Unterhalt für 12 Jährigen Sohn, neues Kind mit neuer Ehe

21. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
HDi7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für 12 Jährigen Sohn, neues Kind mit neuer Ehe

Guten Tag,
ich möchte mich gern einmal informieren in Bezug auf Unterhalt für meinen ersten Sohn.
Mein Sohn ist 12 Jahre alt und wird teilweise vom Jugendamt betreut. Er wohnt bei seiner Mutter und dessen neuen Lebensgefährten (beide arbeitslos) und haben vor kurzem ein weiteres Kind bekommen. Meine Ex und ich waren nicht verheiratet. Ich zahle aktuell den Unterhaltsvorschuss in Höhe von 50 Euro zurück.
Aktuell hat mir das Jugendamt mittgeteilt, das ich für dieses Jahr noch kein Unterhalt zahlen muss.
Nun zu der eigendlichen Situation:
Meine neue Lebensgefährtin und Ich sind seit 10 Jahren zusammen und wollen im Winter diesen Jahres heiraten. Wir bekommen ein Kind, Anfang des nächsten Jahres. Aktuell befindet sich meine Lebensgefährtin mitten in der Ausbildung. Durch die Schwangerschaft wird sich diese vorraussichtlich verlängern. Zudem möchte meine Lebensgefährtin nach der Geburt die Elternzeit in Anspruch nehmen. Sie verdient aktuell 850 Euro Netto.
Nun zu meinem Verdienst und meinen laufenden monatlichen Kosten:
Ich arbeite seit Anfang des Jahres in einer neuen Firma mit einem monatlichen verdienst von ca. 1780 Euro Netto, der Betrag schwankt immer etwa um +-50 Euro da ich nach Stunden Bezahlt werde.
Meine laufenden Ausgaben bestehen aus folgenden:
Kredit monatliche Rückzahlung, aktuell noch 72 Monate mit jeweils 230 Euro monatlich
Leasingrate fürs Auto, noch 83 Monate mit jeweils 288 Euro monatlich
Unterhaltsvorschuss, noch 30 Monate mit jeweils 50 Euro monatlich
Die Arbeitsstrecke zur Arbeit Hin und Zurück beträgt etwa 13 Kilometer am Tag (Arbeitszeit von 6 Uhr bis 14:45 Uhr)
Miete inkl. Nebenkosten und Strom 450 Euro
Die Düsseldorfer Tabelle ist mir bekannt und ist auch verständlich.
Nun meine Frage zum Unterhalt, wie teilt sich dieser auf bzw. was steht den Kindern jeweils zu? Meine Lebensgefährtin und das Neugeborene Kind werden zusammen bei mir wohnen. Mein 12 Jähriger Sohn lebt bei seiner Mutter und möchte wohl auch dort wohnen bleiben (habe angeboten das er mit bei mir leben kann wenn er möchte). Muss ich auch an meine Lebensgefährtin (wenn wir verheirtatet sind) Unterhalt zahlen, da Sie ja noch in der Ausbildung ist? Was ist alles von meinem Netto verdienst abzuziehen bevor ich mich an die Düsseldorfer Tabelle richten kann?


-- Editiert von HDi7 am 21.07.2019 09:36




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42372 Beiträge, 14725x hilfreich)

Offensichtlich hast Du die Düsseldorfer Tabelle doch nicht so ganz verstanden. Bereinigung um Kredite, das geht gar nicht. Kinder sind nicht dafür da, die Schulden er Eltern abzuzahlen. Du kannst Dein Einkommen bereinigen um die Fahrtkosten zum Betrieb, da sind auch schon die Anschaffungskosten für den PKW drinne, auch die Leasingrate. Ob noch andere Bereinigungsfaktoren da sind (zusätzliche Altersversorgung), das wissen wir nicht. Ansonsten ist das Geld bis zu einem Betrag vom Selbstbehalt 1045,- zu quoteln zwischen den Kids. Deine Lebenspartnerin/später Ehefrau wird direkt nicht berücksichtigt, es kann allerdings sein, dass durch drei Unterhaltsberechtigte Du bei beiden Kindern um eine Stufe runtergesetzt wirst, aber das wars auch.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Zitat (von HDi7):
Aktuell hat mir das Jugendamt mittgeteilt, das ich für dieses Jahr noch kein Unterhalt zahlen muss.


Kann es sein, dass Du die Info missverstanden hast? Denn sie ist definitiv falsch.

Überschlägig gerechnet wirst du für beide Kinder den Mindestunterhalt ansetzen müssen.

Weitere Infos zu Absetzmöglichkeiten kannst Du in der unterhaltsrechtlichen Leitlinie des für Deinen Wohnort zuständigen Oberlandesgericht nachlesen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

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