Hallo Leute hab da mal ne Frage an euch zwecks Unterhalt.
Ich bin 21 Jahre und wohne seit ich lebe bei meiner Mutter, meinen Vater hab ich nie kennengelehrnt. Da meine Mutter nie von ihm Unterhalt wollte musste er natürlich auch nix zahlen. Mich interessiert jetz aber ob es möglich ist Unterhalt nachträglich einzufordern oder ob ich es erreichen kann, das er jetz Unterhalt zahlen muss? Bis wann steht mir Unterhalt eigentlich zu?
Ich bin zur Zeit auf Studien- bzw. Ausbildungssuche und habe nebenbei nur einen 400€ Job.
Würde mich freuen wenn da mal jemand ne Ahnung zu hätte.
Unterhalt einfordern/nachfordern
14. Oktober 2007
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Frage vom 14. Oktober 2007 | 15:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt einfordern/nachfordern
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#1
Antwort vom 14. Oktober 2007 | 17:15
Von
Status: Student (2180 Beiträge, 157x hilfreich)
Hallo,
unterhaltsberechtigt bist du nur, wenn du dich in schulischer, beruflicher Ausbildung oder Studium befindest.
Ich vermute, da deine Mutter keinen Unterhalt gefordert hat, besteht auch kein Titel.
Nachträglich ist also nix mit fordern.
Solltest du in baldiger Zeit eine Ausbildung oder Studium absolvieren, wärst du unterhaltsberechtigt, der jedoch von beiden Elternteilen zu leisten ist.
Grüßle
-- Editiert von Schwesterchen am 14.10.2007 17:16:48
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