Unterhalt für 1. Kind neu berechnet / neues Kind später

15. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Neo_28
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für 1. Kind neu berechnet / neues Kind später

Vom JA wurde der Unterhalt für mein von mir getrennt lebendes Kind neu berechnet. Mit der Mutter war ich nur 3 Jahre zusammen.

Mein Netto wurde vom JA bereinigt:

Netto zzgl. Steuerrückerstattung Monat abzgl. berufsbedingte Fahrtkosten, ergab ein bereinigtes Netto in Höhe von 985,00 EURO.
Selbstbehalt ist 750,00 EURO, demzufolge steht für die Unterhaltszahlung ein Betrag in Höhe von 235,00 EURO zur Verfügung. Laut Tabelle zahle ich neu 222,00 EURO (Kind 6 Jahre alt). Alles kein Problem.

Meine neue Freundin und ich möchten auch ein Kind. Was steht dann diesem Kind zu. Der Rest zwischen den 222,00 und 235,00 EURO ? Oder steht ihm nichts zu, weil wir zusammen leben. Ich habe gehört das zwischen den Kindern nicht unterschieden wird, dass dann die 235,00 EURO zwischen beiden Kindern aufgeteilt werden. Wenn das so wäre, was ist dann zu tun? Regelt das dann das JA wenn meine Freundin zum JA geht und mich als unterhaltspflichtigen Vater angibt oder wie läuft das ?

Vielen Dank schon im voraus für jede Antwort.


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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neo_28
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer kann mir helfen ?

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#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
das ist richtig.
I.d.R. sind alle unterhaltsberechtigten Kinder gleichberechtigt. ( Vom moralischen Aspekt, dass man sich evtl. unter diesen Umständen kein 2. Kind anschaffen sollte, mal abgesehen ).
Es gibt allerdings auch Urteile, die das das 2. Kind benachteiligen. ( Einzelfallentscheidung)

Im Falle eines Mangelfalles würden die 235 EU anteilig ( nach Altersstufe ) aufgeteilt werden, sofern nicht andere Faktoren für den Richter noch eine Rolle spielen.

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#3
 Von 
mabuse
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
was halt auch noch, nach meiner Erfahrung, passieren kann ist dass dein Selbstbehalt heruntergesetzt wird wenn du mit deiner neuen Freundin zusammenwohnst.

Das kann bis zu 20% sein, damit du den vollen Unterhalt für das erste Kind bezahlen kannst.

Es ist wirklich nicht klug als unterhaltspflichtiger ein weiteres Kind in die Welt zu setzen.

Grüße

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#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
ich denke mal, der SB ist schon gekürzt worden. Er schrieb was von 750 EU.
Wenn allerdings die Freundin auch ein Baby bekommt, könnte es anders aussehen, da er auch ihr dann die ersten 3 Jahre unterhaltspflichtig ist. Sie würde zwar nichts bekommen, da minderjährige Kinder vorrangig sind aber der SB wird in diesen Fällen i.d.R. auch nicht gekürzt.

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#5
 Von 
mabuse
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist halt die Frage ob seine Freundin Einkommen hat.

Wenn sie Einkommen hat wird ihm nach meiner Erfahrung sehr wohl der Selbstbehalt nochmals gekürzt.
840 Euro - 20% = 672 Euro

Grüße

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#6
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo, sein SB muss nicht zwangsläufig um 20% gekürzt werden, nur weil seine Freundin über Einkommen verfügt. Hier kommt es auch auf die Höhe der Miete, Nebenkosten, potenzielle erhöhte Fahrtkosten und andere abzugsfähige Kosten an. Es KANN soweit gekürzt werden, wenn er nicht in der Lage ist, den Mindestunterhalt zu zahlen, muss aber nicht.

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#7
 Von 
mabuse
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

OK es KANN so kommen.

Es kann aber auch so kommen dass wenn seine Exfrau es nicht akzeptiert das sie weniger bekommen soll durch ein Gericht festgelegt wird dass er eine Feierabend Arbeit aufnehmen muß um mehr Unterhalt an das erste Kind zu zahlen.

So ist es zumindest einem meiner Bekannten passiert.

Den Richter hat es dann nichtmal interessiert ob er überhaupt eine Feierabend Arbeit findet.

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#8
 Von 
Murckel00
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

aaa

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#9
 Von 
Neo_28
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Teufelin,

was meinst du mit: ... den Mindestunterhalt zu zahlen ... wie hoch ist dieser.

Meine Freundin würde nach der Schutzfrist wieder arbeiten gehen, natürlich nur 3-4 Stunden am Tag. Für die Zeit haben wir meine Mutti da. Ghet leider finanziell nicht anders.

Ich selbst gehe im 3-Schicht-System arbeiten, wann bitte soll ich noch eine 2. Tätigkeit aufnehmen mabuse ?

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#10
 Von 
mabuse
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Äh ?
3 Schichtbetrieb mit Steuerrückerstattung monatliches Einkommen von 985,00 EURO ??

In welchem Land arbeitest du eigentlich ???
Kongo ?? wo du auch noch täglich hin und zurück fährst.

Sorry, glaub ich nicht.

Gruss
leo

-- Editiert von mabuse am 17.01.2005 17:21:51

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#11
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Also - das kommt mir nu auch spanisch vor. Selbst in heutigen Zeiten!!
Neo, von wem ist das unterhaltsrelevante Einkommen berechnet worden?? Oder arbeitest du nicht Vollzeit?

Ich gehe davon aus, dass du in Ostdeutschland lebst - da liegt dein Selbstbehalt bei 775 EU, sofern keine sonstigen Vorteile maßgebend sind und zu einer Kürzung führen könnten.

PS: Der Mindestunterhalt für ein 6 jähriges Kind beträgt zur Zeit 222 EU.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Neo_28
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe 7,80€ Stundenlohn, was ist da spanisch. Die 985,- € sind auch bereinigtes Netto, sprich durchschnittliches Netto abzgl. 280,- € Fahrtkosten (km x 0,27€ x Arbeitsage im Jahr) zzgl. 49,- € mtl. Einkommensteuerrückserstattung.

Der Lohn an sich ist für die Verhältnisse okay, man ist froh arbeiten gehen zu dürfen. Besser als ALG und Harz IV bzw. auf dem Sofa rumlungern.

Der Selbstbehalt beträgt hier 750,- €, habe auch die Unterhaltsleitlinien studiert, die Berechnung ist richtig. Deshalb kommen auch die 222€ raus.

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#13
 Von 
Neo_28
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Frage steht mir noch aus meiner 1. Mail offen. Wenn das 1. Kind die 222€ erhält, steht dem 2. Kind nur den Rest von 13€ zu oder wird der Betrag von 235€ (Differenz 985€ bereinigtes Netto zu 750€ Selbstbehalt) aufgeteilt ?

Wie hoch ist der Mindestunterhalt ?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Na, dann hast du aber mehr als Glück gehabt, dass dir 280 EU Fahrtkosten angerechnet wurden ! Bleibt nur zu hoffen, dass ein Familiengericht dies bei einer potenziellen Neuberechnung auch tun wird.

Auf deine Frage hatte hatte ich dir schon geantwortet: Der Differenzbetrag wird anteilig nach Altersgruppe der Kinder aufgeteilt.
Aber Vorsicht: Bei einer eventuellen Neuberechnung muss - wie schon erwähnt - nicht alles angerechnet werden, was bisher angerechnet wurde, da der Mindestunterhalt für alle minderjährigen Kinder möglichst gesichert sein soll.
Bei einer potenziellen Klage seitens deiner Exfrau musst du schon auf seinen sehr guten Richter hoffen, der dir in deinem Falle 280 EU Fahrtkosten anrechnet.
Viel Glück bei eurem Vorhaben.....

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Neo_28
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für eure Auskunft. Ich denke mal wenn es dann mal mit unserem Baby dann soweit ist, dann kann sicherlich auch ein Anwalt helfen.

Übrigens die Kilometer x die 0,27€ sind in den Unterhaltsleitlinien festgeschrieben, in unserem Bundesland gibt es die 5% nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Das mag schon sein, Neo - nur sind 280 EU bei deinem Einkommen recht heftig und MÜSSEN nicht angerechnet werden. Ebensogut kann man verlangen, dass du mit öffentlichen Verkehrsmitteln etc. fährst oder dir eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes suchst.
FESTGESCHRIEBEN ist gar nichts! Wie du schon erwähnst : Es sind lediglich Richtlinien und im Falle eines Mangelfalles wird dir i.d.R. nichts angerechnet, was dem Richter nicht unbedingt notwendig erscheint.
Aber das bleibt abzuwarten - wollte dir damit nur sagen, dass du nicht unbedingt damit rechnen und planen kannst, dass lediglich die 235 EU geteilt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Neo_28
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Arbeitsstätte ist nicht mit Bus oder bahn erreichbar, haben alle Verbindungen durchgecheckt. Der Betrieb hat mir das auch bestätigt, deshalb wurden auch die Fahrtkosten anerkannt, sonst hätten die es nicht getan. Die wollten diese Bestätigung haben.

Ich hatte noch eine Frage, was ist der "Mindestunterhalt" ? Woraus errechnet er sich ? Ist das die Summe analog Unterhaltsvorschuss die das JA zahlt falls der Vater total zahlungsunfähig ist, sprich 106€ von 0-6 Jahren und 145€ von älterern Kindern bis unter 12 Jahren ?

Leider finde ich nichts im Internet dazu.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
Der (Mindest)unterhalt wird nach Düsseldorfer Tabelle ( bzw in deinem Falle Berliner Tabelle ) errechnet. Schau mal hier rein. Wenn du ganz nach unten scrollst, bekommst du die entsprechenden Beträge mit anteiliger Kindergeldanrechnung.

http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=257

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Neo_28
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Teufelin, danke für den Hinweis. Ich habe es mir gleich angeschaut und versucht durchzurechnen. Angenommen mein Selbstbehalt von 750€ wird um 20% gekürzt (da wir in Partnerschaft leben), dann bleiben 600€ Selbstbehalt. Die 775€ wie es in der Internetseite stand stimmt nicht, jedenfalls nicht für unser Bundesland (OLG hat die 750€ festgelegt).

Meine 985€ - 600€ = 385€. Für das 1. Kind bleiben die 222€ und für das 2. Kind 171€, macht insgesamt 393€, ich habe aber nur 335€, 58€ zu wenig. Wie verhält es sich dann ?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mesalla
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 13x hilfreich)

Sorry, ichwill jetzt doch nochmal was schreiben.

Warum verzichtet ihr nicht auf das Kind ?
Das ist doch keinLeben mehr für alle Beteiligten bei deinem geringen Einkommen.

Setzt dir deine Freundin das Messer auf die Brust ?
Kind oder ich such einen anderen ?

Dann lass sie gehen, denn später wird sie rumheulen dass das Leben so bescheiden ist weil zu wenig Geld da ist

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@Neo,
KEINER kann dir sagen, wie es sich dann verhält. Deshalb schrieb ich ja auch schon 5x, dass dies Einzelfallentscheidungen sind. Wenn du ganz viel Glück hast, wird dein SB gar nicht gekürzt. Wenn du Pech hast, bleibt alles beim alten und du musst weiterhin den Mindestunterhalt an das erste Kind zahlen.
Oder aber es gibt eine Mangelfallberechnung. In diesem Falle würde nach Aölterstufe des Kindes anteilig geteilt werden. Ohne jetzt groß zu rechnen, würde das erste Kind dann ungefähr 40 EU weniger bekommen.

Aber, lieber Neo, wie kann man ein 2. Kind planen, wenn man über die 60 EU, die du evtl. unter dem Selbstbehalt liegen würdest, diskutieren muss?

Wenn man bei eurer schlechten finanziellen Situation und dem Wissen, dass man noch einem anderen Kind unterhaltspflichtig ist, noch ein Kind in die Welt setzen möchte, ist es OK. Sicher hat auch eine Zweitfamilie das Recht, Kinder zu haben aber wenn man über 60 EU nachdenken muss, die evtl. fehlen, dann sollte man sich das Ganze noch einmal überlegen, denk ich.

Und genauso könnte dies im übrigen auch ein Richter evtl. sehen und alles beim alten belassen. KANN - MUSS aber nicht. Das wirst du abwarten müssen. Alles Ermessenssache des Richters - bzw. Jugendamtes!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Neo_28
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

mesalla, meine Freundin drückt mir keine Pistole auf die Brust, warum auch. Es ist doch nur selbstverständlich das man sich in einer intakten Partnerschaft ein Kind wünscht, oder? Meine 1. Beziehung war nicht das was man "Beziehung" nennen konnte. Das konnte man schon daran erkennen das ich erfuhr Vater zu werden als die 12 Wochen in der Schwangerschaft rum waren. Ich ahnte damals schon was, sie stritt es jedoch stets ab.

Teufelin, wegen den 58€ mache ich mir nicht so die Gedanken. Ich wollte nur wissen ... was wäre wenn ... Ich schrieb doch schon das meine Freundin nach dem Baby wieder arbeiten gehen wird (in Teilzeit). Aber es kann doch jederzeit so viel passieren, arbeitslos, Kind ist nicht so gesund wie man es sich wünscht, ect., ich wollte einfach nur mal die Erfahrungen einiger Mitglieder wissen.

Es hat mir soweit schon geholfen, meine Fragen sind weitestgehend beantwortet, dankschön dafür.

0x Hilfreiche Antwort

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