Unterhalt eingeklagt durch Ehefrau - obwohl Unterhalt und Trennungsunterhalt gezahlt wird

20. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
go616731-49
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Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt eingeklagt durch Ehefrau - obwohl Unterhalt und Trennungsunterhalt gezahlt wird

Guten Tag,
wie verhält es sich in diesem Fall.
Kindsvater freiwilliger Auszug zum 1.5.2022. Ehefrau hat 2 Wochen zuvor außergerichtlich über Anwalt Unterhalt (Kindeshunterhalt Kind 1, Kindesunterhalt Kind 2, Trennungsunterhalt) eingefordert und besteht beharrlich darauf. Utopische Berechnung und nicht ganz nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen wurden einbezogen, inklusive Kindergarten etc, variable die sich ständig verändern, obwohl das alles separat gehalten werden muss) Mehrfache Kontaktversuche zur außergerichtlichen Einigung durch Anwalt des Kindsvaters, keine Reaktion und keine Motivation Gegenseite (also Kindsmutter+Anwalt), nur Blick gerichtet auf gerichtliche Klage durch Frau sodass Sie das erreicht auf was sie besteht, obwohl durch Sie auch die Steuerklasse (3 Vater, 5 Mutter) auf SK 4 je geändert durch Kindsmutter geändert wurde (und Sie mit ihren 30% Teilzeit mehr netto und der Kindsvater weniger netto zur Verfügung hat. Ende des Jahres wird sie auf 40% aufstocken. Unterhalt wird für alle Mutter und Kinder gezahlt und ebenso anteilig Kindergartenkosten. Prozesskostenhilfe für Unterhaltsklage wurde beantragt (richtig ausgefüllt Fragezeichen) seitens Kindsmutter und wurde auch unverständlicherweise genehmigt. Der Kindsvater zahlt ja alle Unterhalte, ebenso wie realistisch seine Anwältin es berechnet hat und die Gegenseite-Rechnung deshalb bestritten wird aufgrund unerklärlicher Werte teilweise und nicht vollständiger Einreichung aller Einkommensauskünfte der Kindsmutter, mehrfache Kontaktaufnahme zur außergerichtlichen Einigung bei Anwalt Kindsmutter, ohne anwaltliche Einigungsmotivation. Durch die Veränderung der variablen muss man doch auch auf die zukünftigen Monate schauen wegen dem Einkommen, da es sich ja verändert hat durch eigenständige SK Änderung und Aufstockung Job durch Kindsmutter. Wieso wird diese Prozesskostenhilfe vom Gericht genehmigt (? Es besteht doch gar kein Rechtsschutzbedürfnis der Frau, da fast 80% des geforderten Unterhalts zu jedem 1. eines Monats bei Ihr eintrifft. Durch die Berechnung des Anwalts des Kindsvaters der Unterhaltsleistung und das bereinigte Nettoeinkommen würde eigentlich der Kindsvater gar keinen Unterhalt zahlen müssen, da das bereinigte Nettoeinkommen der Kindsmutter sogar noch leicht höher ist als das des Kindsvaters. Was um alles in der Welt ist das hier für ein Spiel. Normalerweise kann man doch gar keinen Unterhalt einklagen, wenn dieser doch schon gezahlt wird seit Auszug zu jedem 1. und das in 80%iger Höhe der geforderten Summe, da die restlichen 20% nicht der Realität entsprechen. Unterhalt einklagen geht doch nur, wenn man GAR KEINEN UNTERHALT leistet. Durch solch eine Unterhaltsklage schädigt die Kindsmutter den Kindsvater monetär in Anwalts- und Gerichtskosten und wird existenziell bedroht, sodass er noch um die Existenz, Job und Wohnung bangen muss , da es nur um eine Differenz von lediglich 100 euro je Kindesunterhalt und 150€ Trennungsunterhalt geht. Es wird über Leichen gegangen. Wie kann dies sein?

-- Editiert von User am 20. September 2022 12:52

-- Editiert von User am 20. September 2022 12:54

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)

Zitat (von go616731-49):
Normalerweise kann man doch gar keinen Unterhalt einklagen, wenn dieser doch schon gezahlt wird seit Auszug zu jedem 1. und das in 80%iger Höhe der geforderten Summe, da die restlichen 20% nicht der Realität entsprechen


Natürlich kann trotzdem unterhalt eingeklagt werden. Denn offenbar ist die Mutter überzeugt, dass ihre Zahlung, die auf ihrer Berechnung beruht zu niedrig ist. Da sie nicht freiwillig mehr als 80% zahlen, fordert sie die restlichen 20% halte zusätzlich ein.

Denn genauso wie Sie behaupten, ihre Berechnung sei korrekt, so behauptet ihre Ex-Frau halt, dass deren Berechnung korrekt ist. Das wird dann eben ein Gericht entscheiden.

Zitat (von go616731-49):
Durch die Berechnung des Anwalts des Kindsvaters der Unterhaltsleistung und das bereinigte Nettoeinkommen würde eigentlich der Kindsvater gar keinen Unterhalt zahlen müssen,

Na ist doch prima, dann freuen sie sich doch auf das gerichtsverfahren. Wenn das Gericht nach Neuberechnung zum selben Ergebnis kommt, kann es ja sogar sein dass sie nach dem Verfahren weniger als jetzt zu zahlen hätten...

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#2
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Es besteht doch gar kein Rechtsschutzbedürfnis der Frau, da fast 80% des geforderten Unterhalts zu jedem 1. eines Monats bei Ihr eintrifft.
Dann besteht ein Rechtsschutzbedürfnis mindestens in Höhe der verbleibenden 20%. Abgesehen davon hat die Frau natürlich ein Interesse an der Titulierung des Unterhaltsanspruchs. Diese hat der Vater bisher anscheinend nicht vornehmen lassen.

Zitat:
Durch die Berechnung des Anwalts des Kindsvaters der Unterhaltsleistung und das bereinigte Nettoeinkommen würde eigentlich der Kindsvater gar keinen Unterhalt zahlen müssen, da das bereinigte Nettoeinkommen der Kindsmutter sogar noch leicht höher ist als das des Kindsvaters.
Zum einen ist die Höhe des Einkommens der Mutter irrelevant, wenn wie hier Kindesunterhalt für die bei der Mutter lebenden Kinder zu zahlen ist. Zum anderen unterstreicht diese Argumentation doch nur, wie wichtig es ist, dass der Unterhaltsanspruch tituliert wird. Denn der Vater bestreitet offenbar, dass ein Anspruch überhaupt besteht.

Zitat:
Wieso wird diese Prozesskostenhilfe vom Gericht genehmigt
Das steht in dem Beschluss drin, mit dem die Verfahrenskostenhilfe genehmigt wurde. Bevor es zu der Genehmigung kam, hat das Familiengericht dem Vater doch wohl die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Wenn diese Stellungnahme allerdings ähnlich unverständlich formuliert war wie dieser Beitrag hier im Forum, dann würde es mich nicht wundern, wenn das Gericht diese ganz einfach nicht gelesen hat.

Zitat:
Was um alles in der Welt ist das hier für ein Spiel
Der Vater ist ganz einfach schlecht informiert.

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#3
 Von 
go616731-49
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Dann besteht ein Rechtsschutzbedürfnis mindestens in Höhe der verbleibenden 20%. Abgesehen davon hat die Frau natürlich ein Interesse an der Titulierung des Unterhaltsanspruchs. Diese hat der Vater bisher anscheinend nicht vornehmen lassen.


na, das wäre schon freiwillig tituliert worden, wenn die Berechnung der Realität entsprechen würde, es kam aber zu keiner außergerichtlichen Einigung, da die Kindsmutter nicht bereit für eine Einigung/Kontaktaufnahme bezüglich des Themas war und weiterhin forderte. Außerdem verändert die Kindesmutter ständig die variablen, von was soll der Kindesvater diesen Unterhalt zahlen wenn ihm mehrere hunderte Euro mit SK4 fehlen und die Frau mehrere hunderte € hat und dennoch noch auf das ursprüngliche Hohe beharrt. Es ist doch auch die Zukunft des Trennungsjahres zu betrachten und sollte das berücksichtigen wenn sich die Basis ständig verändert.

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#4
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 40x hilfreich)

Du schreibst, verständlich, sehr emotional.
Es wäre gut, wenn du das ganze etwas strukturierter darstellen könntest.
Zunächst sollte man Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt getrennt betrachten.
Stelle hierzu bitte deine Berechnungen getrennt dar.
Dann sehen wir vermutlich klarer und können dir bessere Hilfe geben.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von go616731-49):
es kam aber zu keiner außergerichtlichen Einigung
Tja, dann ist die Klage der nächste Schritt. Sie meint, sie ist im Recht. Ihr Anwalt sieht es vermutlich auch so. Wozu gibts das Familiengericht?

Zitat (von go616731-49):
da es nur um eine Differenz von lediglich 100 euro je Kindesunterhalt und 150€ Trennungsunterhalt geht.
Nun ja. Wenn mir als Kindsmutter mit 2 bei mir lebenden Kindern jeden Monat 350,- fehlen würden, würde mir evtl. auch das mit der Klage einfallen.

Zitat (von go616731-49):
Es ist doch auch die Zukunft des Trennungsjahres zu betrachten
Jetzt weiß keiner, wie die Zukunft wird. Niemand weiß zB. jetzt, ob die Ehefrau demnächst tatsächlich ihre Arbeitszeit/Verdienst aufstockt.

Außerdem hast du eine Anwältin--- die arbeitet für dich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Es wäre unglaublich hilfreich, wenn Du Deine Beiträge etwas strukturieren würdest. So ist das Lesen wirklich schwierig. Nur, wenn Du im tatsächlichen Leben genau so unstrukturiert bist wie hier, dann wundert mich auch nicht, dass Du die Unterhaltssache nicht in den Griff bekommst.

1. Zum Kindesunterhalt: Kinder haben einen Anspruch auf Austitulierung. Ist man sich nicht einig, dann entscheidet das Gericht. Aber man gratis auch beim Jugendamt einen Titel erstellen lassen. Dazu braucht es keine Einigung mit der Mutter. Hättest Du das über das Jugendamt hinsichtlich des unstreitigen Teils des Unterhalts geregelt, es also insoweit einen Titel gäbe, dann wäre das jetzt auch nicht Gegenstand des Verfahrens. Ob es jetzt noch Sinn macht, insoweit etwas anzuleiern, das muss der Anwalt abschätzen. Nur, insoweit hast Du den Gegenstandswert zu vertreten.

2. Unterhalt für Ex: hier geht es wohl zunächst um Trennungsunterhalt. Der ist ja erst zu berechnen, wenn man weiß, wieviel Kindesunterhalt zu zahlen ist, inkl. Mehrbedarf, und wenn geklärt ist, ob hier gewisse Einkünfte der Frau überobligatorisch sind. Das können wir hier den allgemeinen Äußerungen nicht entnehmen.

wirdwerden

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#7
 Von 
go616731-49
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nun ja. Wenn mir als Kindsmutter mit 2 bei mir lebenden Kindern jeden Monat 350,- fehlen würden, würde mir evtl. auch das mit der Klage einfallen.


Wenn du aber selbst noch Teilzeit arbeitest und dann noch aufstockst, mehr netto durch SK Wechsel bekommst, und der KV aus weniger netto das gleiche zahlen soll, ist ja nicht den Variablen angepasst

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go616731-49
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Jetzt weiß keiner, wie die Zukunft wird. Niemand weiß zB. jetzt, ob die Ehefrau demnächst tatsächlich ihre Arbeitszeit/Verdienst aufstockt.


Seine Ehefrau wusste das natürlich zu 100%

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von go616731-49):
Prozesskostenhilfe für Unterhaltsklage wurde beantragt ......... seitens Kindsmutter und wurde auch unverständlicherweise genehmigt.
Ja und? Diese wird sie ja auch wieder zurückzahlen müssen.

Zitat (von go616731-49):
Es wird über Leichen gegangen. Wie kann dies sein?
Willkommen im realen Leben.

Wenn deine Berechnungen richtig sind, dann hast du ja nichts zu befürchten. Jedem steht der Klageweg offen um seine Rechte durchzusetzen. Der Richter wird der unterlegenen Partei dann schon erklären warum diese unterlegen sein wird.

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von go616731-49):
Wenn du aber selbst noch Teilzeit arbeitest
Ja, ich habe alles gelesen. Es weiß jetzt niemand, ob die Ehefrau dann auf 40% aufstockt. Das ist doch gar nicht das Problem.
Aber was?
Wenn es zwischen den Eheleuten während des Trennungsjahres und mit Unterstützung von je 1 Anwalt nicht zu einer außergerichtlichen Vereinbarung zu Zahlungen kommt--- kann Klage erhoben werden. Der normale Weg.

Zitat (von go616731-49):
und der KV aus weniger netto das gleiche zahlen soll
Wo sollte denn geschrieben sein, dass KV und KM das gleiche zu zahlen hätten?

Lass mal bitte deine Anwältin für dich arbeiten, statt hier sowas auszuschütten.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)

Zitat (von go616731-49):
Wenn du aber selbst noch Teilzeit arbeitest und dann noch aufstockst, mehr netto durch SK Wechsel bekommst, und der KV aus weniger netto das gleiche zahlen soll, ist ja nicht den Variablen angepasst


Aber dann müsste dir das Verfahren doch sehr gelegen kommen. Dann wird ja anhand der neuen Variablen gerechnet, und wenn es so ist wie du darstellst, kann es doch sein, dass am Ende weniger Unterhalt rauskommt.
Wenn trotzdem mehr herauskommt, dann zeigt das ja nur, dass du bisher einfach nur zu wenig bezahlt hast und dann wäre die EX ja sowieso im Recht gewesen, mehr zu fordern.

So oder so wird doch am Ende ein Betrag herauskommen, der den aktuellen Gegebenheiten entspricht. Wenn du aber fürchtest, dass der Betrag höher wird, dann weißt du ja ganz genau, dass du jetzt eben NICHT genug bezahlst.

-- Editiert von User am 20. September 2022 16:51

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#12
 Von 
go616731-49
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wo sollte denn geschrieben sein, dass KV und KM das gleiche zu zahlen hätten?


Damit ist gemeint, dass der KV den gleichen geforderten Betrag zahlen soll, obwohl er weniger netto hat durch plötzliche Änderungen zu Ihren Gunsten

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go616731-49
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
So oder so wird doch am Ende ein Betrag herauskommen, der den aktuellen Gegebenheiten entspricht. Wenn du aber fürchtest, dass der Betrag höher wird, dann weißt du ja ganz genau, dass du jetzt eben NICHT genug bezahlst.


Genau, das weiss der Bekannte (KV) nicht, das wird nicht befürchtet, sondern eher, dass man sich daran begehrt um unnötige Kosten (Gebühren RA und Gericht) zu verursachen, weil man als KM genau weiss,dass der Mann das komplett ausgewogener Tasche zahlen muss und die KM aus Staatskasse es fröhlich probiert.

Das Gericht wird schon unparteiisch sein

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von go616731-49):
Damit ist gemeint, dass der KV den gleichen geforderten Betrag zahlen soll, obwohl er weniger netto hat durch plötzliche Änderungen zu Ihren Gunsten
Wie das nun richtig und rechtens ist--- wird das Gericht klären. Der Selbstbehalt wird dem KV auf jeden Fall bleiben.
Der KV kann seinem Anwalt hoffentlich besser als du erklären, was anliegt und befürchtet wird.

Deine sämtlichen Überlegungen sind erstmal für die Tonne.
Zitat (von go616731-49):
Das Gericht wird schon unparteiisch sein
Es wird über das Recht entscheiden. Die KM hat es genau richtig gemacht, nachdem der KV oder du nichts versteht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
go616731-49
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die KM hat es genau richtig gemacht, nachdem der KV oder du nichts versteht.


Ne, seine Frau weiss genau, dass es für sie nichts kostet und zerstört ihn anstatt sichbzu einigen. Alle Männer sollen Baden gehen, so sieht es das Recht wie es aussieht vor. Danke für deine geschriebene Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ist doch Quatsch, dass es nichts für sie kostet. Verfahrenskostenhilfe trägt nicht das Prozessrisiko, d.h., wenn sie verliert, trägt sie ab sofort die Kosten der Gegenseite. Und der Rest ist zunächst einmal ein Darlehen, dass sie auch zurückzahlen muss, soweit sie verliert.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
na, das wäre schon freiwillig tituliert worden, wenn die Berechnung der Realität entsprechen würde, es kam aber zu keiner außergerichtlichen Einigung, da die Kindsmutter nicht bereit für eine Einigung/Kontaktaufnahme bezüglich des Themas war und weiterhin forderte.
Der Vater hat den Unterhalt aber nunmal nicht titulieren lassen. Davon hat ihn nicht abgehalten. Er wollte ganz einfach nicht. Der Vater hat auch kein Recht darauf, dass die Mutter ihm antwortet, dass sie monatelang mit ihm diskutiert oder dass es zu einer (für den Vater günstigen) "Einigung" kommt. Das Gesetz sieht es so vor, dass die Mutter die Forderung an den Vater richtet und dieser daraufhin den Unterhalt titulieren lässt und die monatliche Zahlung aufnimmt. Die Mutter ist ihrer Rolle gerecht geworden. Der Vater hat getrödelt und offenbar gedacht, die Zeit für ihn spielen lassen zu können.

Zitat:
Wenn du aber selbst noch Teilzeit arbeitest und dann noch aufstockst
Was bedeutet das? Die Mutter bezieht Hartz4? Dann befindet sie sich per definition schon am Rande des Existenzminimums. Dann ist ist sie dazu verpflichtet, den Unterhalt gegen den Vater in maximaler Höhe geltend zu machen. Und dann lebt die Mutter wohl kaum in Saus und Braus.

Zitat:
und der KV aus weniger netto das gleiche zahlen soll
Anders als die Mutter hat der Vater nicht die Kinder bei sich leben. Das Gesetz sieht es dann durchaus so vor, dass er trotz weniger Einkommen mehr zahlen muss als die Mutter. Denn zum einen hat die Mutter durch die Kinder bedingt auch mehr Kosten. Zum anderen leistet sie ihren Anteil schon durch Pflege und Erziehung der gemeinsamen Kinder. Da der Vater hier "spart", muss er ebenhalt zahlen. Diese Rechnung geht vielleicht nicht immer ganz auf und ist nicht immer ganz fair. Aber Ihre Betrachtungsweise geht ja doch etwas zu kurz.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
go616731-49
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Der Vater hat getrödelt und offenbar gedacht, die Zeit für ihn spielen lassen zu können.


Komplett falsch. Die Kindesmutter wollte nichts anderes als dies per Gericht regeln lassen von Anfang an und kennt nur Ihren Betrag vor Ihren Augen.

Trotzdem danke für deine Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go616731-49):
Wie kann dies sein?

Was denn konkret?



Zitat (von go616731-49):
Es wird über Leichen gegangen.

Das hier?
Das ist ja nun nichts neues in solchen Fällen.



Zitat (von go616731-49):
Wieso wird diese Prozesskostenhilfe vom Gericht genehmigt

Oder das?
Das ist einfach erklärt.
Weil die Frau in den Augen des Gerichtes offenbar die Bedingungen bezüglich Bedürftigkeit, Erfolgsaussicht und Rechtsschutzbedürfnis erfüllt.
Und man in seiner Stellungnahme zu der Prozesskostenhilfe das Gericht nicht vom Gegenteil überzeugen konnte.



Zitat (von go616731-49):
Unterhalt einklagen geht doch nur, wenn man GAR KEINEN UNTERHALT leistet.

Wie kommt man denn auf so einen Unfug?

Im übrigen klagt sie ja nicht nur den fehlenden Unterhalt ein, sondern will diesen auch titulieren lassen.



Zitat (von go616731-49):
Durch solch eine Unterhaltsklage schädigt die Kindsmutter den Kindsvater monetär in Anwalts- und Gerichtskosten und wird existenziell bedroht, sodass er noch um die Existenz, Job und Wohnung bangen muss

Das hat man sich selber zuzuschreiben. Man hat ja offenbar nicht mal den für richtig erachteten Betrag freiwillig titulieren lassen. Dann wird als Folge jetzt halt das ganze Paket eingeklagt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Komplett falsch. Die Kindesmutter wollte nichts anderes als dies per Gericht regeln lassen von Anfang an und kennt nur Ihren Betrag vor Ihren Augen.
Schwachsinn. Hätte er den Unterhalt titulieren lassen (was er aber nicht wollte), dann wäre einer Klage (insoweit) von vornherein jede Erfolgsaussicht genommen gewesen und unmöglich wäre dann noch Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden.

Würde die Mutter unbedingt die gerichtliche Klärung gewollt, dann hätte sie nicht zuvor außergerichtliche Unterhaltsforderungen an den Vater gerichtet. Wäre der Vater den Forderungen nachgekommen, hätte die Mutter wohl kaum noch einfach so zum Spaß das Gericht eingeschaltet. Wenn Sie so schlau sind, warum haben Sie dem Vater dann nicht von Anfang an zur Titulierung des Unterhaltsanspruchs geraten?

Das Problem in diesem Fall ist hausgemacht. Und der Fall weist keine Besonderheiten auf. Die Ehefrau und Mutter will monatlich die Summe x+y. Der Ehemann und Vater hat die Familie verlassen und will jetzt nur noch Summe x zahlen. Aber nichtmals Summe x lässt er titulieren. Auch jetzt nach dem gerichtlichen Antrag der Ehefrau und Mutter hat er dies noch immer nicht getan. Der Mutter wird das zu bunt. Sie zieht vor das Familiengericht und fordert dort einen Titel für die Summe x+y. Da zwischen den Eheleuten und Eltern unstreitig zu sein scheint, dass der Ehemann und Vater zumindest Summe x schuldet (und zu titulieren hat), wird die Ehefrau und Mutter die Unterhaltssache auch zumindest im Umfang von Summe x für sich gewinnen.

Da der (Teil-)Erfolg der Mutter offensichtlich zu erwarten ist, bestand auch keine Möglichkeit, den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussicht abzulehnen. Dass die Mutter hier Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen hat, liegt ganz allein an dem überaus ungeschickten und nicht ansatzweise nachvollziehbarem Verhalten des Vaters. Dieser scheint wirklich ganz ganz schlecht informiert zu sein.

Reden Sie doch mal Klartext und präsentieren Sie ein paar Zahlen! Welches Nettoeinkommen haben Vater und Mutter? Wie alt sind die Kinder? Wie viel will die Mutter jeweils für sich und die einzelnen Kinder? Wie viel hat der Vater dem gegenüber angeboten? Wie viel zahlt er aktuell?


-- Editiert von User am 21. September 2022 00:57

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
dann wäre einer Klage (insoweit) von vornherein jede Erfolgsaussicht genommen gewesen und unmöglich wäre

Mit Ausnahme der strittigen 20% ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von go616731-49):
und die KM aus Staatskasse es fröhlich probiert.
Das ist schlicht falsch!
Zitat (von go616731-49):
e, seine Frau weiss genau, dass es für sie nichts kostet
Diese falsche Aussage wird durch Wiederholungen nicht richtiger!
Zitat (von go616731-49):
Die Kindesmutter wollte nichts anderes als dies per Gericht regeln lassen von Anfang an und kennt nur Ihren Betrag vor Ihren Augen.
Es ist ihr Recht dies von einem Gericht klären und titulieren zu lassen.

Ist doch völlig normal was hier abläuft. 2 Parteien sind sich nicht einig, also wird eine 3. Partei (Gericht) mit der Klärung beauftragt. Wo ist denn das Problem dies zu verstehen?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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