerer.
Ist das alles rechtens, darf er für die Zeit des Krankenhausaufenthalts/Reha Geld abziehen?
Darf er Unterhalt abziehen, weil ich mich angeblich nicht um Arbeit bemühe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo, bei 8 Wochen Daueraufenthalt ist es sehr wahrscheinlich, dass ihm ein Richter gekürzten Unterhalt zusprechen wird. ( Aber Einzelfallentscheidung. Er selbst darf von sich aus GAR NICHTS kürzen, sofern ein Titel besteht. Da solltest du aber vielleicht auch kulant sein. Du hattest in dieser Zeit wahrscheinlich nicht im entferntesten die Kosten, die du sonst gehabt hast oder ??
Ich weiß ja nicht, was dein Ex an KU zahlt.... aber auch schon fast egal, denn mein 15 jähriger verfuttert auf alle Fälle mehr, als 100 EU im Monat. Also denke ich, dass dies - moralisch gesehen - gerechtfertigt ist.

Selbstverständlich kann er drauf bestehen, dass du ab dem 15 ( !!?? ) Lebensjahr deines Sohnes VOLLTAGS arbeiten gehst. Iss ja schliesslich spät genug oder ??
Hast du aber eine chronische Erkrankung o.ä. wird wieder einmal letztendlich der Richter zu entscheiden haben, ob du weiterhin Anspruch auf den vollen Unterhalt hast oder nicht.
Ähhhmmmm.... ich gehe mal davon aus, dass es sich dabei um nachehelichen Unterhalt handelt und nicht um Kindesunterhalt? Kindesunterhalt muss er weiterhin zahlen. Hat nüscht mit deiner Erwerbstätigkeit zu tun.

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#2
 Von 
jowacht
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo teufelin, vielen Dank für deine Antwort

Natürlich ist das moralisch zu verstehen, hätte man ja drüber sprechen können.

Ich bin übrigens seit der Trennung/ Scheidung immer 5 Std. arbeiten gegangen, also schon bevor ich eigentlich mußte und mein Sohn war damals gerade 6 Jahre alt. Meine letzte Stelle war befristet. Ich will ja auch wieder arbeiten, bin im Moment aber noch in der Rehaphase.
Du sprichtst von vollem Unterhalt (nachehelich). Ich erhalte für mich und meinen Sohn 450 € (in Zukunft 400 €)
Glaube mir, wäre froh, wenn ich auf die 100 €,
die davon für mich sind, auch noch verzichten könnte. Aber bei meinem Arbeitslosen bzw. Krankengeld ist das leider nicht möglich



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"j.w."

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