Unterhalt "einfordern" ?

9. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
w!cked
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt "einfordern" ?

Hallo,

ich bin 18 Jahre alt und gehe noch zur Schule (13. Klasse). Mittlerweile komme ich mit meinen Eltern überhaupt nicht mehr klar, schon öfters habe ich über den letzten Schritt (Auszug) nachgedacht - jetzt denke ich, dass es keine andere Lösung mehr gibt.

Für mich stellt sich nun die Frage, wie ich meinen Unterhalt "einfordern" kann, wenn meine Eltern mir das Geld nicht geben wollen, vor allem dann, wenn meine Eltern die Angaben der Düsseldorfer Tabelle "überschreiten".....da ich keine Rechtsschutzversicherung habe weiß ich nicht wer mir weiterhelfen kann, da meine Eltern bestimmt alles so kompliziert wie möglich machen wollen!

Außerdem würde mich interessieren, wie es mit dem Zusatz bezüglich der Studierenden der D. Tabelle aussieht, indem es heißt , dass Studenten "nur" 600 € pro Monat maximal kriegen sollen.... wie sieht es damit aus, wenn ich bis dato laut D. Tabelle weitaus mehr bekommen hätte und wenn der Lebensstandard bis dato weitaus höher gelegen hat?

Danke und MfG

w!cked

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mango2
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Deine Eltern können sich aussuchen wie sie den Unterhalt gewähren möchten. Entweder als Barunterhalt oder als Naturalunterhalt. Ziehst Du "freiwillig" von zuhause aus, owohl die Eltern Dir zuhause ein Zimmer zur Verfügung stellen, Essen, Bekleidung, Taschengeld usw., hast Du keinen Anspruch auf Barunterhalt.

Gruß
Mango

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#2
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo w!cked (was für ein böser Name)!;)
Besser als du bin ich auch nicht informiert.
In jedem Fall wäre deine Selbständigkeit eine große Herausforderung, denn du müsstest auf viele gewohnte Anehmlichkeiten verzichten.
Deinen gewohnten Standard von deinen Eltern zu fordern ist m. E. nicht durchsetzbar.
Bist du sicher, dass du alle Vor- und Nachteile abgewogen hast?
Du bist 18 und somit gibt es auch im Elternhaus lebend Dinge, die du jetzt selbst bestimmen kannst/musst.
Selbstverständlich haben deine Eltern das Hausrecht, aber was deine persönliche Enfaltung betrifft, können sie dir nicht alles zumuten.
Haben sich deine Eltern dir gegenüber betreffend ihrem Verhalten und ihrer Vorstellungen zu deiner Zukunft erklärt?
Vielleicht lässt sich noch was regeln, wenn du dir von uns unabhängige Meinungen einholst (die sind zwar u. U. unangenehm, aber eher neutral und nicht von Freundschaft und missverstandener Zuneigung geprägt).

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#3
 Von 
w!cked
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten...

@Mango: Das kann ich mir ehrlich gesagt schlecht vorstellen....demnach könnten die Eltern ja einem das Leben zur Hölle machen usw. und man kann nichts dagegen tuen ..... ?

@ARTiger: Natuerlich muss man dadurch auf vieles verzichten und vieles selbst regeln. Ich habe auch schon oft darüber nachgedacht und viel mit alleinlebenden gesprochen über ihre alltäglichen Probleme usw....auf der anderen Seite muss man sich auch fragen ob man sich selbst noch wohl fühlt wenn es permanent Stress zu Hause gibt....auf meine schulischen Leistungen wirkt sich das auch schlecht aus, mehr als ein durchschnittliches Abitur ist nicht mehr drin... :-(

Also nochmal zum Thema: Ich kann es mir partout nicht vorstellen, dass meine Eltern mir keinen Unterhalt zahlen müssen (bin unter 25, Schüler), wenn ich ausziehen will.....

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mango2
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo w!cked,

§ 1612
Art der Unterhaltsgewährung
(1) Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. Der Verpflichtete kann verlangen, dass ihm die Gewährung des Unterhalts in anderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe es rechtfertigen.

(2) Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, so können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, wobei auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht zu nehmen ist. Aus besonderen Gründen kann das Familiengericht auf Antrag des Kindes die Bestimmung der Eltern ändern.

Als besondere Gründe wurden von den Gerichten bisher beispielsweise anerkannt:

Herabwürdigungen und Gewalt
Unangenehme Überwachungsmaßnahmen
Aufzwingen des elterlichen Willens
Wechsel zu einem auswärtigen Studienort
Bisheriges Wohnen im Haushalt des anderen Elternteiles
Völlig fehlende Akzeptanz des Freundes / der Freundin

Nicht als besondere Gründe sahen die Gerichte beispielsweise an:

Gelegentliche Wortentgleisungen der Eltern
Bloße Dominanz der Eltern
Generationskonflikte
Wunsch der Gründung eines eigenen Hausstandes
Ein eigenes Kind des unterhaltsberechtigten Kindes

Das hier erläuterte Bestimmungsrecht der Eltern ändert nichts an der anteiligen Barunterhaltspflicht beider Elternteile mit Eintritt der Volljährigkeit.

Es ermöglicht dem Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt nur, seinen Unterhalt mit Naturalien zu verrechnen.


Gruß
Mango


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