Unterhalt einfordern? Was wäre der nächste Schritt für uns?

20. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
romy23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt einfordern? Was wäre der nächste Schritt für uns?

Guten Morgen,

ich hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann. Ich erkläre erstmal kurz unsere Situation. Ich bin im 8. Monat schwanger, bin also bereits im Mutterschutz, beziehe aber derzeit noch bis Januar mein volles Gehalt. Von da an, bekomme ich nur noch 67% meines Gehalts an Elterngeld, was in meinem Fall etwa 1000 Euro wären. Diese Summe geht bereits für unsere gesamten Fixkosten drauf, so dass wir nur noch das Kindergeld zu Leben hätten :( . Mein Freund ist 19, geht noch zur Schule und hat daher kein Einkommen (außer sein Kindergeld). Im Prinzip sind seine Eltern ihm gegenüber doch unterhaltspflichtig oder nicht? Da er seit langer Zeit aber keinen Kontakt zu seinen Eltern hat und auch keinen wünscht, weiß ich nicht, wie wir das alles in die Wege leiten können. Was wäre der nächste Schritt für uns? Was können wir tun um an den Unterhalt zu kommen?
Vielen Dank im voraus.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Romy,

keinen Kontakt "wünschen", aber die Kohle nimmt man dann doch.... Sorry, wenn mir dafür das Verständnis fehlt.

Entweder sind unüberbrückbare Differenzen da, dann schau ich aber selbst zu, wie ich Geld verdiene. Oder ich setz ich mal mit den Eltern zusammen und schaue was geht.

Gerade vor dem Hintergrund, dass ihr selbst bald Eltern seid, finde ich euer Ansinnen wirklich unmöglich.

Um beurteilen zu können, ob dein Freund überhaupt einen Anspruch hat, wäre es wichtig zu wissen, was für eine Schule er besucht, ob er mit elterlichem Einverständnis ausgezogen ist, ob es noch weitere unterhaltspflichtige Geschwister gibt, welches Einkommen die Eltern haben usw.

Grüße

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#2
 Von 
romy23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich finde es schade, dass man gleich abgestempelt wird, obwohl keinerlei Hintergründe bekannt sind. Die Eltern meines Freundes haben ihn in seiner Kindheit schwerst misshandelt und mit 10 Jahren in ein Heim abgeschoben. Reicht das als Erklärung? Und ich denke, da ist es wohl klar, dass man keinen Kontakt möchte oder? Trotzdem haben sie ja ihre Pflichten.
Mein Freund besucht die Berufsfachschule, die gleichzeitig als erstes Ausbildungsjahr gilt.

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#3
 Von 
romy23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso hab ich ganz vergessen. Nein, es gibt keine weiteren Unterhaltverspflichtungen, denen die Eltern nachkommen müssen. Zustimmung zum Auszug brauch ich ja nicht mehr erzählen und wie es mit dem Einkommen aussieht, wissen wir leider nicht. Die Mutter arbeitet Teilzeit und der Vater ist Rentner, arbeitet aber viel schwarz. Also nichts greifbares :(

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#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Und ich finde es schade, Romy, dass du eine Reaktion auf deine wenigen Zeilen als Abstemplung empfindest. Im Übrigen würde ich von Menschen, die mich jahrelang misshandelt haben, kein Geld nehmen. Aber das muss natürlich jede/r für sich selbst entscheiden.

Es ist seine erste Ausbildung nach der allgemeinbildenden Schule?

An Stelle deines Freundes würde ich das JA um Unterstützung bitten. Die müssten ihn zumindest noch beraten. Das ist kostenfrei, im Gegensatz zu einem Anwalt.

Er könnte die Eltern aber auch selbst anschreiben und um Einkommensauskunft bitten. Das ist die erste Grundlage für eine Berechnung.

Er könnte aber auch mal seinen Bedarf errechnen (640 € abzüglich jeglichen Einkommens - auch Kindergeld) und seine Eltern um Überweisung des Betrags bitten.

Die rechtlichen Grundlagen findet er in 1601 ff BGB.

Grüße

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#5
 Von 
romy23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine ausführliche Antwort. Sorry, dass ich mich gleich angegriffen gefühlt habe, aber das alles ist ein emotional schwieriges Thema für uns.

Ja, es ist seine erste Ausbildung nach dem Realschulabschluss und wir schlagen uns nun schon seit 2 Jahren finanziell allein durch, ohne jegliche Unterstützung. Aber dadurch, dass ich bald nun anstelle meines Gehalts für 1 Jahr Elterngeld beziehen werde, geht das nunmal leider nicht mehr. Und bevor ich staatliche Hilfe in Anspruch nehme oder mein Freund seine Ausbildung nicht beenden kann, sollen erstmal die zahlen, die ihn jahrelang im Stich gelassen haben und für seinen Unterhalt zustädnig sind.

Wie gesagt, vielen Dank für deine Antwort. Wir werden uns dann mal mit dem zuständigen Jugendamt in Verbindung setzen :) .

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#6
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Passt schon!

Euch und dem Nachwuchs viel Glück...

Grüße

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