Hallo,.
hier eine hoffentlich einfache Frage;
meine Frau und ich sind 8 Jahre verh. und werden uns nun einvernehmlich trennen. Ich bin vollzeit beschäftigt. Sie nur
auf € 400,--.Sie ist vollkommen gesund, keine Beeinträchtigungen, nur eben nichts passendes gefunden. Wir haben auch keine Kinder.
Bin ich Unterhaltspflichtig schon während des Trennungsjahres, oder nur dann und nicht nach der Scheidung?
Würde mich mal interessieren und gibt es auch einen Freibetrag, unter dem ich nicht komme, sonst selber sozialfall?
vielen Dank im vorraus.
gruß Butzer
Unterhalt-einfach
22. Juni 2006
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Frage vom 22. Juni 2006 | 16:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt-einfach
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#1
Antwort vom 22. Juni 2006 | 17:11
Von
Status: Praktikant (866 Beiträge, 71x hilfreich)
Hallo,
Du bist in beiden Fällen Unterhaltspflichtig:
1) Trennungsunterhalt bis zur Scheidung
2) Nachehelicher Unterhalt nach der Scheidung
Der Unterhaltsanspruch könnte bei 8 Ehejahren zeitlich begrenzt werden.
Deine Frau muss sich jetzt wohl was passendes suchen (Vollzeit), sonst wird ein fiktives Einkommen zugerechnet.
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