Unterhalt einklagen / Unterhaltstitel

16. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Phantheras
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt einklagen / Unterhaltstitel

Hallo Zusammen,

ich habe zwei Fragen zum Unterhalt der Kinder, verschiedenen Väter
- ob es Sinn macht ein Unterhaltstitel für einen Hartz 4 Empfänger zu errichten genauso es einzuklagen?
- wenn man Regelmäßig Unterhalt bekommt einen Unterhaltstitel zu errichten? Hat dies irgendwelche Auswirkung? Ist dies unhöflich?

Vielen Lieben dank

-- Editiert von Phantheras am 16.10.2018 14:29

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36 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Das alles kann man so pauschal nicht beantworten.

Es kann Sinn machen, zu vesuchen, einen Unterhaltstitel zu erwirken, auch bei ALG II Empfängern. Allerdings mit erheblichem Prozessrisiko. Und wenn man verliert, dann hängt man auch noch auf den Kosten. Wenn man gewinnt kann man irgendwann möglicherweise auch die aufgelaufenen Rückstände vollstrecken.

Das Durchsetzen von Ansprüchen bis hin zur Titulierung mag von den Verpflichteten als unhöflich empfunden werden. Es ist aber das Recht des Kindes und kann auch bei regelmäßigen Zahlungen von entscheidender Bedeutung sein, zumindest immer dann, wenn der Zahler finanziell in eine Schieflage gerät und dann andere Titelinhaber pfänden können, während das Kind noch auf eine Titulierung wartet.

wirdwerden

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#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Ist hier der Berechtigte oder der Verpflichtete ALG II Empfänger?

Unterhaltsberechtigte ALG II Empfänger sind vom vereinfachten Unterhaltsverfahren ausgeschlossen.

Und auch ein streitiges Unterhaltsverfahren ist schwierig. Aufgrund der gesetzlichen Prozessstandschaft nach § 265 Abs.2 ZPO müsste man den Klageantrag auf Zahlung an das Jobcenter stellen. Es besteht zudem Anwaltszwang. Das macht alles überhaupt keinen Sinn, kann man sich also getrost schenken.

Das Jobcenter kann seine übergegangenen Unterhaltsansprüche selbst geltend machen, dafür gibt es dort schließlich eine eigene Abteilung.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Ich hab es so verstanden, dass der Verpflichtete ALG II Empfänger ist.

wirdwerden

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#4
 Von 
Phantheras
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frage 1. - Der Erzeuger ist ALG 2 Empfänger ob er mal was Verdient hat weiß ich nicht. bekomme nur Unterhaltvorschuss!
Frage 2 - Der Vater zahlt Unterhalt

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Na ja, dann ist das was ich geschrieben hab, doch zutreffend, da ich vom richtigen Sachverhalt ausgegangen bin.

wirdwerden

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#6
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Also vielleicht stehe ich auch etwas sehr auf der Leitung heute, aber bei Frage 1 und Frage 2 geht es doch um unterschiedliche Konstellationen, ansonsten ergibt Antwort #4 doch gar keinen Sinn!? :???:

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#7
 Von 
Phantheras
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Also vielleicht stehe ich auch etwas sehr auf der Leitung heute, aber bei Frage 1 und Frage 2 geht es doch um unterschiedliche Konstellationen, ansonsten ergibt Antwort #4 doch gar keinen Sinn!? :???:


Ja dies sind 2 verschiedene Väter.
Was für einen Sinn hätte es denn dies zu machen?
Und welche Auswirkung würde es für die Väter geben? Deswegen Frage 1. ALG 2 Empfänger,
Frage 2 Arbeiter und zahlt immer Regelmäßig den Unterhalt ( Väter von meinem Jüngsten zugleich mein Freund )

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#8
 Von 
Phantheras
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Na ja, dann ist das was ich geschrieben hab, doch zutreffend, da ich vom richtigen Sachverhalt ausgegangen bin.

wirdwerden


Ich lebe teils von Arge. Was würde auf mich zu kommen? Wieso sollte ich nicht gewinnen. Meine Kinder hätte ja Anrecht auf Unterhalt. Oder versteh ich was falsch?

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Die Kids haben dann einen Anspruch auf Unterhalt, wenn der zum Unterhalt verpflichtete zahlen kann oder verschuldet nicht zahlen kann. Ansonsten nicht. Außerdem fließt Unterhalt natürlich in die Bedarfsgemeinschaft bei Dir ein, wenn Du auch Aufstocker bist. Bei dieser Konstellation gilt auch das, was @ Smogman geschrieben hat. Und, wie gesagt, das Prozessrisiko nimmt Dir keiner ab. Auch wenn Du PKH bekommst, musst Du im Fall des Verlierens die Verfahrenskosten der Gegenseite tragen. Und, unterm Strich wirst Du auch nicht mehr Geld haben, weil Du mit den Kids in Bedarfsgemeinschaft lebst.

wirdwerden

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#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Phantheras ):
Wieso sollte ich nicht gewinnen. Meine Kinder hätte ja Anrecht auf Unterhalt.


Kind 2 Hat einen U-Anspruch, der aber auch vom Vater 2 erfüllt wird. Wenn du Vater 2 zur Titulierung aufforders, obwohl er regelmäßig zahlt, wäre das zwar das Recht des kindes 2, es könnte aber die Beziehung zu Dir belasten.

Finanziell ändert sich hier derzeiz nicht. Also überlegen. Die rechtliche Seite ist klar, hier jönnen aber Emotionen eine sehr große Rolle spielen.

Kind 1 hat ebenfalls einen U-Anspruch gegen Vater 1. Dieser ist aber als Hartzer derzeit nicht leistungsfähig.

Da die H4-Regelungen nur unwesentlich schwächer ausgeprägt sind als die Anforderungen zur erhöhten Erwerbsobliegenheit, müsste man schon beim VKH Antrag glaubhaft machen, dass hier Erfolgsaussichten auf einen zu titulierenden Betrag bestehen. Gelingt Dir das nicht, bekommst Du einen "0" Titel.

Umgekehrt hätte es mehr Sinn gemacht. Der Vater 1 hätte seine Schuld damals titulieren lassen sollen, dann hätte er seine Unterhaltspflicht beim Jobcenter mitberücksichtigen lassen können.

Berry

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Moin, gibt es einen bestimmten Grund, warum du dich gerade jetzt mit dem Thema Titulierung des Unterhalts beschäftigst? Soll das vielleicht die Retourkutsche für den Antrag auf gemeinsames Sorgerecht des Vaters 1 sein?

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#12
 Von 
Phantheras
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Moin, gibt es einen bestimmten Grund, warum du dich gerade jetzt mit dem Thema Titulierung des Unterhalts beschäftigst? Soll das vielleicht die Retourkutsche für den Antrag auf gemeinsames Sorgerecht des Vaters 1 sein?


:???: So was mache ich nicht!!! :zoff: Es geht nicht um dem Vater!

Ich habe genau 4 Kinder:
Das erste Kind kommt vom Erzeuger Frage 1
das zweite und dritte Kind vom Erzeuger den du genannt hast aber um was hier aber nicht geht.
Und das letzte Kind geht es um Frage 2 und zu gleich mein Freund.
Der Erzeuger vom Kind Frage 1 hat sich nie um das Kind geschert desgleichen hätte ich es damals abtreiben sollen. Der letzte Stand das er zwischenzeitlich mal gearbeitet hatte und mal wieder nicht. Mehr weiß ich nicht. Deswegen einklagen und den Titel.
Das letzte Kind also von meinem Freund also Kind Frage 2 bekommt von meinem Freund, nur wollte ich wissen ob ein Titel was gutes ist! Hat mit einklagen nicht s zu tun.

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#13
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Also irgendwie geht mir der ständige Gebrauch des despektierlichen Begriffs "Erzeuger" inzwischen ganz gewaltig auf den Senkel.

Wenn ich das richtig gezählt habe, hast du vier Kinder von drei verschiedenen Vätern. Ein gewisser Verschleiß an Kindesvätern lässt damit schon - bei aller Wertschätzung - nicht leugnen.

Aber ganz gleich wie es sich verhält: Kein Vater darf als "Erzeuger" diffamiert werden. Sondern das sind die leiblichen Väter der Kinder. Und wenn dir deren Verhalten nicht gefällt, dann musst du dir schon vorhalten lassen, dass DU mit diesen Männern eine Beziehung eingegangen bist und mit ihnen Kinder gezeugt hast. Denn dazu hat dich ja vermutlich niemand mit vorgehaltener Waffe gezwungen.

Der Kindesvater des jüngsten Kindes wird derzeit noch als "Freund" bezeichnet. Ich frage mich schon, ob der nicht auch irgendwann zum "Erzeuger" mutieren könnte.

Man sollte Kindesväter ebenso wenig als "Erzeuger" titulieren, wie man Kindesmütter nicht als "promiskuitiv Gebärende" bezeichnen sollte.

Vielleicht solltest du künftig ganz einfach Kindesväter als Kindesväter bezeichnen. So wie ich Kindesmütter auch Kindesmütter nenne. Dann würdest du m.E. nämlich viel erwachsener wirken.

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Phantheras
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Marcus2009):
Also irgendwie geht mir der ständige Gebrauch des despektierlichen Begriffs "Erzeuger" inzwischen ganz gewaltig auf den Senkel.


Wenn dies dir nicht passt dann les es nicht. Ich nenne die Erzeuger so lange so bis sie es verdient haben als Vater genannt zu werden. Merkwürdig ist wieso meine Kinder das genauso sehen und ihre leibliche ( Väter ) nicht „Vater nennen" hm stimmt weil sie so wie nie da sind geschweige der eine sowieso nicht. Meine Kinder wissen alle woher sie kommen und wie ihre Erzeuger aussehen. Trotzdem nennen sie ihn nich Vater. Aus einem Grund! Wie kann man einen Vater nennen den man nicht mal richtig kennt geschweige mal sieht? Oder wie nennst du es sonst wenn die Kinder die dann adoptiert werden und zu den Pflegeeltern „Eltern" sagen bzw. „Mama und Papa"? Erstmal denken und dann schreiben!

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#15
 Von 
Phantheras
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Marcus2009):


Der Kindesvater des jüngsten Kindes wird derzeit noch als "Freund" bezeichnet. Ich frage mich schon, ob der nicht auch irgendwann zum "Erzeuger" mutieren könnte.


Wo schrieb ich „noch" Freund? Schrieb ich dazu Vater? Ja weil er auch der einzige ist der sich um sein Sohn genauso um die andere Kinder kümmert obwohl er nicht bei mir wohnt. Komisch dass sie zu ihm Papa sagen von sich aus! Wenn ich immer zu meinen anderen beiden sage dass der Papa euch am Sonntag abholt dann fragen Sie warum der ist doch häufig da. Dann sag ich immer ich meine Christian ( der Erzeuger ) und plötzlich verstehen Sie was ich meine. Oh komisch obwohl ich versuchte immer ihn Papa zu nenne gegenüber meinen Kindern!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Wir sind hier in einem Rechtsforum. Und da haben Leute wie ich eine sehr dedizierte Meinung dazu, wenn andere Menschen diffamiert werden.

Und darum geht es hier.

Zitat (von Phantheras ):
Trotzdem nennen sie ihn nich Vater.


Das tun sie wahrscheinlich deshalb nicht, weil du sie mehr oder weniger subtil dazu anhältst. Die Tatsache, dass dir nicht klar ist, dass DEINE Einstellung den Kindesvätern gegenüber auch das Verhalten der KINDER beeinflusst, zeigt mir dann schon, dass du nicht unbedingt reflektierte Ansichten vertrittst.

Zitat (von Phantheras ):
Wo schrieb ich „noch" Freund?


Hier zum Beispiel ! :)

Zitat (von Phantheras ):
Das letzte Kind also von meinem Freund also Kind Frage 2 bekommt von meinem Freund


Ich kann mir sehr wohl vorstellen, wie du von den anderen Kindesvätern in Gegenwart der Kinder sprichst. Die Aggressivität deiner Beiträge spricht Bände. Aber auch mit dem neuen Papa ist das ja noch nicht so ganz gefestigt.

Zitat (von Phantheras ):
obwohl er nicht bei mir wohnt.


Na ja, da lebt also der Papa von Kind Numero vier noch nicht mal mit dir zusammen. Meine Befürchtung, dass auch dieser Papa dann ruck zuck zum Erzeuger mutieren könnte scheint deshalb vielleicht nicht ganz so unbegründet zu sein.

Das hier ist ein Rechtsforum. Die fortgesetzte Verwendung der Bezeichnung "Erzeuger" erfüllt m.E. den Tatbestand der Beleidigung. Und deshalb würde ich vorschlagen, dass du ganz einfach von deiner Palme herunter kommst, und Kindesväter schlicht und ergreifend Kindesväter nennst. Auch wenn du sie noch sehr verachtest. Denn ob du so ein "Engelchen" bist ... da würde ich dann schon eher erst mal die Meinung der verflossenen Kindesväter hören wollen ... :)



-- Editiert von Marcus2009 am 17.10.2018 14:19

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Phantheras ):
Ich habe genau 4 Kinder:
Sorry, ich hab da auch nicht so den Überblick gehabt. Aber ich meinte diesen Vater, über den du so beleidigend hergezogen bist, weil er sich nie gekümmert hat und nun das Sorgerecht will. Es gibt also 1Mutter, 3 Väter und 4 Kinder. Es geht um den Vater von Kind1 und den Vater von Kind 4. Richtig sortiert?
Du bekommst Kindergeld für 4 Kinder,
du bekommst UH-Vorschuss für Kind 1
du bekommst Unterhalt vom Vater von Kind 2+3.
du bekommst Unterhalt vom Vater von Kind 4.
Soweit korrekt?
Es geht nun
a) um den Vater von Kind 1, du weißt nicht, was der früher mal verdient hat. Ist jetzt egal, wenn du jetzt einen Unterhaltstitel einklagen willst.
b) um den Vater von Kind 4, du weißt nicht, ob das unhöflich ist und ob überhaupt ein Titel was Gutes ist. Dieser Vater von Kind 4 ist der Neue.

Da fasse ich mal zusammen, bevor hier der Deckel drauf gemacht wird:
Der eine findet Unterhaltstitel gut, der andere verflucht ihn. Kommt eben drauf an. Jedes Ding hat 2 Seiten. Da es hier so viele verschiedene Konstellationen gibt, meine ich: Für dich bzw. für deine zunächst 4 Kinder sind U-Titel immer gut.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Phantheras
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Marcus2009):


Das tun sie wahrscheinlich deshalb nicht, weil du sie mehr oder weniger subtil dazu anhältst. Die Tatsache, dass dir nicht klar ist, dass DEINE Einstellung den Kindesvätern gegenüber auch das Verhalten der KINDER beeinflusst, zeigt mir dann schon, dass du nicht unbedingt reflektierte Ansichten vertrittst.

Ich beeinflusse meine Kinder wenn ich den Erzeuger Papa nenne? Wieso machen Sie es dann nicht? Nur wenn ich hier es schreibe oder bei andere sage heißt es noch lange nicht dass ich es gegenüber meinen Kinder mache!

Zitat (von Phantheras ):
Wo schrieb ich „noch" Freund?


Hier zum Beispiel ! :)

Zitat (von Phantheras ):
Das letzte Kind also von meinem Freund also Kind Frage 2 bekommt von meinem Freund


Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Wo schrieb ich „noch"?


Ich kann mir sehr wohl vorstellen, wie du von den anderen Kindesvätern in Gegenwart der Kinder sprichst. Die Aggressivität deiner Beiträge spricht Bände. Aber auch mit dem neuen Papa ist das ja noch nicht so ganz gefestigt.

Vorstellen? Hm aha deswegen weiß du ja auch dass Vater a. Sich seit Geburt sich von seinem Kind nicht blicken gelassen hat und ich kein Kontakt habe weil dies ausschließlich nur über s Jugenamt läuft? Und bei den Mädels auch nicht die Übergabe mache? Na dann! Aber dies gehts es hier nicht.

Zitat (von Phantheras ):
obwohl er nicht bei mir wohnt.


Na ja, da lebt also der Papa von Kind Numero vier noch nicht mal mit dir zusammen. Meine Befürchtung, dass auch dieser Papa dann ruck zuck zum Erzeuger mutieren könnte scheint deshalb vielleicht nicht ganz so unbegründet zu sein.

Er wohnt nicht bei mir weil ich in einer 3-zimmerwohnung wohne und dies schon zu klein ist und wir schon vergebens eine Wohnung suchen. In deiner Stelle würde ich mein Mund nicht so aufreisen wenn du uns nicht kennst! Deine Unterstellungen sind unter aller Sau! Am besten gehst du wenn du mir nicht Helfen willst bei meinen Fragen sondern lieber irgendwas behaupten willst!




-- Editiert von Marcus2009 am 17.10.2018 14:19


-- Editiert von Phantheras am 17.10.2018 15:38

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Phantheras
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Phantheras ):
Ich habe genau 4 Kinder:
Sorry, ich hab da auch nicht so den Überblick gehabt. Aber ich meinte diesen Vater, über den du so beleidigend hergezogen bist, weil er sich nie gekümmert hat und nun das Sorgerecht will. Es gibt also 1Mutter, 3 Väter und 4 Kinder. Es geht um den Vater von Kind1 und den Vater von Kind 4. Richtig sortiert?
Du bekommst Kindergeld für 4 Kinder,
du bekommst UH-Vorschuss für Kind 1
du bekommst Unterhalt vom Vater von Kind 2+3.
du bekommst Unterhalt vom Vater von Kind 4.
Soweit korrekt?
Es geht nun
a) um den Vater von Kind 1, du weißt nicht, was der früher mal verdient hat. Ist jetzt egal, wenn du jetzt einen Unterhaltstitel einklagen willst.
b) um den Vater von Kind 4, du weißt nicht, ob das unhöflich ist und ob überhaupt ein Titel was Gutes ist. Dieser Vater von Kind 4 ist der Neue.

Da fasse ich mal zusammen, bevor hier der Deckel drauf gemacht wird:
Der eine findet Unterhaltstitel gut, der andere verflucht ihn. Kommt eben drauf an. Jedes Ding hat 2 Seiten. Da es hier so viele verschiedene Konstellationen gibt, meine ich: Für dich bzw. für deine zunächst 4 Kinder sind U-Titel immer gut.



Vielen liebe Dank für dein Beitrag
So stimmt es.
Naja für mich ist das ja eh unrelewant für mich zählt nur die Kinder. Und da ich ja nicht weiß was der andere Vater macht dachte ich hilft was. Nur wenn ich verliere und plötzlich Schulden habe bzw Gerichtskosten habe nur weil er kein Geld hat, finde ich dass alles eher schwachsinnig. Besonders werde ich bestraft wenn ich was nicht weiß.

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#20
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Phantheras ):
Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Wo schrieb ich „noch"?


Ich kann sehr gut lesen. Ich kann sogar sehr gut zwischen den Zeilen lesen. Aber irgendwie ist deine etwas "feinsinnige Logik" nicht so ganz nachvollziehbar. Du nennst den Kindesvater von Kind Numero vier "Freund" und dabei bleibt es.

Zitat (von Phantheras ):
Hm aha deswegen weiß du ja auch dass Vater a. Sich seit Geburt sich von seinem Kind nicht blicken gelassen hat und ich kein Kontakt habe weil dies ausschließlich nur über s Jugenamt läuft?


Na klar weiß ich das. Das hast ja jetzt oft genug hier eingestellt. Trotzdem ist das kein Grund ausfällig zu werden und den Kindesvater als "Erzeuger" zu bezeichnen.

Zitat (von Phantheras ):
In deiner Stelle würde ich mein Mund nicht so aufreisen wenn du uns nicht kennst! Deine Unterstellungen sind unter aller Sau! Am besten gehst du wenn du mir nicht Helfen willst


HIer muss niemand gehen, solange er ruhig und sachlich argumentiert. Das ist hier nämlich ein kostenloses Forum zum öffentlichen Meinungsaustausch. Oder hast du etwas für die Teilnahme an diesem Forum bezahlt ?

Ihr würde vorschlagen, dass du deinen Ton mäßigst. Denn wenn du deinen Partnern gegenüber mit der gleichen Aggression auftrittst wie mir gegenüber, dann kann ich schon verstehen, warum deine Beziehungen scheitern.







-- Editiert von Marcus2009 am 17.10.2018 15:58

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Na ja, der Vater, um den es hier geht, ist ja wohl der, für den es Unterhaltsvorschuß gibt. Da guckt doch dann die Unterhaltsvorschußkasse schon, ob sie das Geld zurückbekommen kann. Und selbst wenn er zahlen müsste, wo willst Du denn was vollstrecken? Und Du hast keinen Cent mehr in der Tasche als jetzt.

Was hier schwachsinnig ist, damit halte ich mich bei der Lebensorganisation lieber zurück. Auf jeden Fall wehre ich mich als anständige Steuerzahlerin dagegen, dass wir neben Dir und auch Deinen Kindern nun Dein persönliches Vergnügen eines Rachefeldzuges finanzieren sollen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
JessieR
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 80x hilfreich)

Zitat (von Phantheras ):
Er wohnt nicht bei mir weil ich in einer 3-zimmerwohnung wohne und dies schon zu klein ist und wir schon vergebens eine Wohnung suchen.


Normalerweise sucht man sich ja auch erst eine Wohnung bevor man ein Kind hat. vor allem wenn man schon drei andere Kinder hat.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Phantheras ):
Nur wenn ich verliere und plötzlich Schulden habe
Welche Schulden und was könntest du verlieren? Du erhältst für das Kind 1 doch längst UH-Vorschuss, gerade weil dieser Vater selber nicht zum Unterhalt fähig ist. Den Vorschuss gibts übrigens max. bis zum 18. Geburtstag des Kindes.
Verdient dieser Vater 1 jemals wieder genug, muss er den UH-Vorschuss klein-klein zurückzahlen.
Sorry, du verstehst es wohl tatsächlich gar nicht. Was würde dir denn eine Klage auf den Unterhaltstitel bringen? Bitte sag das doch mal.
Wie alt ist das Kind 1 eigentlich?

Danke @wirdwerden für deinen letzten Satz.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Phantheras
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von JessieR):
Zitat (von Phantheras ):
Er wohnt nicht bei mir weil ich in einer 3-zimmerwohnung wohne und dies schon zu klein ist und wir schon vergebens eine Wohnung suchen.


Normalerweise sucht man sich ja auch erst eine Wohnung bevor man ein Kind hat. vor allem wenn man schon drei andere Kinder hat.


da stimm ich dir zu! aber es war nicht normalerweise!

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Phantheras
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Marcus2009

auf deine Sätze beantworte ich nicht mehr. Wenn ich sachlich bleiben soll wieso machst du dies dann nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Na ja nach so viel sexueller Erfahrung sollte man eigentlich wissen, wie das mit der Zeugung von Kindern funktioniert. Denn es gab ja nur eine Jungfrauenzeugung, und die ist ja über 2000 Jahre her.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Phantheras
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Na ja, der Vater, um den es hier geht, ist ja wohl der, für den es Unterhaltsvorschuß gibt. Da guckt doch dann die Unterhaltsvorschußkasse schon, ob sie das Geld zurückbekommen kann. Und selbst wenn er zahlen müsste, wo willst Du denn was vollstrecken? Und Du hast keinen Cent mehr in der Tasche als jetzt.

Was hier schwachsinnig ist, damit halte ich mich bei der Lebensorganisation lieber zurück. Auf jeden Fall wehre ich mich als anständige Steuerzahlerin dagegen, dass wir neben Dir und auch Deinen Kindern nun Dein persönliches Vergnügen eines Rachefeldzuges finanzieren sollen.

wirdwerden


Ich versteh dich da voll und ganz. Aber auch ich zahle steuern. Aber um dass geht es ja nicht. Ich denke auch wenn ich Unterhaltvorschuss bekomme habe ich mindestens 6 Jahre es nicht bekommen. Da ja der Untergalvorschuss damals nur bis vollendet 6 Jahre ging. Letztendlich geht es ja auch darum. Ich weiß nicht was die Unterhaltstelle macht, aber was ich gesehen habe nicht viel zumindest bei ein andrem Fall. Unter Strich würdevich eh auf Null kommen. Aber es geht mir sich darum dass auch der Kindsvater zahlt!

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Phantheras
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Phantheras ):
Nur wenn ich verliere und plötzlich Schulden habe
Welche Schulden und was könntest du verlieren? Du erhältst für das Kind 1 doch längst UH-Vorschuss, gerade weil dieser Vater selber nicht zum Unterhalt fähig ist. Den Vorschuss gibts übrigens max. bis zum 18. Geburtstag des Kindes.
Verdient dieser Vater 1 jemals wieder genug, muss er den UH-Vorschuss klein-klein zurückzahlen.
Sorry, du verstehst es wohl tatsächlich gar nicht. Was würde dir denn eine Klage auf den Unterhaltstitel bringen? Bitte sag das doch mal.
Wie alt ist das Kind 1 eigentlich?

Danke @wirdwerden für deinen letzten Satz.



ich meine mit schulden die gerichtskosten. wie erwähnt gab es damals kein vorschuss mehr sondern wurde jetzt letztens geändert.es betrifft somit mindestens 6 Jahre.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Der Unterhaltsvorschuß ging immer bis 12 Jahre.

Also geht es um grenzenlose Selbstverwirklichung. Und die sollen wir Steuerzahler finanzieren? Kann ja wohl nicht wahr sein. Und ich frag mich natürlich, wenn Du so viele Steuern zahlst, wieso Du dann Aufstockerin bist. Du bist ein Sozialfall, okay. Das akzeptiere ich ja. Dafür zahle ich auch gerne Steuern. Aber nicht für Prinzipienreiterei.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Marcus,

du sprichst mir aus der Seele.

Ich weiß nicht ob die Dame öfters bei "Bauer sucht Frau" mitmacht?

Würde sie Mütter die sich nicht um ihre KInder kümmern "Gebährmaschinen" nennen?

Und dann der Ton ? ( sie scheint mir öfters in Facebook-Gruppen unterwegs zu sein )

edy





Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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