Unterhalt f. NICHT leibliches Kind

7. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
baerbel00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt f. NICHT leibliches Kind

hallo zusammen,

wir haben ein kleines problem, und wissen nicht wirklich weiter. sorry, falls ich etwas durcheinander schreibe, aber ich grüble da schon einige monate drüber und komme auf keinen grünen zweig.

mein freund, geschieden, hat aus dieser ehe 2 kinder.
ein paar monate nach der geburt des 2. kindes, eröffnete ihm seine exfrau das sie nicht weiß, ob er der Vater des kindes ist.

er hat damals nichts unternommen, für ihn war (und ist) es einfach "seine tochter". er hat sie gewickelt, gefüttert usw.. was man halt als vater so macht.

bei der geburt, gab die kindesmutter ihn als vater an.

mittlerweile ist das mädchen 6 jahre alt... mein freund hat immer unterhalt bezahlt usw.

vor einigen wochen gab es einen streit und die kindesmutter meinte zum großen (die mutter meines freundes war dabei) das das mädchen nicht seine richtige schwester sei, das sie einen anderen papa hat.

sie wußte es also das mein freund nicht der leibliche vater des kindes ist. es weiß eigentlich jeder, das mädchen hat nicht die geringste ähnlichkeit mit der familie meines freundes.

hm.. wir haben seit 5 monaten eine gemeinsame tochter, sie sieht aus wie mein freund. hat seine augen, seine grübchen usw...
das problem ist, das wir am 5. eines monats schon nicht mehr wissen, wie wir essen kaufen sollen.
ich wohne mit meinem freund zusammen, angeblich verdient er zuviel, sodaß ich keine hilfe zum lebensunterhalt bekomme.

mein freund hat nun mit einem anwalt gesprochen, dieser meinte mein freund kann nun nichts mehr machen. weder vaterschaftstest oder ähnliches. er muß also weiter unterhalt zahlen... auch wenn es nicht sein leibliches kind ist.

es kann doch nicht sein, das ein mann - der es "versäumt" sofort einen vaterschaftstest zu machen (er war damals einfach nur fertig, für ihn ist es seine tochter - für die kleine ist er der papa) - nun zahlen muß.
es kann doch nicht sein, das ein leibliches kind, genausoviel ansprüche hat wie ein nicht leibliches kind?!?!?

er hat auch angst, wenn er denn was unternimmt (wenn er denn könnte) das er die kleine dann nicht mehr sehen darf.

was können wir tun,
können wir überhaupt was tun?

seine exfrau wird einen teufel tun und etwas unternehmen - es würden ihr schließlich über 200 euro unterhalt fehlen.

lieben dank

baerbel00

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

http://www.vaterschaftstest-unkommerziell.de/urteile/olg-karlsruhe-2003.html

Unabhängig davon ob es überhaupt noch möglich ist: entweder er will der *Papa* sein oder er will es nicht, aber dann mit allen Konsequenzen.

Dein Freund sollte seinen Kindern erklären, dass er von der Kleinen vielleicht nicht der leibliche Vater ist, aber trotzdem der Papa.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-634
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
baerbel00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)


tja, das mit der 2-jahres-frist ist eben das "problem".
"geahnt" das er nicht der leibliche vater ist hat er es ja ab dem zeitpunkt an dem ihm seine ex mitteilte das sie nicht weiß ob er der vater ist.
(sie haben in dem jahr in dem die kleine entstand, nur EINMAL...)

er war eben damals so fertig, er wollte es einfach nicht wahrhaben.

wir sehen es halt einfach nicht ein, das er für die kleine unterhalt bezahlen soll - wir aber nicht wissen, wie wir bis ende des monats noch babynahrung kaufen kann.

ach ich weiß gar nicht was ich noch denken soll...

er wäre auch bereit, für unsere tochter unterhalt zu bezahlen...
nur finde ich das persönlich bescheiden, da ich ja damit trotzdem den lebensunterhalt (lebensmittel usw) für uns alle bestreiten muß. deswegen haben wir auch nicht mehr geld..

ach sorry, ich bin einfach nur durcheinander.





1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cliff
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 15x hilfreich)

Level seit wann bist du denn verheiratet? Vor einigen Tagen hast Du doch von Problemen wegen der Verlobung geschrieben? Du solltest Dich zuminderst erinnern was Du mit welchem Nick schreibst,-))

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-634
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marcel Ludwig
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)


Hallo zusammen. Bin neu hier und hab gleich hierzu eine Frage.
Ich bin in der gleichen Lage wie der Freund der Beitrageröffnerin.
Aber ich hatte bisher keine Bedenken daß mein Sohn nicht "mein" Sohn sein könnte. Aber er hat keinerlei Ähnlichkeit mit meiner Familie. Ich bezahle Unterhalt für das Kind seit knapp 4 Jahren. Er wird im Januar 2007 9 Jahre alt. Kann ich hier noch gegen vorgehen und mittels eines Vaterschaftstests die Unterhaltszahlung beenden. Falls ich keine Anworten auf diesen Beitrag erhalte, er ist ja schon älter, lege ich einen neuen Beitrag an. Für Antworten bedanke ich mich.

MfG
Marcel

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Meine Kinder haben auch keine Ähnlichkeit mit ihrem Vater, da haben sich eben meine Gene durchgesetzt.
Wenn du bisher keine Bedenken hattest, was soll das dann???

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hm........meine Kinder haben keinerlei Ähnlichkeit mit mir, und ich weiß, das ich die Mama bin ;)

Scherz beiseite.

Bis zu 2 Jahren nach Bekanntwerden der evtl unstimmigkeiten kann man eine Vaterschaft anfechten.

Nichts desto trotz........ein Vaterschaftstest gibt im Zweifel doch immer Gewißheit, und im Falle des Falles ist er günstiger, als lebenslang zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Hunter54
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 26x hilfreich)

Das ganze Problem wäre mit einem Schlag gelöst, wenn bei jeder Geburt festgestellt würde,wer der Vater ist.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
kfstj
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 6x hilfreich)

@hunter54:

Gute Idee, nur dass man leider meistens lediglich feststellen kann, wer nicht der Vater ist. Ich weiß nicht, ob das eine Idee im Sinne des Kindes wäre...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Marcel Ludwig
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

also danke erstmal für die Antworten.
Ich hege deshalb Zweifel, weil das Kind
beim ersten "Akt" entstanden sein soll. Sie hatte zu der Zeit noch einen Freund und mit mir lediglich einen "One Night Stand".
ich hatte aber das Kind halt als "mein" Kind angesehen und deshalb nie weiter drüber nachgedacht.
Wenn ein Vaterschaftstest zweifelfrei meine "Nicht- Vaterschaft" bestätigen würde, hieße das, das meine Ex- Frau sich nun den richtigen Vater greifen muß, um Unterhalt zu bekommen? Oder muß ich dennoch weiter zahlen, weil es sozusagen "verjährt" ist.

Danke im Voraus.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.831 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen